Mittelschwaebische Nachrichten
Gericht bestätigt Verbot von AfDLandesparteitag
Das Verwaltungsgericht in Ansbach hat das Verbot des bayerischen Landesparteitags der AfD am Donnerstag in einer Eilentscheidung bestätigt. Der für diesen Samstag im mittelfränkischen Greding mit bis zu 751 Teilnehmern geplante Parteitag könne wegen der CoronaAuflagen nicht stattfinden, teilte das Gericht mit. Gegen den Beschluss kann die AfD nun Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München einreichen. Die Partei hatte bereits angekündigt, möglichst durch alle Instanzen gehen zu wollen. Das Landratsamt Roth hatte es am Montag abgelehnt, für den Parteitag eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Eine frühere Genehmigung wurde wegen der hohen Corona-Infektionszahlen widerrufen.