Mittelschwaebische Nachrichten
Verdächtiger im Fall Maddie bekommt keine Bewährung
Die Haftstrafe des Verdächtigen im Fall Maddie wird nicht zur Bewährung ausgesetzt. Den Antrag des 43-Jährigen habe die Strafvollstreckungskammer abgelehnt, teilte das Landgericht Braunschweig mit. Damit bleibt die Gefängnisstrafe wegen Drogenhandels bestehen, sie endet am 7. Januar. Gegen den mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter wird gerade wegen Mordverdachts im Fall der vermissten Madeleine McCann ermittelt.