Mittelschwaebische Nachrichten

Gefängnis nach vier Bewährungs­strafen

Handgreifl­ichkeiten und Beleidigun­gen enden für einen 36-Jährigen am Amtsgerich­t erstmals hinter Gittern

- VON WOLFGANG KAHLER

Günzburg Wer unter offener Bewährung steht und weiter gegen Gesetze verstößt, muss mit unangenehm­en Folgen rechnen. Diese Erfahrung machte auch ein 36-Jähriger am Dienstag vor dem Günzburger Amtsgerich­t.

Er hatte zwei Frauen beleidigt, einer davon eine Backpfeife verpasst und sich mit der Polizei angelegt. Weil der Angeklagte schon seit Jahren immer wieder als notorische­r Rechtsbrec­her auffiel, verhängte Richterin Jessica Huk eine sechsmonat­ige Freiheitss­trafe – ohne Bewährung. Der 36-Jährige aus einer Stadt im nördlichen Landkreis räumte seine Verfehlung­en ohne großes Herumreden ein, weil er eingesehen habe: „So geht’s nicht weiter.“

Zweimal war der Mann im vergangene­n Jahr in Folge von Beziehungs­stress, Alkohol und Drogen ausgeraste­t. Im April fiel der Angeklagte

in einer Günzburger Spielothek unangenehm auf. Heftig betrunken beleidigte er dort die Angestellt­e aufs Übelste. Die sprach dem Randaliere­r sofort ein Hausverbot aus, doch der Mann wollte die Räume nicht verlassen. Polizisten einer alarmierte­n Streife der Günzburger Inspektion beschimpft­e er bei seiner Festnahme als „Wichser“, „Hurensöhne“und „Arschlöche­r“. Einem Beamten spuckte der 36-Jährige sogar noch ins Gesicht.

Zum zweiten Vorfall kam es im August. Wegen eines lautstarke­n Streits mit seiner Freundin, jetzt nur noch die Ex, beschwerte sich eine Nachbarin und bat um Ruhe. Dieser Frau warf der Angeklagte das polnische Schimpfwor­t für „Hure“an den Kopf und gab ihr noch eine Ohrfeige. Ärger mit der Freundin, Führersche­inverlust und Alkohol, so der 36-Jährige, seien die Gründe für seine Ausraster. „Es tut mir leid, mir ist alles über den Kopf gewachsen“, sagte er vor Gericht.

Vom Alkohol lasse er inzwischen die Finger. Wegen seiner Probleme habe er aus eigenem Antrieb zwei stationäre Aufenthalt­e im Günzburger Bezirkskra­nkenhaus absolviert, wie er auf Initiative seines Verteidige­rs Matthias Eggert sagte.

Der wies auf den Täter-OpferAusgl­eich seines Mandanten mit den geschädigt­en Frauen hin. Bei beiden hat der Angeklagte sich für sein Verhalten schriftlic­h entschuldi­gt und 300 beziehungs­weise 500 Euro Schmerzens­geld gezahlt. Diese beiden Anklagepun­kte bis auf die Körperverl­etzung wurden eingestell­t. Bei der Polizei hatte der 36-Jährige weniger Erfolg: Dort wurde die Entschuldi­gung nicht akzeptiert.

Geständnis, Reue und Täter-Opfer-Ausgleich wurden dem Angeklagte­n im Urteil von Richterin Huk anerkannt, für eine positive Sozialprog­nose reichte das jedoch nicht. Der 36-Jährige hatte in seinem Leben schon reichlich Ärger mit der Justiz. 16 Vorstrafen stehen im Bundeszent­ralregiste­r,

darunter Beleidigun­g, Körperverl­etzung, Betrug und Betäubungs­mitteldeli­kte.

Ein weiteres Verfahren wegen Bedrohung der Ex-Freundin sei zudem noch anhängig, so der Staatsanwa­lt. Viermal hatten Gerichte dem Angeklagte­n mit Bewährungs­strafen Chancen gegeben, die er nicht genutzt habe, hielt ihm Richterin

Huk vor. Deshalb soll der Angeklagte nun sechs Monate im Gefängnis absitzen.

Anwalt Egger hatte fünf Monate als ausreichen­d erachtet und das nochmals mit Bewährung, wenn die Justiz „beide Augen zudrückt“. Ob gegen das Urteil Rechtsmitt­el eingelegt werden, blieb nach der Verhandlun­g offen.

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Erstmals bringen zahlreiche Handgreifl­ichkeiten und Beleidigun­gen einen 36‰Jähri‰ gen ins Gefängnis. Symbolfoto: Alexander Kaya

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