Mittelschwaebische Nachrichten
Gefängnis nach vier Bewährungsstrafen
Handgreiflichkeiten und Beleidigungen enden für einen 36-Jährigen am Amtsgericht erstmals hinter Gittern
Günzburg Wer unter offener Bewährung steht und weiter gegen Gesetze verstößt, muss mit unangenehmen Folgen rechnen. Diese Erfahrung machte auch ein 36-Jähriger am Dienstag vor dem Günzburger Amtsgericht.
Er hatte zwei Frauen beleidigt, einer davon eine Backpfeife verpasst und sich mit der Polizei angelegt. Weil der Angeklagte schon seit Jahren immer wieder als notorischer Rechtsbrecher auffiel, verhängte Richterin Jessica Huk eine sechsmonatige Freiheitsstrafe – ohne Bewährung. Der 36-Jährige aus einer Stadt im nördlichen Landkreis räumte seine Verfehlungen ohne großes Herumreden ein, weil er eingesehen habe: „So geht’s nicht weiter.“
Zweimal war der Mann im vergangenen Jahr in Folge von Beziehungsstress, Alkohol und Drogen ausgerastet. Im April fiel der Angeklagte
in einer Günzburger Spielothek unangenehm auf. Heftig betrunken beleidigte er dort die Angestellte aufs Übelste. Die sprach dem Randalierer sofort ein Hausverbot aus, doch der Mann wollte die Räume nicht verlassen. Polizisten einer alarmierten Streife der Günzburger Inspektion beschimpfte er bei seiner Festnahme als „Wichser“, „Hurensöhne“und „Arschlöcher“. Einem Beamten spuckte der 36-Jährige sogar noch ins Gesicht.
Zum zweiten Vorfall kam es im August. Wegen eines lautstarken Streits mit seiner Freundin, jetzt nur noch die Ex, beschwerte sich eine Nachbarin und bat um Ruhe. Dieser Frau warf der Angeklagte das polnische Schimpfwort für „Hure“an den Kopf und gab ihr noch eine Ohrfeige. Ärger mit der Freundin, Führerscheinverlust und Alkohol, so der 36-Jährige, seien die Gründe für seine Ausraster. „Es tut mir leid, mir ist alles über den Kopf gewachsen“, sagte er vor Gericht.
Vom Alkohol lasse er inzwischen die Finger. Wegen seiner Probleme habe er aus eigenem Antrieb zwei stationäre Aufenthalte im Günzburger Bezirkskrankenhaus absolviert, wie er auf Initiative seines Verteidigers Matthias Eggert sagte.
Der wies auf den Täter-OpferAusgleich seines Mandanten mit den geschädigten Frauen hin. Bei beiden hat der Angeklagte sich für sein Verhalten schriftlich entschuldigt und 300 beziehungsweise 500 Euro Schmerzensgeld gezahlt. Diese beiden Anklagepunkte bis auf die Körperverletzung wurden eingestellt. Bei der Polizei hatte der 36-Jährige weniger Erfolg: Dort wurde die Entschuldigung nicht akzeptiert.
Geständnis, Reue und Täter-Opfer-Ausgleich wurden dem Angeklagten im Urteil von Richterin Huk anerkannt, für eine positive Sozialprognose reichte das jedoch nicht. Der 36-Jährige hatte in seinem Leben schon reichlich Ärger mit der Justiz. 16 Vorstrafen stehen im Bundeszentralregister,
darunter Beleidigung, Körperverletzung, Betrug und Betäubungsmitteldelikte.
Ein weiteres Verfahren wegen Bedrohung der Ex-Freundin sei zudem noch anhängig, so der Staatsanwalt. Viermal hatten Gerichte dem Angeklagten mit Bewährungsstrafen Chancen gegeben, die er nicht genutzt habe, hielt ihm Richterin
Huk vor. Deshalb soll der Angeklagte nun sechs Monate im Gefängnis absitzen.
Anwalt Egger hatte fünf Monate als ausreichend erachtet und das nochmals mit Bewährung, wenn die Justiz „beide Augen zudrückt“. Ob gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt werden, blieb nach der Verhandlung offen.