Mittelschwaebische Nachrichten
Eine Beschwerde und ihre Folgen
Eine Datenbank mit verurteilten Dopingsündern verschwindet aus dem Internet. Jetzt ist klar, warum
Augsburg Höchst unauffällig hatte die Nationale Antidopingagentur (Nada) im Sommer eine Online-Datenbank mit Dopingurteilen erst zusammengeschmolzen und dann ganz aus dem Netz genommen. Auf Nachfrage antwortete die Nada ebenso wortreich wie informationskarg, dass die Nada-jus-Datenbank gerade überarbeitet werde. Grund seien die für Deutschland und Europa geltenden Datenschutzbestimmungen.
Die Berichterstattung über diesen Vorgang rief Rainer Cherkeh auf den Plan. Der ist Fachanwalt für Sportrecht und Honorarprofessor an der Ostfalia Hochschule in Salzgitter. Vor allem aber vertritt er einen Sportler, der sich durch die bisher übliche Veröffentlichung von Steckbriefen und Schiedssprüchen in seinen Rechten verletzt sieht – und eine Beschwerde an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
in NordrheinWestfalen gerichtet hat. Die Nada reagierte schnell und stellte seit Juni keine neuen Urteile mehr in die Datenbank. Aber auch der Verbleib älterer Fälle schien deren Experten offenbar zu heikel, weshalb sie diese vorvergangene Woche ebenfalls offline stellten. Anfang nächsten Jahres soll es eine Entscheidung darüber geben, ob und wie Schiedssprüche künftig veröffentlicht werden.
In einem Artikel auf der Seite www.sportrechtskanzlei.de führen Cherkeh und sein Kollege Constantin Heyn aus, weshalb sie die Datenbank in ihrer bisherigen Form für unverhältnismäßig halten. „Die dauerhafte, weltweite Abrufbarkeit des Schiedsspruchs samt beigefügter personenbezogener und höchst privater Informationen führt immer wieder zu Anfeindungen durch die ungefilterte Öffentlichkeit.“Zwar werde der sanktionierte Sportler nicht mit vollständigem Namen aufgeführt, sei aber für jedermann „durch schlichte Internetrecherche“leicht zu ermitteln.
Für eine hinreichende Abschreckungswirkung sei es nicht erforderlich, Angaben zum Namen des Sanktionierten zu machen oder aber weitere Informationen zu veröffentlichen, mit denen der Betroffene identifiziert werden könne.
Die Sportjuristen schlagen vor, nur noch einem ausgewählten Kreis Zugriff auf die Datenbank zu gewähren. Das könnten Verbände oder Ligabetreiber sein. Außerdem sollten die Urteile „nach einer angemessenen Frist“wieder gelöscht werden, „da das ohnehin zweifelhafte Informationsinteresse der Öffentlichkeit mit fortdauernder Zeit immer geringer wird“. Darüber hinaus sollten künftige Veröffentlichungen vollständig anonymisiert werden.