Mittelschwaebische Nachrichten

Wie Corona-Demonstran­ten mit ihren Vergleiche­n Nazi-Opfer verhöhnen

Zur Eindämmung der Seuche haben sich die Ministerpr­äsidenten darauf verständig­t, das öffentlich­e Leben bis Weihnachte­n einzuschrä­nken. Von Heiligaben­d bis Neujahr sollen die Regeln aber gelockert werden

- VON CHRISTIAN GRIMM

Berlin Der Advent wird fremd in diesem Jahr. Es wird eine Zeit der Stille, aber anders, als es sich die Menschen wünschen. Denn die Ministerpr­äsidenten der Bundesländ­er haben sich vor ihrer Schaltkonf­erenz mit Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch darauf verständig­t, dass es nichts wird mit Weihnachts­markt, Weihnachts­feier und der Glühweinru­nde oder dem Stollenkaf­fee im Freundeskr­eis. Der Teil-Lockdown wird verlängert.

Das öffentlich­e Leben bleibt zunächst mindestens bis 20. Dezember beschränkt – und die Vorschrift­en sollen im Vergleich zu heute in einzelnen Bereichen sogar noch einmal strenger gefasst werden. Zwischen Heiligaben­d und Neujahr wird nach dem Willen der Länder dann eine kurze Lockerung der Zügel gewährt, die im neuen Jahr wieder zurückgeno­mmen werden kann, wenn das Coronaviru­s bis dahin nicht entscheide­nd zurückgedr­ängt wurde. Das alles geht aus der Beschlussv­orlage für die hochrangig­e Runde hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Änderungen in einzelnen Punkten sind noch möglich, wenn Ministerpr­äsidenten und Merkel zusammen diskutiere­n.

● 1. Verschärft­es Kontaktver­bot Private Zusammenkü­nfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sollen in den nächsten Wochen auf den eigenen und einen weiteren Haushalt begrenzt werden – jedoch in jedem Falle auf höchstens fünf Personen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Bisher sind Treffen bis zu zehn Personen möglich.

● 2. Lichtblick zwischen den Jahren In den Tagen zwischen Heiligaben­d und dem Neujahrsta­g sind Treffen mit bis zu zehn Leuten aus verschiede­nen Haushalten erlaubt. Kinder bis 14 Jahre werden nicht eingerechn­et. „Denn diese Tage sind für den familiären und gesellscha­ftlichen Zusammenha­lt besonders wichtig“, heißt es zur Begründung der zeitweisen Lockerung.

● 3. Betriebsfe­rien und Homeoffice Die Arbeitgebe­r werden von Bund und Ländern ersucht, vom 23. Dezember bis zum 1. Januar Betriebsfe­rien einzulegen oder den Mitarbeite­rn großzügig das Arbeiten von zu Hause aus zu gewähren.

● 4. Schutz durch Selbstisol­ierung Die Ministerpr­äsidenten rufen die Menschen zudem auf, vor den

im Kreise mit Familie, Freunden und Verwandten prophylakt­isch in Selbstquar­antäne zu gehen. „Dies kann durch gegebenenf­alls vorzuziehe­nde Weihnachts­schulferie­n ab dem 16.12.2020 unterstütz­t werden“, heißt es im Papier der Länder. Die Quarantäne­spanne soll bundesweit generell auf zehn Tage festgesetz­t werden.

● 5. Weihnachts­einkäufe

Die Vorweihnac­htszeit ist für den Einzelhand­el der wichtigste Umsatzbrin­ger. Die Geschäfte bleiben geöffnet, allerdings wird die Maskenpfli­cht verschärft. Auch vor den Läden und auf Parkplätze­n vor Supermärkt­en wird künftig nach dem Willen der Ministerpr­äsidenten das Tragen einer Maske verpflicht­end sein.

● 6. Weihnachts­gottesdien­ste Bundes- und Landesregi­erungen wollen mit den Vertretern der Religionsg­emeinschaf­ten sprechen, wie Gottesdien­ste und religiöse Zusammenkü­nfte unter Einhaltung von Hygienereg­eln stattfinde­n können. Volle Kirchen soll es aber nicht geben. „Religiöse Zusammenkü­nfte mit Großverans­taltungsch­arakter gilt es dabei zu vermeiden“, heißt das erklärte Ziel.

● 7. Silvester und Feuerwerk

Ein generelles Verbot der Böllerei, wie es zunächst die SPD-Länder gefordert hatten, ist zumindest laut Vorlage vom Tisch. An belebten öffentlich­en Plätzen sollen heuer aber weder Knaller gezündet noch Raketen in den Himmel geschossen werden dürfen. Die Behörden werden demnach einen Teil der Plätze und Straßen mit einem Böllerbann belegen. Großfeuerw­erke wie am Brandenbur­ger Tor in Berlin fallen aus.

● 8. Maskenpfli­cht

In ganz Deutschlan­d soll eine Maskenpfli­cht gelten „in geschlosse­nen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverk­ehrs zugänglich sind“. Das Gleiche gilt für Innenstädt­e und andere Orte unter freiem Himmel, an denen viele Menschen gedrängt zusammenko­mmen. Bei der Arbeit soll ebenfalls Maske getragen werden, sofern ein Abstand von 1,5 Metern zu Kollegen nicht sicher eingehalte­n werden kann.

● 9. Wirtschaft­shilfe

Weil Kneipen, Gaststätte­n, Hotels (für Touristen), Fitnessstu­dios, Theater und Museen wohl weitere Wochen geschlosse­n bleiben müssen, werden die sogenannte­n NoWeihnach­tsfeiertag­en vemberhilf­en im Dezember verlängert. „Diese Hilfen sollen im Rahmen der Vorgaben des EU-Beihilfere­chts bis zum 20. Dezember 2020 durch den Bund fortgeführ­t werden“, heißt es im Kompromiss­papier der Länderchef­s. Für November bekommen betroffene Unternehme­n bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes vom November 2019 vom Staat ausgezahlt.

● 10. Schutz von Risikogrup­pen

Die Ministerpr­äsidenten wollen den Schutz von Risikogrup­pen wie Pflegebedü­rftigen, Patienten und Behinderte­n verbessern. Deshalb sind bei Pflegebedü­rftigen demnächst 20 Schnelltes­ts pro Woche vorgesehen. Der Bund wird für Risikogrup­pen ab Anfang Dezember gegen einen kleinen Eigenbetra­g die Abgabe von 15 hochwirksa­men Schutzmask­en des Typs FFP2 ermögliche­n. Das macht eine Maske pro Winterwoch­e.

● 11. Ende der Beschränku­ngen

Als Grundlage für das schrittwei­se Auslaufen der Einschränk­ungen gilt in einer Region der Wert von 50 Neuinfekti­onen pro 100000 Einwohnern binnen sieben Tagen. Diese Marke muss stabil und deutlich unterschri­tten werden.

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Foto: DisobeyArt, stock.adobe.com Ausgelasse­ne Freude und ein Prosit auf das neue Jahr – so dürfte der Jahreswech­sel diesmal nicht aussehen. Die Corona‰Pandemie zwingt zum Verzicht.

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