Mittelschwaebische Nachrichten
Das GoldfingerModell: So viel Steuern konnten gespart werden
● Das Modell „Goldfinger“funktio niert so: Die Goldhandelsfirma muss te in einem Land gegründet werden, mit dem Deutschland ein Doppelbe steuerungsabkommen hat. Auf diese Weise konnten Verluste beim Ankauf von Gold in Deutschland steuerlich gel tend gemacht werden. So wurden Einkünfte aus dem Verkauf des Goldes im Jahr darauf steuerlich kompen siert. Die Steuerlast wurde massiv ge drückt. Im besten Fall konnte im ers ten Jahr der Steuersatz auf null Prozent gesenkt werden. Im nächsten Jahr erhöhte sich der Steuersatz nur mini mal, weil der Betroffene ohnehin nahe am Spitzensteuersatz lag. Nach einer Beispielrechnung des Wissen schaftlichen Dienstes des Bundestages konnte ein Bürger mit einem Jahres einkommen von einer Million Euro sei ne Einkommensteuerlast in Deutsch land fast halbieren. Innerhalb eines Zweijahreszeitraums zahlte der Ein kommensmillionär statt etwa 916 000 nur 467 000 Euro Steuern.
● Die Gesetzesänderung Den Finanz ministern von Bund und Ländern war das Steuersparmodell über Jahre hinweg zunehmend ein Dorn im Auge. 2013 wurde das Steuergesetz dann geändert und das „Goldfin ger“Schlupfloch geschlossen.
● Urteil des Bundesfinanzgerichts Der Bundesfinanzhof in München, das höchste deutsche Finanzgericht, hat 2017 zwei „Goldfinger“untersucht und entschieden, dass das Modell grundsätzlich zulässig ist. (hogs)