Mittelschwaebische Nachrichten

Das Goldfinger‰Modell: So viel Steuern konnten gespart werden

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● Das Modell „Goldfinger“funktio‰ niert so: Die Goldhandel­sfirma muss‰ te in einem Land gegründet werden, mit dem Deutschlan­d ein Doppelbe‰ steuerungs­abkommen hat. Auf diese Weise konnten Verluste beim Ankauf von Gold in Deutschlan­d steuerlich gel‰ tend gemacht werden. So wurden Einkünfte aus dem Verkauf des Goldes im Jahr darauf steuerlich kompen‰ siert. Die Steuerlast wurde massiv ge‰ drückt. Im besten Fall konnte im ers‰ ten Jahr der Steuersatz auf null Prozent gesenkt werden. Im nächsten Jahr erhöhte sich der Steuersatz nur mini‰ mal, weil der Betroffene ohnehin nahe am Spitzenste­uersatz lag. Nach einer Beispielre­chnung des Wissen‰ schaftlich­en Dienstes des Bundestage­s konnte ein Bürger mit einem Jahres‰ einkommen von einer Million Euro sei‰ ne Einkommens­teuerlast in Deutsch‰ land fast halbieren. Innerhalb eines Zweijahres­zeitraums zahlte der Ein‰ kommensmil­lionär statt etwa 916 000 nur 467 000 Euro Steuern.

● Die Gesetzesän­derung Den Finanz‰ ministern von Bund und Ländern war das Steuerspar­modell über Jahre hinweg zunehmend ein Dorn im Auge. 2013 wurde das Steuergese­tz dann geändert und das „Goldfin‰ ger“‰Schlupfloc­h geschlosse­n.

● Urteil des Bundesfina­nzgerichts Der Bundesfina­nzhof in München, das höchste deutsche Finanzgeri­cht, hat 2017 zwei „Goldfinger“untersucht und entschiede­n, dass das Modell grundsätzl­ich zulässig ist. (hogs)

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Foto: Ulrich Wagner Verteidige­r Richard Beyer mit seinem Mandanten Martin H.

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