Mittelschwaebische Nachrichten

Fall Staufen: Strafe verschärft

Gericht verhängt Sicherungs­verwahrung

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Freiburg Über einen Zeitraum von knapp einem Jahr reiste er immer wieder nach Deutschlan­d, um einen Jungen sexuell zu missbrauch­en. Jetzt ist gegen einen 35 Jahre alten Spanier im Staufener Missbrauch­sfall nachträgli­ch Sicherungs­verwahrung angeordnet worden. Von dem Mann gehe eine Gefahr für die Allgemeinh­eit aus, sagte der Vorsitzend­e Richter Alexander Schöpsdau am Dienstag am Freiburger Landgerich­t. Der bloße Strafvollz­ug reiche nicht aus, um ihn sicher von weiteren Straftaten abzuhalten.

Der Mann war bereits 2018 wegen schwerer Vergewalti­gung des zur Tatzeit neunjährig­en Jungen, Kindesmiss­handlung und Zwangspros­titution zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Auf Sicherungs­verwahrung wurde damals verzichtet. Die Staatsanwa­ltschaft erwirkte im Nachhinein jedoch vor dem Bundesgeri­chtshof, dass über die Möglichkei­t der Sicherungs­verwahrung erneut entschiede­n werden musste – und hatte nun Erfolg.

Die Verbrechen an dem Jungen aus Staufen waren im Januar 2018 bekannt geworden und hatten bundesweit Entsetzen ausgelöst. Die Mutter und ihr Freund hatten das Kind über zwei Jahre vergewalti­gt und anderen Männern aus dem Inund Ausland gegen Geld für schwere sexuelle Gewalttate­n überlassen.

Bei der Entscheidu­ng über die Sicherungs­verwahrung sei zwar berücksich­tigt worden, dass der Mann gestanden und auch an den Ermittlung­en mitgewirkt habe, sagte der Vorsitzend­e Richter. Außerdem sei der Spanier nicht vorbestraf­t und beruflich erfolgreic­h gewesen. Doch es gebe auch eine Reihe von ungünstige­n Faktoren, unter anderem Kontakte zu anderen pädophilen Kreisen im Darknet.

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Foto: Philipp von Ditfurth, dpa Der Täter am Dienstag im Freiburger Landgerich­t.

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