Mittelschwaebische Nachrichten
In Krumbach sind die Salzlager gefüllt
Wie die Stadt Krumbach den Winterdienst geregelt hat und welche Straßen zuerst geräumt werden
Krumbach Es ist alle Jahre wieder das gewohnte Prozedere: Der Wetterbericht kündigt für die Region „Bodenfrost und Straßenglätte durch überfrierende Nässe“an. Oder die Abendnachrichten melden, dass „in der Nacht mit ergiebigem Schneefall zu rechnen ist“. Werden also derartige Meldungen unters Volk gebracht – dann haben die Männer, die im kommunalen Winterdienst aktiv sind, eine kurze Nacht vor sich. Denn: Im Fall des (Schnee-)Falles wird der gebotene Räum- und Streudienst schon zu nachtschlafender Zeit so frühzeitig zum Einsatz gerufen, dass gegen „Morgen um Sieben die Welt wieder in Ordnung“ist, sprich: Die städtischen Gehwege sind begehbar, wie auch die kommunalen Straßen verkehrssicher befahrbar sind.
Will heißen: Die für den Stadtbereich Krumbach verantwortlichen Einsatzleiter (das sind in wechselseitiger Dienstplaneinteilung Bauhofleiter Günter Strobel, sein Stellvertreter Reinhold Mader und die Bauhof-Mitarbeiter Peter Talano und Manuel Drechsler) erkunden nach Wecker-Weckruf um 3 Uhr („gefühlt kurz nach Mitternacht“) die Situation vor Ort – und geben dann per Ruf die Order zum Einsatz im Räum- und Streudienst an die Fahrer und Fußtrupps aus.
Dabei ist die Winterdienst-Organisation im Detail längst definiert: Straßenverwaltungen und die mit dem kommunalen Winterdienst befassten Stellen haben sich vorab in enger Kooperation mit Polizei und Rettungsdiensten mit ihren Organisationsund Dienstplänen abgesprochen. Die Erledigung der diversen Arbeiten orientiert sich dann an einem „differenzierten Winterdienst“mit der Vorgabe, „den bestmöglichen Kompromiss zwischen Verkehrssicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit zu erreichen“. Nicht auf allen Straßen und bei jeder Wetterlage wird dabei die gleiche Strategie angewendet, vielmehr richten sich die Maßnahmen nach der Verkehrsbedeutung. Als Vorgabe ist vereinbar: „Es wird versucht, dort einzusparen und im Winterdienst zurückzufahren, wo dies sinnvoll und möglich ist“. Konkret also: Streumittel und Salzverbrauch werden auf das zur Sicherheit notwendige Maß reduziert. Und es können nicht alle Wünsche und Ansprüche seitens der Bürgerschaft in Sachen Räum- und Streudienst bis zum Optimum befriedigt werden.
Innerhalb des Krumbacher Stadtbereiches sind die Verkehrsverbindungen in verschiedene Streukategorien unterteilt, quasi in einer Prioritätenliste erfasst. Verkehrswichtige und gefährliche Stellen (etwa Gefällstrecken, scharfe Kurven) werden sinnvollerweise zuvorderst bedient. Dann gibt es weitere Verbindungsstraßen (wie etwa Wohnsammelstraßen) oder etwa reine Wohn- oder Nebenstraßen. Nach dieser Klassifizierung richtet sich auch der Einsatz von Räumund Streufahrzeugen. Die Konsequenz sieht so aus, dass Bereiche höherer Priorität zuerst geräumt, gestreut und mit Salz versehen werden, Straßen mit geringerer Gefahrenstufe und Verkehrsbedeutung kommen dann später dran.
Die Mannschaft des städtischen Bauhofes ist darauf eingestellt, den Räum- und Streudienst „im Falle des Schnee-Falles“oder wegen entstandener Eisglätte frühest möglich am Morgen zu erledigen. Dies setzt voraus, dass in aller Früh die Einsatzleitung nach ersten „nächtlichen Wettererkundungen“die Order ausgibt, „was wann und wo gemacht wird“. Zum Einsatz kommt dann die Fahrer-Crew mit den Räumund Streufahrzeugen und auch der Räumdienst per Hand begibt sich auf Tour.
Generell zuständig für die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen und Wegen sind zwar die Gemeinden. Die können aber die Sicherheit für Gehwege auf die Anlieger übertragen, also im Regelfall auf die Grundstückseigentümer. Diese sind dadurch im Winter zur Schneeund Eisbeseitigung verpflichtet. Sie wiederum dürfen ihre Verpflichtungen aber auch auf einen Winterdienst oder auf die im Haus wohnenden Mieter übertragen.
Wie auch immer: „Winterliche Kälte“(Eis) und die „weiße Pracht“(Schnee) bringen nicht nur für die öffentlichen und kommunalen Winterdienste Arbeit mit sich. Schneefall und Eisglätte rufen auch Bürger auf den Plan und erinnern Hausbesitzer und Mieter an diverse häusliche Tätigkeiten: An die Aufgabe, die Gehwege rund um Haus und Hof von Schnee zu räumen, von Eis zu befreien und sicher begehbar zu halten. Die Herausforderung hat einen Namen: Räumpflicht!
Und die bezieht sich eben auf Hausbesitzer wie auch Mieter, auf Anlieger an Straßen, ebenso wie sogenannte „Hinterlieger“, die mit einbezogen werden. Diese durch Verordnung geregelte Bürgerpflicht dient letztlich dem eigenen Versicherungsschutz.
Mathias Vogel verweist auf diese von der Stadt veröffentlichte spezielle Winterdienst-Verordnung und hält die praktische Anwendung dazu für die Bürger parat: So sollte beim Streueinsatz mit „abstumpfenden Mitteln“möglichst kein Salz Verwendung finden. Zum anderen sollten Autos auf privaten Park- und Hofflächen abgestellt und eben öffentliche Straßen und Verkehrsflächen nicht beparkt werden. Geht es doch darum, weder den öffentlichen Verkehr zu behindern, noch den Winterdiensteinsatz der Räumfahrzeuge zu erschweren.