Mittelschwaebische Nachrichten
Vorsicht beim Kauf im Internet
Eine 35-Jährige aus Aichen hat online einen Kaffeevollautomaten gekauft. Das Geld hat sie überwiesen, die Ware aber nie erhalten. Die Polizei warnt diesbezüglich vor Betrügern und gibt Tipps für den Einkauf im Netz
Aichen In Zeiten der Pandemie erledigen viele Menschen ihre Einkäufe im Internet, auch den Kauf von Weihnachtsgeschenken. Das ist einfach und bequem. Doch auch Kriminelle nutzen das Internet, insbesondere zu Corona-Zeiten, um ahnungslose Bürger zu betrügen. So ergangen ist es etwa einer 35-Jährigen aus Aichen. Sie hat im Internet einen teuren Kaffeevollautomaten gekauft. Das Geld hat sie vorab überwiesen, die Ware allerdings nie erhalten.
Wie die Krumbacher Polizei mitteilt, war die Frau auf der Suche nach einem Kaffeevollautomaten und wurde bei einem Internet-Shop fündig. Sie überwies am 16. November im Voraus 559 Euro an die angeblichen Verkäufer, die Ware hat sie allerdings bis heute nicht erhalten. Auf Anfragen über die angegebene E-Mail-Adresse reagierte der
Verkäufer nicht. Als sich die 35-Jährige genauer informierte, stieß sie im Internet auf Warnmeldungen zu dem Shop und entschloss sich deshalb zur Anzeige.
Die Chancen, dass sie ihr Geld zurückbekommt, stehen jedoch sehr schlecht, heißt es vonseiten der Polizei. „Die Betrüger gehen sehr professionell vor und agieren meist vom Ausland aus. Das überwiesene Geld verschwindet in der Regel über inkriminierte Konten ebenfalls im Ausland“, lautet deren Begründung. Beim Online-Kauf solle man deshalb misstrauisch sein, betont die Polizei. Es sei wichtig, einige Sicherheitsmaßnahmen und Tipps zum sicheren Geschenkekauf im Internet zu beachten.
„Vorsichtig sollte man bei unschlagbar günstigen Angeboten im Internet sein“, rät Dr. Stefanie Hinz, Vorsitzende der Polizeilichen
Kriminalprävention der Länder und des Bundes. „Dahinter kann sich ein sogenannter Fake-Shop verbergen.“Fake-Shops sind gefälschte Online-Verkaufsplattformen, die aber professionell aufgemacht mit Produktbildern und Informationen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einem gefälschten Impressum täuschend echt aussehen. Das Problem: Die Betreiber bieten ihre Ware nur gegen Vorkasse an, liefern nach Zahlung der Ware aber kein Produkt oder bieten minderwertige Ware zu einem überhöhten Preis.
„Fake-Shops sind nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen. Deshalb raten wir beim OnlineShoppen unbedingt zur Vorsicht“, betont Hinz. „Das heißt: Vor dem Kauf immer auf den Preis, die Zahlungsarten und das Widerrufsrecht achten“, so Hinz weiter. Ein leicht zu findender Verweis auf das Widerrufs
und Rückgaberecht kann beispielsweise dabei helfen, seriöse Anbieter von Betrügern zu unterscheiden. Ebenso empfiehlt es sich, Informationen oder Erfahrungen anderer Kunden über unbekannte Verkaufsplattformen vor einem Kauf im Internet zu recherchieren. Ist man Opfer eines Betrugs beim Online-Kauf geworden, sollte man unbedingt bei der Polizei Anzeige erstatten.
Die wichtigsten Tipps der Polizei für einen sicheren Online-Kauf in aller Kürze:
● Tätigen Sie keine Spontankäufe. Vergleichen Sie den Preis des Produkts Ihrer Wahl mit den Angeboten anderer Anbieter – auch im stationären Handel.
● Informieren Sie sich über die Verkaufsplattform: Geben Sie deren Namen in eine Suchmaschine ein. So erhalten Sie Informationen anderer
Kunden über den Shop. Auch bei den Verbraucherzentralen können Sie sich über Online-Händler informieren.
● Nutzen Sie sichere Zahlungswege:
Bevorzugen Sie den Kauf auf Rechnung. Nutzen Sie auf keinen Fall Zahlungsdienste wie Western Union oder paysafecard. Achten Sie auf eine sichere Internetverbindung (https), wenn Sie persönliche Daten an den Online-Shop übermitteln.
● Wenden Sie sich an die Polizei,
wenn Sie vermuten, dass Sie Opfer eines Betrugs geworden sind. Weitere Informationen zu Fake-Shops finden Sie im Internet unter www.polizei-beratung.de/themenund-tipps/gefahren-im-internet/ e-commerce/fake-shops. Wenn Sie Opfer von Cybercrime wurden, hilft die Polizei auch online unter www.polizei-beratung.de/opferinformationen/cybercrime.