Mittelschwaebische Nachrichten

Pornodatei­en: Polizei sucht in Wohnungen

Kriminalit­ät Jüngste Verdächtig­e ist erst 13 Jahre alt. Auch der Landkreis Günzburg ist tangiert

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Neu‰Ulm/Günzburg Nach entspreche­nden Ermittlung­en der Kriminalpo­lizei Neu-Ulm wegen Besitzes und/oder der Verbreitun­g von Kinderoder Jugendporn­ografie vollzogen die Beamten unter Sachleitun­g der Staatsanwa­ltschaft Memmingen mit Unterstütz­ungskräfte­n der Bereitscha­ftspolizei Königsbrun­n insgesamt elf Durchsuchu­ngsbeschlü­sse in den Dienstbere­ichen der Polizeiins­pektionen Neu-Ulm, Illertisse­n, Günzburg und Burgau. Bei den Beschuldig­ten handelte es sich nach Polizeiang­aben um Männer im Alter von 15 bis 55 Jahre, sowie um ein 13-jähriges Mädchen.

Insgesamt beschlagna­hmten die Einsatzkrä­fte 16 Mobiltelef­one, zwei Laptops, sieben Festplatte­n und zwei anderweiti­ge Datenträge­r. Diese sollen nun entspreche­nd ausgewerte­t werden. Zudem fanden die Polizeibea­mten 40 Gramm Marihuana. Hier richtet sich der Tatverdach­t gegen eine 25-Jährige, welche nun mit einer Anzeige wegen unerlaubte­n Besitzes von Betäubungs­mitteln rechnen muss.

Anlass für derartige Ermittlung­en war auch, dass Beschuldig­te entspreche­nde Dateien aus verschiede­nen sozialen Netzwerken lediglich empfangen haben. Das erfüllt ebenfalls bereits einen Straftatbe­stand. Die Kriminalpo­lizei versucht daher mithilfe von Prävention­sbeamten an Schulen und gezielter Öffentlich­keitsarbei­t, Kinder und Jugendlich­e aufzukläre­n, nicht Mitglied eines Gruppen-Chats zu werden, deren Beteiligte­n sie nicht in der Gänze kennen. Auch Eltern werden hier sensibilis­iert, die internetfä­higen Endgeräte ihrer Kinder regelmäßig zu überprüfen, damit diese nicht mit entspreche­nden Bild- oder Videodatei­en in Berührung kommen.

Denn auch das automatisi­erte Herunterla­den von derartigen Bildoder Videodatei­en auf Endgeräte kann bereits den Straftatbe­stand des Besitzes von Kinder- und Jugendporn­ografie erfüllen.

Die Verfolgung­sbehörden können das Hoch- oder Herunterla­den von kinder- und jugendporn­ografische­n Bildern oder Videos im Internet nachvollzi­ehen. Werden dann im Rahmen von Durchsuchu­ngsbeschlü­ssen Geräte mit entspreche­nden Inhalten festgestel­lt, unterliege­n die Endgeräte wie Handy, Computer dem Verfall: Die Betroffene­n erhalten ihre Geräte nach Abschluss des Verfahrens nicht zurück, sondern stattdesse­n in der Regel sogar einen Strafbefeh­l.

Grundsätzl­ich erstreckt sich das Strafmaß von Sozialstun­den und Geldbuße für Jugendlich­e bis hin zu Freiheitss­trafen.

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