Mittelschwaebische Nachrichten
Pornodateien: Polizei sucht in Wohnungen
Kriminalität Jüngste Verdächtige ist erst 13 Jahre alt. Auch der Landkreis Günzburg ist tangiert
NeuUlm/Günzburg Nach entsprechenden Ermittlungen der Kriminalpolizei Neu-Ulm wegen Besitzes und/oder der Verbreitung von Kinderoder Jugendpornografie vollzogen die Beamten unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Memmingen mit Unterstützungskräften der Bereitschaftspolizei Königsbrunn insgesamt elf Durchsuchungsbeschlüsse in den Dienstbereichen der Polizeiinspektionen Neu-Ulm, Illertissen, Günzburg und Burgau. Bei den Beschuldigten handelte es sich nach Polizeiangaben um Männer im Alter von 15 bis 55 Jahre, sowie um ein 13-jähriges Mädchen.
Insgesamt beschlagnahmten die Einsatzkräfte 16 Mobiltelefone, zwei Laptops, sieben Festplatten und zwei anderweitige Datenträger. Diese sollen nun entsprechend ausgewertet werden. Zudem fanden die Polizeibeamten 40 Gramm Marihuana. Hier richtet sich der Tatverdacht gegen eine 25-Jährige, welche nun mit einer Anzeige wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln rechnen muss.
Anlass für derartige Ermittlungen war auch, dass Beschuldigte entsprechende Dateien aus verschiedenen sozialen Netzwerken lediglich empfangen haben. Das erfüllt ebenfalls bereits einen Straftatbestand. Die Kriminalpolizei versucht daher mithilfe von Präventionsbeamten an Schulen und gezielter Öffentlichkeitsarbeit, Kinder und Jugendliche aufzuklären, nicht Mitglied eines Gruppen-Chats zu werden, deren Beteiligten sie nicht in der Gänze kennen. Auch Eltern werden hier sensibilisiert, die internetfähigen Endgeräte ihrer Kinder regelmäßig zu überprüfen, damit diese nicht mit entsprechenden Bild- oder Videodateien in Berührung kommen.
Denn auch das automatisierte Herunterladen von derartigen Bildoder Videodateien auf Endgeräte kann bereits den Straftatbestand des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie erfüllen.
Die Verfolgungsbehörden können das Hoch- oder Herunterladen von kinder- und jugendpornografischen Bildern oder Videos im Internet nachvollziehen. Werden dann im Rahmen von Durchsuchungsbeschlüssen Geräte mit entsprechenden Inhalten festgestellt, unterliegen die Endgeräte wie Handy, Computer dem Verfall: Die Betroffenen erhalten ihre Geräte nach Abschluss des Verfahrens nicht zurück, sondern stattdessen in der Regel sogar einen Strafbefehl.
Grundsätzlich erstreckt sich das Strafmaß von Sozialstunden und Geldbuße für Jugendliche bis hin zu Freiheitsstrafen.