Mittelschwaebische Nachrichten

Mit viel Tücke in die Gesetzeslü­cke

- VON ULI BACHMEIER jub@augsburger‰allgemeine.de

Journalist­en sind auch nur Menschen. Und die Kollegen, die im Landtag an der Pressekonf­erenz zur Überarbeit­ung des bayerische­n Polizeiauf­gabengeset­zes teilnahmen, machten hinterher einen eher verwirrten denn aufgeklärt­en Eindruck. Frei nach Wilhelm Busch stellten sie sich die Frage: „Ach, was muss man oft von diesen Juristen hören oder lesen, wie zum Beispiel hier von diesen, die Joachim und Thomas hießen.“

Nun gut. Es war ja nicht so, dass Innenminis­ter Joachim Herrmann und CSU-Fraktionsc­hef Thomas Kreuzer sich nicht redlich bemüht hätten, zu erklären, in welcher Weise der umstritten­e Rechtsbegr­iff „drohende Gefahr“in der Neufassung des Gesetzes konkretisi­ert worden ist und wie sich eine „drohende“von einer „konkreten“Gefahr abgrenzt. Darauf aber kommt es bekanntlic­h an, weil die Polizei bei „drohender Gefahr“einen bösen Buben schon für eine bestimmte Zeit einsperren kann, ohne dass er etwas Böses getan hat.

Wie also könnte, um erneut den Dichter zu bemühen, ein Anschlag von Max und Moritz auf Schneider Böck – ... ritzeratze mit viel Tücke eine Lücke in die Brücke ... – nach dem neuen Polizeiauf­gabengeset­z verhindert werden. Vorschlag:

Max und Moritz sind böse – abstrakte Gefahr. Max und Moritz haben eine Säge und sind böse – potenziell drohende Gefahr. Max und Moritz haben eine Säge, sind böse und könnten es auf den armen Schneider Böck abgesehen haben – möglicherw­eise drohende Gefahr. Max und Moritz haben eine Säge, sind böse und haben gesagt, dass sie es dem Schneider Böck schon noch zeigen werden – möglicherw­eise konkret drohende Gefahr. Und wenn sie dann mit der Säge in der Hand zum hölzernen Steg des Schneiders unterwegs sind – konkret drohende Gefahr.

Dann greift die Polizei ein. Und dann erst heißt es: „Gott sei Dank, jetzt ist’s vorbei mit der Übeltätere­i.“

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