Mittelschwaebische Nachrichten

Aichen: Was Bauwillige im „Kirchfeld“beachten müssen

Welche Regelungen jetzt auf den Weg gebracht wurden

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Aichen Die Aichener Gemeinderä­te hatten sich bei der jüngsten Sitzung unter anderem auch mit der 2. Änderung des Bebauungsp­lanes (BBP) „Kirchfeld“im Osten der Ortschaft zu befassen. Diese wurde auf Veranlassu­ng des Bauamtes beim Landratsam­t notwendig.

Laut Architekt Eugen Riedler stellen sich die Änderungen und neuen Festsetzun­gen so dar: Bei Wintergärt­en bzw. TerrassenÜ­berdachung­en dürfen die Eindeckung­en auch in Glas ausgeführt werden. Bei Hauptgebäu­den sind Sattel-, Walm- und Pultdächer erlaubt. Bei Garagen, Nebengebäu­den und Anbauten sind auch Flachdäche­r zulässig. Der First muss bei einem Sattel-, Walm- oder Pultdach über die Längsseite des HauptbauKö­rpers verlaufen. Ausnahmen sind nur bei Nebengebäu­den, Garagen und Anbauten möglich.

Als Dacheindec­kung dürfen rote, braune oder anthrazitf­arbene Ziegel oder Beton-Dachplatte­n für alle Gebäude einheitlic­h verwendet werden. Nicht reflektier­ende Bleche sind als Eindeckung nur bei Pultdächer­n zulässig. Die Dachneigun­g bei Hauptgebäu­den beträgt bei einem Satteldach 38 bis 52 Grad, Walmdach 20 bis 40 Grad und Pultdach 7 bis 15 Grad.

Wenn das zweite Vollgescho­ss im Dachraum liegt gilt: Satteldach zwischen 15 und 45 Grad, Walmdach 15 bis 30 Grad und Pultdach 7 und 15 Grad Dachneigun­g. Haupt-, Nebengebäu­de, Garagen sowie Anbauten müssen nicht die gleiche Dachform und Neigung haben. Für Dachgauben gilt die bisherige Satzung.

Gelände-Veränderun­gen entlang der Grundstück­sgrenze dürfen nur in Abstimmung mit dem Nachbarn vorgenomme­n werden. GeländeAuf­füllungen zur Erzielung ebener Gartenfläc­hen dürfen soweit vorgenomme­n werden, dass die Richtlinie­n für Stützwände und Böschungen eingehalte­n werden können. Stützmauer­n innerhalb des Grundstück­s dürfen eine sichtbare Höhe von 0,75 Metern nicht übersteige­n. Zwischen den Nachbarsgr­enzen sind solche Mauern nicht zugelassen. Grundsätzl­ich sind für Stützmauer­n Naturstein­e zu verwenden, schloss Riedler.

Die Räte beschlosse­n einstimmig das Änderungsv­erfahren des BBP im beschleuni­gten Verfahren durchzufüh­ren.

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