Mittelschwaebische Nachrichten
Aichen: Was Bauwillige im „Kirchfeld“beachten müssen
Welche Regelungen jetzt auf den Weg gebracht wurden
Aichen Die Aichener Gemeinderäte hatten sich bei der jüngsten Sitzung unter anderem auch mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes (BBP) „Kirchfeld“im Osten der Ortschaft zu befassen. Diese wurde auf Veranlassung des Bauamtes beim Landratsamt notwendig.
Laut Architekt Eugen Riedler stellen sich die Änderungen und neuen Festsetzungen so dar: Bei Wintergärten bzw. TerrassenÜberdachungen dürfen die Eindeckungen auch in Glas ausgeführt werden. Bei Hauptgebäuden sind Sattel-, Walm- und Pultdächer erlaubt. Bei Garagen, Nebengebäuden und Anbauten sind auch Flachdächer zulässig. Der First muss bei einem Sattel-, Walm- oder Pultdach über die Längsseite des HauptbauKörpers verlaufen. Ausnahmen sind nur bei Nebengebäuden, Garagen und Anbauten möglich.
Als Dacheindeckung dürfen rote, braune oder anthrazitfarbene Ziegel oder Beton-Dachplatten für alle Gebäude einheitlich verwendet werden. Nicht reflektierende Bleche sind als Eindeckung nur bei Pultdächern zulässig. Die Dachneigung bei Hauptgebäuden beträgt bei einem Satteldach 38 bis 52 Grad, Walmdach 20 bis 40 Grad und Pultdach 7 bis 15 Grad.
Wenn das zweite Vollgeschoss im Dachraum liegt gilt: Satteldach zwischen 15 und 45 Grad, Walmdach 15 bis 30 Grad und Pultdach 7 und 15 Grad Dachneigung. Haupt-, Nebengebäude, Garagen sowie Anbauten müssen nicht die gleiche Dachform und Neigung haben. Für Dachgauben gilt die bisherige Satzung.
Gelände-Veränderungen entlang der Grundstücksgrenze dürfen nur in Abstimmung mit dem Nachbarn vorgenommen werden. GeländeAuffüllungen zur Erzielung ebener Gartenflächen dürfen soweit vorgenommen werden, dass die Richtlinien für Stützwände und Böschungen eingehalten werden können. Stützmauern innerhalb des Grundstücks dürfen eine sichtbare Höhe von 0,75 Metern nicht übersteigen. Zwischen den Nachbarsgrenzen sind solche Mauern nicht zugelassen. Grundsätzlich sind für Stützmauern Natursteine zu verwenden, schloss Riedler.
Die Räte beschlossen einstimmig das Änderungsverfahren des BBP im beschleunigten Verfahren durchzuführen.