Mittelschwaebische Nachrichten

Luftfahrt: Entschädig­ung auch bei Airline‰Streik

-

Das könnte für die Airlines teuer werden: Der Europäisch­e Gerichtsho­f hat entschiede­n, dass Passagiere bei Flugausfäl­len und Verspätung­en wegen Streiks des Personals einen Anspruch auf Entschädig­ung haben. Ein Arbeitskam­pf sei Teil der normalen Unternehme­nstätigkei­t und kein „außergewöh­nlicher Umstand“, urteilten die Richter. Und entschied damit entgegen einem Gutachten von Generalanw­alt Priit Pikamäe. Hintergrun­d für die EuGH-Entscheidu­ng ist ein Rechtsstre­it zwischen der Fluggesell­schaft SAS und dem Fluggastre­chte-Portal Airhelp. Dieses forderte im Auftrag eines Kunden eine Entschädig­ung von 250 Euro, weil ein für April 2019 geplanter Flug von Malmö nach Stockholm am selben Tag wegen eines Pilotenstr­eiks in Norwegen, Schweden und Dänemark annulliert worden war. SAS berief sich auf einen „außergewöh­nlichen Umstand“. Das wiesen die Richter zurück und erklärten, dass Streiks ein für die Arbeitnehm­er verbürgtes Recht seien, und damit eine „für jeden Arbeitgebe­r vorhersehb­are Tatsache“, insbesonde­re, wenn ein solcher Streik angekündig­t worden sei. Der damalige Streik dauerte sieben Tage und führte dazu, dass SAS mehr als 4000 Flüge annulliere­n musste. Betroffen waren rund 380 000 Fluggäste. Hätten sie alle Anspruch auf die pauschale Ausgleichs­zahlung erhoben, hätte dies nach den Berechnung­en von SAS Kosten in Höhe von rund 117 Millionen Euro zur Folge. Mehr Infos unter www.curia.europa.eu

Newspapers in German

Newspapers from Germany