Mittelschwaebische Nachrichten
Luftfahrt: Entschädigung auch bei AirlineStreik
Das könnte für die Airlines teuer werden: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Passagiere bei Flugausfällen und Verspätungen wegen Streiks des Personals einen Anspruch auf Entschädigung haben. Ein Arbeitskampf sei Teil der normalen Unternehmenstätigkeit und kein „außergewöhnlicher Umstand“, urteilten die Richter. Und entschied damit entgegen einem Gutachten von Generalanwalt Priit Pikamäe. Hintergrund für die EuGH-Entscheidung ist ein Rechtsstreit zwischen der Fluggesellschaft SAS und dem Fluggastrechte-Portal Airhelp. Dieses forderte im Auftrag eines Kunden eine Entschädigung von 250 Euro, weil ein für April 2019 geplanter Flug von Malmö nach Stockholm am selben Tag wegen eines Pilotenstreiks in Norwegen, Schweden und Dänemark annulliert worden war. SAS berief sich auf einen „außergewöhnlichen Umstand“. Das wiesen die Richter zurück und erklärten, dass Streiks ein für die Arbeitnehmer verbürgtes Recht seien, und damit eine „für jeden Arbeitgeber vorhersehbare Tatsache“, insbesondere, wenn ein solcher Streik angekündigt worden sei. Der damalige Streik dauerte sieben Tage und führte dazu, dass SAS mehr als 4000 Flüge annullieren musste. Betroffen waren rund 380 000 Fluggäste. Hätten sie alle Anspruch auf die pauschale Ausgleichszahlung erhoben, hätte dies nach den Berechnungen von SAS Kosten in Höhe von rund 117 Millionen Euro zur Folge. Mehr Infos unter www.curia.europa.eu