Mittelschwaebische Nachrichten
CoronaRegeln werden wieder verschärft
Ab Mittwoch gelten im Landkreis Günzburg strengere Vorgaben
Landkreis Der Landkreis Günzburg hat am Montag den dritten Tag infolge die Sieben-Tages-Inzidenz von 100 überschritten. Für diesen Fall gelten ab Mittwoch, 14. April, strengere Vorgaben.
● Kontakte Hinsichtlich der Kontaktbeschränkung bedeutet dies, dass sich Angehörige des eigenen Hausstands nur mit einer weiteren Person treffen dürfen. Zulässig ist die wechselseitige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst. Dazu gehören Kinder unter 14 Jahren. Sie bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
● Sport Es ist nur kontaktfreier Sport mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person erlaubt. Mannschaftssport ist untersagt. Der Betrieb und die Nutzung sämtlicher Sportstätten ist nur unter freiem Himmel zulässig.
● Läden Ladengeschäfte der Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe sind geschlossen. Von der Schließung ausgenommen sind der Lebensmittelhandel sowie beispielsweise Apotheken oder Drogerien. Baumärkte, Buchhandlungen und Schuhgeschäfte müssen grundsätzlich wieder schließen. Jedoch gilt eine Neuregelung für den Einzelhandel. Bei einem Inzidenzwert zwischen 100 und 200 darf der Einzelhandel das Prinzip „Click & Meet“anwenden. Hier gilt zu beachten, dass der Kunde vorab einen
Termin vereinbart hat, sowie einen negativen POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test vorweisen kann. Beim POC-Antigentest sowie beim Selbsttest darf die Testung maximal 24 Stunden, beim PCR-Test maximal 48 Stunden vor dem Besuch im Geschäft vorgenommen worden sein. Ein Selbsttest muss vor Ort unter Aufsicht durchgeführt werden. Neben „Click & Meet“besteht für den Einzelhandel weiterhin das Prinzip „Click & Collect“. Die Abholung vorbestellter Waren ist unter Einhaltung von Schutz- und Hygienemaßnahmen möglich.
● Friseure Die Öffnung körpernaher Dienstleistungsbetriebe, die zum Zweck der Körperhygiene und Körperpflege erforderlich sind (Friseure, Fußpflege, Maniküre, Gesichtspflege) ist weiterhin möglich. Es gelten Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts mit Reservierungen oder vorheriger Terminvereinbarung.
● Gastronomie Die Öffnung von Gastronomiebetrieben jeder Art bleibt untersagt. Weiterhin zulässig ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken (To-Go).
● Ausbildung Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, der Erwachsenenbildung nach dem bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetz und vergleichbare Angebote anderer Träger sowie sonstige außerschulische Bildungsangebote sind in Präsenzform untersagt. Ausnahmen gelten für Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks.
● Musikunterricht Instrumentalund Gesangsunterricht in Präsenzform ist nicht erlaubt.
● Fahrschulen Der Betrieb von Fahrschulen sowie die Durchführung von Nachschulungen und Eignungsseminaren sind weiterhin unter Einhaltung der bisherigen Bestimmungen zulässig.
● Museen Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen sowie zoologische und botanische Gärten sind geschlossen.
● Ausgangssperre Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. In diesem Zeitraum ist der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt.