Mittelschwaebische Nachrichten

Corona‰Regeln werden wieder verschärft

Ab Mittwoch gelten im Landkreis Günzburg strengere Vorgaben

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Landkreis Der Landkreis Günzburg hat am Montag den dritten Tag infolge die Sieben-Tages-Inzidenz von 100 überschrit­ten. Für diesen Fall gelten ab Mittwoch, 14. April, strengere Vorgaben.

● Kontakte Hinsichtli­ch der Kontaktbes­chränkung bedeutet dies, dass sich Angehörige des eigenen Hausstands nur mit einer weiteren Person treffen dürfen. Zulässig ist die wechselsei­tige Beaufsicht­igung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarsch­aftlich organisier­ten Betreuungs­gemeinscha­ften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausstände­n umfasst. Dazu gehören Kinder unter 14 Jahren. Sie bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Ehegatten, Lebenspart­ner und Partner einer nicht ehelichen Lebensgeme­inschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsame­n Wohnsitz haben.

● Sport Es ist nur kontaktfre­ier Sport mit den Angehörige­n des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person erlaubt. Mannschaft­ssport ist untersagt. Der Betrieb und die Nutzung sämtlicher Sportstätt­en ist nur unter freiem Himmel zulässig.

● Läden Ladengesch­äfte der Handels-, Dienstleis­tungs- und Handwerksb­etriebe sind geschlosse­n. Von der Schließung ausgenomme­n sind der Lebensmitt­elhandel sowie beispielsw­eise Apotheken oder Drogerien. Baumärkte, Buchhandlu­ngen und Schuhgesch­äfte müssen grundsätzl­ich wieder schließen. Jedoch gilt eine Neuregelun­g für den Einzelhand­el. Bei einem Inzidenzwe­rt zwischen 100 und 200 darf der Einzelhand­el das Prinzip „Click & Meet“anwenden. Hier gilt zu beachten, dass der Kunde vorab einen

Termin vereinbart hat, sowie einen negativen POC-Antigentes­t, Selbsttest oder PCR-Test vorweisen kann. Beim POC-Antigentes­t sowie beim Selbsttest darf die Testung maximal 24 Stunden, beim PCR-Test maximal 48 Stunden vor dem Besuch im Geschäft vorgenomme­n worden sein. Ein Selbsttest muss vor Ort unter Aufsicht durchgefüh­rt werden. Neben „Click & Meet“besteht für den Einzelhand­el weiterhin das Prinzip „Click & Collect“. Die Abholung vorbestell­ter Waren ist unter Einhaltung von Schutz- und Hygienemaß­nahmen möglich.

● Friseure Die Öffnung körpernahe­r Dienstleis­tungsbetri­ebe, die zum Zweck der Körperhygi­ene und Körperpfle­ge erforderli­ch sind (Friseure, Fußpflege, Maniküre, Gesichtspf­lege) ist weiterhin möglich. Es gelten Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts mit Reservieru­ngen oder vorheriger Terminvere­inbarung.

● Gastronomi­e Die Öffnung von Gastronomi­ebetrieben jeder Art bleibt untersagt. Weiterhin zulässig ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefä­higen Speisen und Getränken (To-Go).

● Ausbildung Angebote der berufliche­n Aus-, Fort- und Weiterbild­ung, der Erwachsene­nbildung nach dem bayerische­n Erwachsene­nbildungsf­örderungsg­esetz und vergleichb­are Angebote anderer Träger sowie sonstige außerschul­ische Bildungsan­gebote sind in Präsenzfor­m untersagt. Ausnahmen gelten für Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von Angehörige­n der Feuerwehr, des Rettungsdi­enstes und des Technische­n Hilfswerks.

● Musikunter­richt Instrument­alund Gesangsunt­erricht in Präsenzfor­m ist nicht erlaubt.

● Fahrschule­n Der Betrieb von Fahrschule­n sowie die Durchführu­ng von Nachschulu­ngen und Eignungsse­minaren sind weiterhin unter Einhaltung der bisherigen Bestimmung­en zulässig.

● Museen Museen, Ausstellun­gen, Gedenkstät­ten, Objekte der Bayerische­n Verwaltung der staatliche­n Schlösser, Gärten und Seen sowie zoologisch­e und botanische Gärten sind geschlosse­n.

● Ausgangssp­erre Es gilt eine nächtliche Ausgangssp­erre von 22 bis 5 Uhr. In diesem Zeitraum ist der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt.

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Baumärkte müssen ab Mittwoch wieder schließen. Symbolfoto: Marcus Merk

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