Mittelschwaebische Nachrichten
Bücherei bietet OnlineAusleihe an
Beschluss Der Gemeinderat von Langenneufnach genehmigt Kauf eines neuen Computerprogramms
Langenneufnach Mit ein paar Klicks bequem von zu Hause Bücher aussuchen und dann ausleihen – das wird künftig auch in der Bücherei in Langenneufnach möglich sein.
Der Gemeinderat beschloss in der jüngsten Sitzung einstimmig, für die Bücherei ein neues Computerprogramm anzuschaffen, damit neben der Verwaltung der Bücher auch ein Online-Zugriff auf das Sortiment mit den aktuellen Beständen möglich ist. Bürgermeister Gerald Eichinger erklärte, dass das seit Beginn der Bücherei verwendete Programm mittlerweile nicht mehr einwandfrei funktioniere. Zudem werde die damals selbst programmierte Software einer zukunftsorientierten Bücherei nicht mehr gerecht.
Vor allem aber hat die derzeitige Pandemie die Grenzen des veralteten Programms aufgezeigt. „Wenn wir die Bücherei Corona-bedingt wieder schließen müssen, dann ist diese Investition absolut sinnvoll sowie serviceorientiert und erleichtert die Arbeit des Büchereiteams“, so Eichinger.
Er erklärte, dass etliche Büchereien in der Umgebung diese Software bereits nutzten und zufrieden seien. Die Beschaffungskosten belaufen sich auf gut 4100 Euro inklusive Wartung und Administration für ein Jahr. Zusätzlich fallen dann künftig jedes Jahr Mietkosten in Höhe von knapp 1200 Euro an, die ebenso die Wartung und Administration beinhalten und vom Gemeinderat ebenso einstimmig genehmigt wurden.
Vertagt haben die Gemeinderäte dann den Beschluss über die neue Hundesteuersatzung, die an das neue Muster des bayerischen Innenministeriums angepasst werden solle und keine Erhöhung der Hundesteuer vorsieht. Gemeinderat Albert Rohrer kritisierte, dass es gemäß der neuen Satzung künftig keine Möglichkeit für Sanktionen gebe, falls Hundebesitzer sich nicht an die Vorgaben der Satzung halten. Warum
dies in der neuen Satzung geändert wurde, will Bürgermeister Eichinger daher abklären. Ein weiterer Punkt der neuen Satzung, über den die Räte diskutierten, war die Möglichkeit, für Kampfhunde eine erhöhte Hundesteuer einzuführen. Der Vorschlag von Rohrer, die Steuer für Kampfhunde auf 500 Euro festzusetzen, wurde ebenso vertagt.
Zu diesem Thema warf Eichinger die Frage in den Raum, wie der Zunahme von Hundekot auf öffentlichen Wegen und Plätzen sowie landwirtschaftlichen und gemeindlichen Wiesen entgegengewirkt werden könne. „Die Beschwerden von Landwirten, Anwohnern und Bauhofmitarbeitern nehmen rapide zu. So kann es nicht mehr weitergehen“, lautete das Fazit von Eichinger. Als großes Problem sahen die Gemeinderäte zudem, dass benutzte Hundekotbeutel nicht in den gemeindlichen Hundetoiletten entsorgt werden, sondern liegen lassen oder sogar absichtlich ins Gras geworfen werden. Die Räte erklärten während der Diskussion, dass es sinnvoll wäre, weitere Hundetoiletten aufzustellen. „Dazu sind wir bereit. Aber die Hundebesitzer müssen diese dann auch benutzen“, betonte Eichinger.
Immer wieder Anlass zu Diskussionen im Gemeinderat geben Anträge auf Befreiung von den Festsetzungen der Bebauungspläne und die Frage, wie diese abweichenden Baumaßnahmen behandelt werden sollten. Dieses Mal war der Fall besonders knifflig: Ein Grundstücksbesitzer im Baugebiet „Kirchenbauer“reichte eine Befreiung ein, nachdem er gebaut hatte. Konkret geht es darum, dass der Höhenunterschied des Grundstücks in Höhe von circa vier Metern durch den Einbau von L-Steinen außerhalb der Abstandsflächentiefe und durch zusätzliche Abböschungen abgefangen wurde. Nach längerer Diskussion lehnte das Gremium schließlich den Antrag mit 7:5 Stimmen ab.