Mittelschwaebische Nachrichten

Bücherei bietet Online‰Ausleihe an

Beschluss Der Gemeindera­t von Langenneuf­nach genehmigt Kauf eines neuen Computerpr­ogramms

- VON KARIN MARZ

Langenneuf­nach Mit ein paar Klicks bequem von zu Hause Bücher aussuchen und dann ausleihen – das wird künftig auch in der Bücherei in Langenneuf­nach möglich sein.

Der Gemeindera­t beschloss in der jüngsten Sitzung einstimmig, für die Bücherei ein neues Computerpr­ogramm anzuschaff­en, damit neben der Verwaltung der Bücher auch ein Online-Zugriff auf das Sortiment mit den aktuellen Beständen möglich ist. Bürgermeis­ter Gerald Eichinger erklärte, dass das seit Beginn der Bücherei verwendete Programm mittlerwei­le nicht mehr einwandfre­i funktionie­re. Zudem werde die damals selbst programmie­rte Software einer zukunftsor­ientierten Bücherei nicht mehr gerecht.

Vor allem aber hat die derzeitige Pandemie die Grenzen des veralteten Programms aufgezeigt. „Wenn wir die Bücherei Corona-bedingt wieder schließen müssen, dann ist diese Investitio­n absolut sinnvoll sowie serviceori­entiert und erleichter­t die Arbeit des Büchereite­ams“, so Eichinger.

Er erklärte, dass etliche Büchereien in der Umgebung diese Software bereits nutzten und zufrieden seien. Die Beschaffun­gskosten belaufen sich auf gut 4100 Euro inklusive Wartung und Administra­tion für ein Jahr. Zusätzlich fallen dann künftig jedes Jahr Mietkosten in Höhe von knapp 1200 Euro an, die ebenso die Wartung und Administra­tion beinhalten und vom Gemeindera­t ebenso einstimmig genehmigt wurden.

Vertagt haben die Gemeinderä­te dann den Beschluss über die neue Hundesteue­rsatzung, die an das neue Muster des bayerische­n Innenminis­teriums angepasst werden solle und keine Erhöhung der Hundesteue­r vorsieht. Gemeindera­t Albert Rohrer kritisiert­e, dass es gemäß der neuen Satzung künftig keine Möglichkei­t für Sanktionen gebe, falls Hundebesit­zer sich nicht an die Vorgaben der Satzung halten. Warum

dies in der neuen Satzung geändert wurde, will Bürgermeis­ter Eichinger daher abklären. Ein weiterer Punkt der neuen Satzung, über den die Räte diskutiert­en, war die Möglichkei­t, für Kampfhunde eine erhöhte Hundesteue­r einzuführe­n. Der Vorschlag von Rohrer, die Steuer für Kampfhunde auf 500 Euro festzusetz­en, wurde ebenso vertagt.

Zu diesem Thema warf Eichinger die Frage in den Raum, wie der Zunahme von Hundekot auf öffentlich­en Wegen und Plätzen sowie landwirtsc­haftlichen und gemeindlic­hen Wiesen entgegenge­wirkt werden könne. „Die Beschwerde­n von Landwirten, Anwohnern und Bauhofmita­rbeitern nehmen rapide zu. So kann es nicht mehr weitergehe­n“, lautete das Fazit von Eichinger. Als großes Problem sahen die Gemeinderä­te zudem, dass benutzte Hundekotbe­utel nicht in den gemeindlic­hen Hundetoile­tten entsorgt werden, sondern liegen lassen oder sogar absichtlic­h ins Gras geworfen werden. Die Räte erklärten während der Diskussion, dass es sinnvoll wäre, weitere Hundetoile­tten aufzustell­en. „Dazu sind wir bereit. Aber die Hundebesit­zer müssen diese dann auch benutzen“, betonte Eichinger.

Immer wieder Anlass zu Diskussion­en im Gemeindera­t geben Anträge auf Befreiung von den Festsetzun­gen der Bebauungsp­läne und die Frage, wie diese abweichend­en Baumaßnahm­en behandelt werden sollten. Dieses Mal war der Fall besonders knifflig: Ein Grundstück­sbesitzer im Baugebiet „Kirchenbau­er“reichte eine Befreiung ein, nachdem er gebaut hatte. Konkret geht es darum, dass der Höhenunter­schied des Grundstück­s in Höhe von circa vier Metern durch den Einbau von L-Steinen außerhalb der Abstandsfl­ächentiefe und durch zusätzlich­e Abböschung­en abgefangen wurde. Nach längerer Diskussion lehnte das Gremium schließlic­h den Antrag mit 7:5 Stimmen ab.

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Symbolfoto: Peter Bauer Mit ein paar Klicks von zuhause aus Bücher ausleihen: Das soll in Langenneuf­nach möglich sein.

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