Mittelschwaebische Nachrichten
Diese Regeln gelten derzeit in der Schweiz
● Kontakte Bei privaten Treffen dür fen in Innenräumen bis zu zehn Men schen zusammenkommen, draußen bis zu 15. Eine Begrenzung, wie viele Haushalte daran beteiligt sein dürfen, gibt es anders als in Deutschland in der Schweiz nicht.
● Kultur Veranstaltungen wie Vernis sagen, Lesungen, Theater oder Kino sind wieder möglich. Dabei gilt: Drin nen dürfen maximal 50 Besucher teilnehmen, draußen bis zu 100. Wäh rend der Veranstaltung müssen die Gäste allerdings auf festen Plätzen sit zen, dürfen keine Getränke oder Snacks konsumieren und Maske tragen.
● Handel Der normale Einzelhandel hat nun wieder geöffnet, es gilt le diglich eine Beschränkung der Kunden anzahl pro zehn Quadratmeter La denfläche.
● Gastronomie Die Terrassen von Restaurants, Bars und Cafés dürfen betrieben werden. Nachbartische müs sen aber mit Plexiglasscheiben oder Ähnlichem voneinander getrennt und der Mindestabstand gewahrt sein. Es dürfen maximal vier Gäste an einem Tisch sitzen. Abgesehen vom Essen und Trinken gilt aber auch hier eine Maskenpflicht. Von allen Gästen müssen die Kontaktdaten erfasst wer den. Zudem beginnt um 23 Uhr die Sperrstunde.
● Freizeit Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Museen, Zoos und auch Schwimmbäder und Sportanlagen dürfen wieder öffnen. Allerdings dür fen bei Freizeitbädern nur die Außenbe cken betrieben werden. Beim Sport gilt: Kontaktsportarten sind weiter ver boten.
● Bildung Die Schulen sind geöffnet, es gilt eine Maskenpflicht in den wei terführenden Schulen. An den Universi täten ist Präsenzunterricht möglich, allerdings mit maximal 50 Teilneh mern. (mim)