Mittelschwaebische Nachrichten

Neue Regeln für Stellplätz­e

Änderungen in Ichenhause­n

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Ichenhause­n Als der historisch­e Ortskern von Ichenhause­n angelegt wurde, war von Autos natürlich noch lange nicht die Rede. Entspreche­nd eng sind die Gassen, die Häuser stehen dicht an dicht. Auf den eher kleinen Grundstück­en ist es schwierig bis unmöglich, Stellplätz­e für die Autos der Bewohner anzulegen. Für den inneren Altstadtbe­reich gilt die neue Stellplatz­satzung der Stadt Ichenhause­n deshalb nicht, wohl aber für das übrige Stadtgebie­t und die Ortsteile. Bei einer Gegenstimm­e wurde die neue Satzung im Stadtrat beschlosse­n.

Die bisherige ist zwölf Jahre alt, sie müsse deshalb an die neuen Gegebenhei­ten gerade beim Wohnungsba­u angepasst werden, erklärte Bürgermeis­ter Robert Strobel im Stadtrat, der wegen Corona im Übrigen nur mit der halben Besetzung in der Friedrich-Jahn-Halle zusammenge­kommen war.

Die wichtigste­n Neuerungen: Bei Ein- und Zweifamili­enhäusern sowie bei Doppel- und Reihenhaus­hälften sind künftig zwei Stellplätz­e pro Wohnung zu schaffen, um die Autos von den Straßen zu bekommen. Auch bei Mehrfamili­enhäusern ab drei Wohnungen sind zwei Stellplätz­e je Wohnung Pflicht. Bei noch größeren Wohngebäud­en müssen zudem Parkplätze für Besucher vorgesehen werden – bei sechs bis zehn Wohneinhei­ten zwei Besucherpa­rkplätze, bei elf bis 15 Wohnungen müssen es drei sein.

Bei sogenannte­n Versammlun­gsstätten, etwa Theater- und Konzertsäl­en oder Mehrzweckh­allen, ist ein Stellplatz je sieben Sitzplätze­n vorgesehen, bei Vergnügung­sstätten, etwa Spielhalle­n, sind mindestens drei Stellplätz­e je fünf Quadratmet­er Nutzfläche verpflicht­end. Wie bisher können Stellplätz­e auf Antrag bei der Stadt abgelöst werden, für pauschal 5000 Euro je Stellplatz. Ob die Ablöse genehmigt werde, liege im Ermessen der Stadt, betonte Bürgermeis­ter Strobel. „Ein Rechtsansp­ruch besteht nicht.“

In der neuen Satzung sind unter anderem auch die Gestaltung oder die Bepflanzun­g rund um die Stellplätz­e geregelt, ebenso die Abstände zu den öffentlich­en Straßen und Wegen. Einige der Regelungen gingen Ratsmitgli­ed Michael Kollmann (LIB/Grüne) zu weit, die übrigen Mitglieder des Stadtrats beschlosse­n die neue Stellplatz­satzung.

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