Mittelschwaebische Nachrichten

Auch ambulante Patienten brauchen Test

Kreisklini­k Günzburg ändert Regeln angesichts der Corona-Zahlen

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Günzburg Aufgrund der weiterhin hohen Corona-Inzidenzen im Landkreis Günzburg will die Leitung der Klinik Günzburg Patienten und Mitarbeite­r weiterhin bestmöglic­h vor einer Infektion schützen. Ambulante Patienten werden daher um Verständni­s gebeten, dass zum Schutz aller weitere Maßnahmen umgesetzt werden müssen.

Dr. Ulrich Kugelmann, Ärztlicher Direktor an der Klinik Günzburg: „Die erweiterte Pflicht für Testungen auf das Sars-CoV-2-Virus zwingt uns, nun auch bei ambulanten Patienten auf Schnelltes­ts zu bestehen. In unserer Klinik ambulant zu behandelnd­e Patienten werden wie bisher am Haupteinga­ng empfangen und müssen einen Fragebogen ausfüllen. Ferner erfolgt auch weiterhin eine kontaktlos­e Messung der Körpertemp­eratur bei Patienten und Begleitper­sonen, die das Klinikum betreten. Zukünftig wird für ambulante Patienten, sofern eingehende Untersuchu­ngen stattfinde­n, außerdem ein negatives Schnelltes­tergebnis notwendig“, erklärt der Ärztliche Direktor in der Mitteilung der Klinik.

Der Test muss zum Termin mitgebrach­t werden und von einer anerkannte­n Teststelle durchgefüh­rt worden sein. Das Ergebnis darf bei einem Schnelltes­t nicht älter als 24 und bei einem PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Vollständi­ge geimpfte Personen können ohne negatives Testergebn­is zum Termin erscheinen, müssen jedoch ihren Impfstatus nachweisen. Für individuel­le Rückfragen können sich die Patienten auch vorab in der jeweiligen Ambulanz telefonisc­h erkundigen.

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Archivfoto: Bernhard Weizenegge­r Die Kreisklini­k in Günzburg. Wer hier einen ambulanten Termin hat, braucht jetzt ei‰ nen negativen Corona‰Test.

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