Mittelschwaebische Nachrichten
Auch ambulante Patienten brauchen Test
Kreisklinik Günzburg ändert Regeln angesichts der Corona-Zahlen
Günzburg Aufgrund der weiterhin hohen Corona-Inzidenzen im Landkreis Günzburg will die Leitung der Klinik Günzburg Patienten und Mitarbeiter weiterhin bestmöglich vor einer Infektion schützen. Ambulante Patienten werden daher um Verständnis gebeten, dass zum Schutz aller weitere Maßnahmen umgesetzt werden müssen.
Dr. Ulrich Kugelmann, Ärztlicher Direktor an der Klinik Günzburg: „Die erweiterte Pflicht für Testungen auf das Sars-CoV-2-Virus zwingt uns, nun auch bei ambulanten Patienten auf Schnelltests zu bestehen. In unserer Klinik ambulant zu behandelnde Patienten werden wie bisher am Haupteingang empfangen und müssen einen Fragebogen ausfüllen. Ferner erfolgt auch weiterhin eine kontaktlose Messung der Körpertemperatur bei Patienten und Begleitpersonen, die das Klinikum betreten. Zukünftig wird für ambulante Patienten, sofern eingehende Untersuchungen stattfinden, außerdem ein negatives Schnelltestergebnis notwendig“, erklärt der Ärztliche Direktor in der Mitteilung der Klinik.
Der Test muss zum Termin mitgebracht werden und von einer anerkannten Teststelle durchgeführt worden sein. Das Ergebnis darf bei einem Schnelltest nicht älter als 24 und bei einem PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Vollständige geimpfte Personen können ohne negatives Testergebnis zum Termin erscheinen, müssen jedoch ihren Impfstatus nachweisen. Für individuelle Rückfragen können sich die Patienten auch vorab in der jeweiligen Ambulanz telefonisch erkundigen.