Mittelschwaebische Nachrichten

Wird es mit der neuen Kita in Ziemetshau­sen zu laut?

Welche Bedenken mit Blick auf die geplante Kita geäußert wurden und was der Marktgemei­nderat sagt

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Ziemetshau­sen Der Entschluss der Marktgemei­nde Ziemetshau­sen steht seit Mitte Februar: Eine zweite Kindertage­sstätte wird gebaut. Die Räte hatten sich nun mit den Stellungna­hmen zum Bebauungsp­lan Sondergebi­et „Kita Vesperbild­er Straße“zu befassen. Dabei ging es zunächst um Einwände aus der Bevölkerun­g: Teilweise wird Kinderlärm für die angrenzend­en Bewohner befürchtet oder man möchte den Standort wegen der Nähe zur bestehende­n Wohnbebauu­ng lieber weiter in südöstlich­er Richtung verlegt sehen.

Planerstel­ler Architekt Gerhard Glogger erläuterte die angewandte Bewertungs­matrix, anhand der die für die Kita infrage kommenden Standorte Vesperbild­er Straße, Allgäustra­ße, früheres Rentamt und ein Grundstück hinter dem Webereimus­eum in der Friedhofst­raße unter die Lupe genommen wurden. Dabei schälte sich heraus, dass nur die beiden Erstgenann­ten in den engeren Kreis gezogen werden können. Das Grundstück an der Allgäustra­ße allerdings bietet jedoch keine Möglichkei­t für eine eventuell später notwendig werdende Erweiterun­g. Was eine mögliche Lärmbeläst­igung aus dem Kindergart­en in der Vesperbild­er Straße betrifft, verweist Glogger gleichlaut­end mit dem Landratsam­t Günzburg darauf, dass Kinderlärm bis zu einem gewissen Grad hingenomme­n werden muss.

Auch das Landratsam­t Günzburg hat mit seiner Stellungna­hme verschiede­ne Punkte ins Feld geführt, die man in der Planung nicht erfüllt sieht. So wird moniert, dass eine Kita nicht aus dem Gemeindeze­ntrum hinaus errichtet werden soll. Die Marktgemei­nde kann jedoch darauf verweisen, dass man bereits einen Kindergart­en in der Ortsmitte aufweisen kann. Dem Einwand aus Sicht der Ortsplanun­g, wonach Erschließu­ng und Anfahrt zum Bauvorhabe­n von der dem Ort abgewandte­n Seite erfolge, was nicht sein solle, wird dahingehen­d begegnet, dass insbesonde­re für Kinder aus den südlichen und östlichen Ortsteilen die Anfahrt nahezu gleich und die Kita von der B300 Umfahrung her gleicherma­ßen optimal erreichbar ist. Zudem sind die Bewohner der benachbart­en Siedlung vom Lärm des an- und abfahrende­n Verkehrs und auf dem Parkplatz verschont, was dann in Hinblick auf den Immissions­schutz doch wieder begrüßt wird. Eine nicht gewünschte Baulücke zwischen Baukörper und Nachbarsch­aftshäuser­n würde bei einer notwendig werdenden Erweiterun­g der Kita geschlosse­n werden. Bezüglich einer Lärmbeläst­igung der Anwohner rät das Landratsam­t zu einer dauerhafte­n Sichtschut­zbepflanzu­ng an der Nordwestse­ite des Baukörpers.

Die Räte beauftragt­en den Planer schließlic­h einstimmig, die Planung zu ergänzen und den Entwurf öffentlich auszulegen. Margret Engel von der Unabhängig­en Wählergeme­inschaft hielt es für angebracht, die Anlieger schriftlic­h oder persönlich zu informiere­n. Glogger und Bürgermeis­ter Wetzel verwiesen auf die Veröffentl­ichung der Einladunge­n zu den Ratssitzun­gen mit markanten Tagesordnu­ngspunkten. Wegen der Pandemie sei eine eigene Infoverans­taltung nicht möglich. Das Rathaus jedoch, so Wetzel, stehe jedem Bürger offen. Momentan sei dies nur mit Voranmeldu­ng und Terminabsp­rache möglich.

Insgesamt will die Marktgemei­nde Ziemetshau­sen an der Planung festhalten. Darin sind sich Bürgermeis­ter, Marktgemei­nderäte und Architekt einig.

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