Mittelschwaebische Nachrichten
Sechs neue Grundrechte für Europa – Jeder Mensch
Artikel 1 – Umwelt
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Jeder Mensch hat das Recht, in einer gesunden und geschützten Umwelt zu leben.
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Jeder Mensch hat das Recht auf digitale Selbstbestimmung. Die Ausfor schung oder Manipulation von Men schen ist verboten.
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Jeder Mensch hat das Recht, dass ihn
Artikel 2 – Digitale Selbstbestimmung Artikel 3 – Künstliche Intelligenz
konvention, der Sozialcharta, den Verfassungen der EU-Mitgliedsstaaten und der Rechtsprechung der Europäischen Gerichtshöfe. Sie gibt, wenn man so will, den Geist der Verfassungen und des Rechts aller Länder der Europäischen Union wieder.“Zugleich aber wendet von Schirach ein, habe dieser „brillante Kompromiss“nicht jene Kraft der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung von 1776 entfaltet. Oder die der Menschenrechtserklärung von 1789, im französischen Revolutionsjahr. Von Schirach schreibt weiter: „Auch heute wissen nur zwölf Prozent der Menschen in Europa, was diese Charta überhaupt ist. Und selbst wenn EU-Staaten sie systematisch verletzen, kann sie nicht vor den Europäischen Gerichten eingebelastende Algorithmen transparent, überprüfbar und fair sind. Wesentliche Entscheidungen muss ein Mensch treffen.
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Jeder Mensch hat das Recht, dass Äuße rungen von Amtsträgern der Wahr heit entsprechen.
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Jeder Mensch hat das Recht, dass ihm nur solche Waren und Dienstleistun
Artikel 4 – Wahrheit Artikel 5 – Globalisierung
werden.“Es soll sich also etwas ändern. Grundsätzlich. Grundrechtlich.
Zum Beispiel soll es das Recht geben, in einer „gesunden und geschützten Umwelt“zu leben. Eine Selbstverständlichkeit, sollte man meinen. Wenn man mit Bijan Moini, Jurist, Schriftsteller, Bürgerrechtler und eben einer der Mitstreiter von Schirachs, spricht, erklärt er die Notwendigkeit dafür so: Juristen wie Politiker diskutieren schon seit Jahrzehnten, ob es ein entsprechendes Grundrecht geben soll. Die Charta der EU-Grundrechte enthält bislang nur – in Artikel 37 – ein „Ziel zur Verbesserung der Umweltqualität, jedoch kein Recht der Menschen“. Und die Europäische Menschenrechtskonvention gen angeboten werden, die unter Wah rung der universellen Menschenrech te hergestellt und erbracht werden.
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Jeder Mensch kann wegen systemati scher Verletzungen dieser Charta Grundrechtsklage vor den europäischen Gerichten erheben.
Artikel 6 – Grundrechtsklage
Mehr dazu im Internet unter
www.jedermensch.eu
kenne noch nicht einmal den Begriff „Umwelt“. Moini sagt: „Der erste Impuls beim Umweltschutz, aber auch bei den anderen von uns vorgeschlagenen Rechten, ist oft: Geht das nicht schon mit bestehendem Recht, kann man das nicht schon daraus ableiten? Aber ganz viele Dinge stehen eben nicht in den Verfassungen und man kann sie daraus gerade nicht ableiten.“Sehr viele Klagen scheiterten nach wie vor an unzureichenden Umweltschutzgesetzen. Erst jüngst habe der Europäische Gerichtshof wieder eine entsprechende abgewiesen. „Dass das Bundesverfassungsgericht nun vor einigen Tagen einer Klimaschutzklage teilweise stattgegeben hat, wird zu Recht als revolutionär gefeiert. Doch das Gericht musste mühklagt