Mittelschwaebische Nachrichten
Zurück zum Händler
Recyclingpflicht gilt künftig auch für online gekaufte Elektrogeräte
Berlin
Der Bundesrat hat am Freitag nicht nur der Rücknahme von Corona-Beschränkungen für vollständig geimpfte und genesene Menschen zugestimmt, sondern viele weitere Beschlüsse gefasst. Eine Auswahl:
● Wer Kinder sexuell misshandelt oder kinderpornografische Bilder und Filme besitzt oder verbreitet, dem droht mindestens ein Jahr Haft, in besonders schweren Fällen sind es bis zu 15 Jahre. Damit werden diese Taten zum Verbrechen hochgestuft. Die Verjährungsfrist für sexuelle Bildaufnahmen von Kindern beginnt nun erst am 31. Geburtstag des Opfers.
● Ab Mitte 2022 können alle Bürger bessere Internetverbindungen einfordern. Das Festnetz-Mindestlevel dürfte aber so niedrig sein, dass der Anspruch wohl nur Menschen auf dem Land hilft. Down- und Upload-Tempo werden noch festgelegt.
● Je nach Ladengröße und Sortiment müssen Discounter und Supermärkte alte Elektrogeräte
Kindesmissbrauch Schnelles Internet Elektroschrott
wie elektrische Zahnbürsten oder Handys annehmen – Kleingeräte wie alte Taschenrechner auch, wenn sie anderswo gekauft wurden. Größere Geräte wie Fernseher können nur abgegeben werden, wenn ein neues Gerät gekauft wird. Auch Online-Händler sind zu Rücknahme und Recycling verpflichtet.
● Sie erhalten einen Beratungsanspruch gegenüber dem Jugendamt – ohne Kenntnis der Eltern, etwa wenn diese suchtkrank sind. Auch die Rechte von Kindern in Pflegefamilien werden gestärkt und bürokratische Hürden bei Hilfen für Familien mit Kindern mit Behinderung gesenkt.
● Ein neues Gesetz regelt das Ausmaß von Tätowierungen und andere Aspekte des Erscheinungsbilds von Soldaten, Polizisten und anderen Beamten klarer als bisher. Mit Blick auf die Neutralitätspflicht des Staats kann auch das Tragen religiöser Symbole wie Kippa oder Kopftuch untersagt werden.
Kinder und Jugendliche Polizisten und Soldaten