Mittelschwaebische Nachrichten
Coronaleugner erscheint nicht im Gericht
Mann hält sich stattdessen vor dem Gebäude auf, weil er keine Maske tragen will
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Polizei: 110 Feuerwehr/Rettungsdienst: 112 se, Zahnarztpraxis Gregorek und Hörgerä te Seifert.
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Programm unter www.augsburg.tv. Günzburg/Krumbach
Ein Krumbacher hätte sich jetzt vor dem Amtsgericht Günzburg verantworten müssen. Er weigerte sich aber, eine Maske zu tragen und blieb deshalb der Verhandlung fern.
Der Mann hatte am 27. November als Leiter an einer Demonstration für die Aufhebung aller Coronamaßnahmen in Ichenhausen teilgenommen. Entgegen seiner Verpflichtung als Versammlungsleiter habe er den Genehmigungsbescheid des Landratsamts Günzburg mit den Auflagen aber weder zu Beginn noch während der Demonstration dabei gehabt, so die Anklage. Einer Polizeibeamtin, die ihn kontrollierte, habe er den Bescheid auch nicht zeigen können. Außerdem habe der damals 28-Jährige, obwohl die Polizistin ihn darauf hingewiesen hatte, die Teilnehmer nicht auf die Einhaltung des Mindestabstands und das Tragen einer Maske aufmerksam gemacht. Der Krumbacher hatte Widerspruch gegen den gesamten Bußgeldbescheid erhoben, deshalb kam es überhaupt zu einer Verhandlung.
Der Mann war wegen gleicher Verstöße während einer Demonstration am 17. November bereits zu einer Geldstrafe in Höhe von 1125 Euro verurteilt worden. Damals erschien er vor Gericht, allerdings ohne Maske und ohne Anwalt berichteten).
Am Verhandlungstag am Donnerstag weigerte der Mann sich nun, eine Maske zu tragen. Er erschien nicht im Gerichtssaal, sondern war vor dem Gerichtsgebäude. Ein Attest des Amtsarztes, das ihn vom Tragen einer Maske befreit hätte, legte weder er noch dessen Anwalt vor.
Nach einer kurzen Besprechung mit seinem Anwalt Georg Holder (Krumbach) ließ er ausrichten, er habe Panikattacken und ein Problem mit der Lunge. Zudem lehnte der Mann es ab, dass in seiner Abwesenheit verhandelt werde. Der Anwalt teilte im Gerichtssaal mit: Sein Mandant drücke sich nicht. „Dass er nicht kommt, sei der Allmacht des Gerichts zuzuschreiben“, zitierte er den Angeklagten.
Weil der Anwalt dabei seine Robe nicht trug, wies ihn Richter Martin Kramer zurecht: „Wenn Sie als Rechtsanwalt auftreten wollen, dann ziehen Sie erst mal Ihre Robe an.“
Die Zeugen wurden ohne Aussage entlassen. Das Gericht verwarf den Widerspruch des Angeklagten gegen den Bußgeldbescheid. Er muss die Geldbuße in Höhe von 500 Euro und die Kosten des Verfahrens zahlen. (wir
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