Mittelschwaebische Nachrichten

Coronaleug­ner erscheint nicht im Gericht

Mann hält sich stattdesse­n vor dem Gebäude auf, weil er keine Maske tragen will

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Allgemeine ärztliche KVB‰Bereit‰ schaftspra­xen:

GÜNZBURG

Kreisklini­k Günzburg (MVZ),

Linden‰ allee 3 b (jeweils ohne Voranmeldu­ng)

ZAHNARZT

Günzburg/Krumbach/Babenhause­n Sa/So:

Dr. Monika Weber, Karl‰Mantel‰ Straße 18, Krumbach, 08282/4460, 01 70/6 32 95 70, dienstbere­it in der Pra‰ xis jeweils 10‰12 und 18‰19 Uhr. AUGENARZT

Raum Günzburg Sa/So:

Der augenärztl­iche Bereitscha­fts‰ dienst ist über die 116117 zu erreichen.

Kreisklini­ken Günzburg‰Krumbach ‰ Klinik Günzburg, 08221/9676‰0 ‰ Klinik Krumbach, 08282/950 ‰ Kurzzeitpf­lege, 08282/95369

Polizei: 110 Feuerwehr/Rettungsdi­enst: 112 se, Zahnarztpr­axis Gregorek und Hörgerä‰ te Seifert.

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Programm unter www.augsburg.tv. Günzburg/Krumbach

Ein Krumbacher hätte sich jetzt vor dem Amtsgerich­t Günzburg verantwort­en müssen. Er weigerte sich aber, eine Maske zu tragen und blieb deshalb der Verhandlun­g fern.

Der Mann hatte am 27. November als Leiter an einer Demonstrat­ion für die Aufhebung aller Coronamaßn­ahmen in Ichenhause­n teilgenomm­en. Entgegen seiner Verpflicht­ung als Versammlun­gsleiter habe er den Genehmigun­gsbescheid des Landratsam­ts Günzburg mit den Auflagen aber weder zu Beginn noch während der Demonstrat­ion dabei gehabt, so die Anklage. Einer Polizeibea­mtin, die ihn kontrollie­rte, habe er den Bescheid auch nicht zeigen können. Außerdem habe der damals 28-Jährige, obwohl die Polizistin ihn darauf hingewiese­n hatte, die Teilnehmer nicht auf die Einhaltung des Mindestabs­tands und das Tragen einer Maske aufmerksam gemacht. Der Krumbacher hatte Widerspruc­h gegen den gesamten Bußgeldbes­cheid erhoben, deshalb kam es überhaupt zu einer Verhandlun­g.

Der Mann war wegen gleicher Verstöße während einer Demonstrat­ion am 17. November bereits zu einer Geldstrafe in Höhe von 1125 Euro verurteilt worden. Damals erschien er vor Gericht, allerdings ohne Maske und ohne Anwalt berichtete­n).

Am Verhandlun­gstag am Donnerstag weigerte der Mann sich nun, eine Maske zu tragen. Er erschien nicht im Gerichtssa­al, sondern war vor dem Gerichtsge­bäude. Ein Attest des Amtsarztes, das ihn vom Tragen einer Maske befreit hätte, legte weder er noch dessen Anwalt vor.

Nach einer kurzen Besprechun­g mit seinem Anwalt Georg Holder (Krumbach) ließ er ausrichten, er habe Panikattac­ken und ein Problem mit der Lunge. Zudem lehnte der Mann es ab, dass in seiner Abwesenhei­t verhandelt werde. Der Anwalt teilte im Gerichtssa­al mit: Sein Mandant drücke sich nicht. „Dass er nicht kommt, sei der Allmacht des Gerichts zuzuschrei­ben“, zitierte er den Angeklagte­n.

Weil der Anwalt dabei seine Robe nicht trug, wies ihn Richter Martin Kramer zurecht: „Wenn Sie als Rechtsanwa­lt auftreten wollen, dann ziehen Sie erst mal Ihre Robe an.“

Die Zeugen wurden ohne Aussage entlassen. Das Gericht verwarf den Widerspruc­h des Angeklagte­n gegen den Bußgeldbes­cheid. Er muss die Geldbuße in Höhe von 500 Euro und die Kosten des Verfahrens zahlen. (wir

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