Mittelschwaebische Nachrichten
Waldbesitzer sollen weniger Fichten schlagen
Einschränkung Eine Bundesverordnung nach dem Forstschäden-Ausgleichsgesetz beschränkt den ordentlichen Einschlag
Krumbach
Aufgrund einer neuen Bundesverordnung (HolzEinschlBeschrV2021) dürfen Waldbesitzer seit dem 23. April nicht mehr uneingeschränkt Fichten-Frischholz einschlagen. Begrenzt wird der ordentliche (= reguläre) Hiebseinschlag bei Fichte (über alle Sortimente) auf 85 Prozent gegenüber dem Fünf-Jahres-Durchschnitt der Jahre 2013 bis 2017. Der bisherige schon erfolgte ordentliche Einschlag ist dabei anzurechnen. Der Betrachtungszeitraum gilt bereits rückwirkend für das Forstwirtschaftsjahr 2021 vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September dieses Jahres. Überschreitungen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Verordnung stellen keine Ordnungswidrigkeit dar. Unabhängig davon sind außerplanmäßige Nutzungen (zum Beispiel von Borkenkäfer befallenes Holz, Windwürfe) nach wie vor erlaubt und auch notwendig. Das schreibt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in einer
Pressemitteilung. Hintergrund sind die hohen Holzanfälle der Jahre 2018 bis 2020, die aufgrund von Windwürfen, Trockenheit und Borkenkäferbefall zu massiven Preisrückgängen auf dem Rohholzmarkt geführt haben. Die jetzt erlassene Verordnung verfolgt das Ziel, weitere erhebliche Störungen des Rohholzmarktes der Holzart Fichte abzuwenden. Ein für Waldbesitzer attraktives Preisniveau, das durchgreifende Anreize schafft, um die notwendige Waldpflege und den klimagerechten Umbau der Wälder voranzutreiben, ist nämlich allgemein noch nicht erreicht beziehungsweise gesichert. Das Inkrafttreten der Verordnung dürfte insofern die derzeit positive Entwicklung weiter stützen, so die Einschätzung seitens des Amtes. Zudem ermögliche die Verordnung Steuererleichterungen für private Waldbesitzer.
Axel Heiß, Behördenleiter am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF), hat Verständnis für die Waldbesitzer, die den regional gerade wieder in Schwung kommenden Holzmarkt für Pflegemaßnahmen in ihren Fichtenbeständen nutzen wollten und nun bis 30. September in ihren Nutzungsmöglichkeiten begrenzt sind. „Dass hier natürlich eine gewisse Enttäuschung herrscht, ist für mich nachvollziehbar. Denn das Schadgeschehen der letzten Jahre hatte seinen Schwerpunkt in Norddeutschland beziehungsweise Nordbayern und die Waldbesitzer in unserer Region haben sich mit Einschlägen und auch den wichtigen Pflegemaßnahmen eher zurückgehalten. Nun sind sie durch die Verordnung nochmals bis Ende September beschränkt.“Damit ist aber kein Einschlagstopp, sondern eine Einschränkung um 15
Prozent verbunden. Auch die aktuellen Versorgungsengpässe der heimischen Holz-Bauindustrie werden durch die Verordnung nicht weiter verschärft. Denn das Nadelöhr in der Holzversorgung ist aktuell vor allem durch die Sägekapazität und die attraktiven Schnittholzpreise im Ausland bedingt, nicht durch die Versorgung mit Rundholz im Inland.
Steuererleichterungen für Waldbesitzer
Einschränkung um 15 Prozent
Behördenleiter Axel Heiß rät den Waldbesitzern, bei Unklarheiten bezüglich der Nutzungsmöglichkeiten die Beratungsangebote der örtlichen Revierleiter des AELF Krumbach beziehungsweise auch der beiden Forstbetriebsgemeinschaften Günzburg-Krumbach und Neu-Ulm in Anspruch zu nehmen, um Verstöße gegen die neue Verordnung auf jeden Fall zu vermeiden.