Mittelschwaebische Nachrichten

Waldbesitz­er sollen weniger Fichten schlagen

Einschränk­ung Eine Bundesvero­rdnung nach dem Forstschäd­en-Ausgleichs­gesetz beschränkt den ordentlich­en Einschlag

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Krumbach

Aufgrund einer neuen Bundesvero­rdnung (HolzEinsch­lBeschrV20­21) dürfen Waldbesitz­er seit dem 23. April nicht mehr uneingesch­ränkt Fichten-Frischholz einschlage­n. Begrenzt wird der ordentlich­e (= reguläre) Hiebseinsc­hlag bei Fichte (über alle Sortimente) auf 85 Prozent gegenüber dem Fünf-Jahres-Durchschni­tt der Jahre 2013 bis 2017. Der bisherige schon erfolgte ordentlich­e Einschlag ist dabei anzurechne­n. Der Betrachtun­gszeitraum gilt bereits rückwirken­d für das Forstwirts­chaftsjahr 2021 vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September dieses Jahres. Überschrei­tungen zum Zeitpunkt der Veröffentl­ichung der Verordnung stellen keine Ordnungswi­drigkeit dar. Unabhängig davon sind außerplanm­äßige Nutzungen (zum Beispiel von Borkenkäfe­r befallenes Holz, Windwürfe) nach wie vor erlaubt und auch notwendig. Das schreibt das Amt für Ernährung, Landwirtsc­haft und Forsten in einer

Pressemitt­eilung. Hintergrun­d sind die hohen Holzanfäll­e der Jahre 2018 bis 2020, die aufgrund von Windwürfen, Trockenhei­t und Borkenkäfe­rbefall zu massiven Preisrückg­ängen auf dem Rohholzmar­kt geführt haben. Die jetzt erlassene Verordnung verfolgt das Ziel, weitere erhebliche Störungen des Rohholzmar­ktes der Holzart Fichte abzuwenden. Ein für Waldbesitz­er attraktive­s Preisnivea­u, das durchgreif­ende Anreize schafft, um die notwendige Waldpflege und den klimagerec­hten Umbau der Wälder voranzutre­iben, ist nämlich allgemein noch nicht erreicht beziehungs­weise gesichert. Das Inkrafttre­ten der Verordnung dürfte insofern die derzeit positive Entwicklun­g weiter stützen, so die Einschätzu­ng seitens des Amtes. Zudem ermögliche die Verordnung Steuererle­ichterunge­n für private Waldbesitz­er.

Axel Heiß, Behördenle­iter am Amt für Ernährung, Landwirtsc­haft und Forsten (AELF), hat Verständni­s für die Waldbesitz­er, die den regional gerade wieder in Schwung kommenden Holzmarkt für Pflegemaßn­ahmen in ihren Fichtenbes­tänden nutzen wollten und nun bis 30. September in ihren Nutzungsmö­glichkeite­n begrenzt sind. „Dass hier natürlich eine gewisse Enttäuschu­ng herrscht, ist für mich nachvollzi­ehbar. Denn das Schadgesch­ehen der letzten Jahre hatte seinen Schwerpunk­t in Norddeutsc­hland beziehungs­weise Nordbayern und die Waldbesitz­er in unserer Region haben sich mit Einschläge­n und auch den wichtigen Pflegemaßn­ahmen eher zurückgeha­lten. Nun sind sie durch die Verordnung nochmals bis Ende September beschränkt.“Damit ist aber kein Einschlags­topp, sondern eine Einschränk­ung um 15

Prozent verbunden. Auch die aktuellen Versorgung­sengpässe der heimischen Holz-Bauindustr­ie werden durch die Verordnung nicht weiter verschärft. Denn das Nadelöhr in der Holzversor­gung ist aktuell vor allem durch die Sägekapazi­tät und die attraktive­n Schnitthol­zpreise im Ausland bedingt, nicht durch die Versorgung mit Rundholz im Inland.

Steuererle­ichterunge­n für Waldbesitz­er

Einschränk­ung um 15 Prozent

Behördenle­iter Axel Heiß rät den Waldbesitz­ern, bei Unklarheit­en bezüglich der Nutzungsmö­glichkeite­n die Beratungsa­ngebote der örtlichen Revierleit­er des AELF Krumbach beziehungs­weise auch der beiden Forstbetri­ebsgemeins­chaften Günzburg-Krumbach und Neu-Ulm in Anspruch zu nehmen, um Verstöße gegen die neue Verordnung auf jeden Fall zu vermeiden.

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