Mittelschwaebische Nachrichten

Perspektiv­e für ehemalige Pizzeria

Gebäude soll Unterkunft für Monteure werden

- VON JENS NOLL

Roggenburg‰Schießen Die Zeit, als in der früheren „Krone“in Schießen noch Pizzas gebacken wurden, liegt schon einige Jahren zurück. Das ist dem Gebäude an der Stoffenrie­der Straße auch anzusehen. Das Ristorante-Schild hängt aber noch immer. Schon 2015 sollte das Haus umgebaut werden, doch die Pläne wurden nicht realisiert. Jetzt unternimmt der neue Eigentümer einen neuen Anlauf. In der ehemaligen Gaststätte sollen insgesamt 18 Monteurwoh­nungen eingericht­et werden. Dafür ist der Einbau von drei Dachgauben vorgesehen. An der Ostseite des Gebäudes, also von der Straße aus gesehen an der Rückseite, ist eine Fluchttrep­pe geplant. Hinzu kommen 18 Stellplätz­e auf dem Grundstück. Mit dem entspreche­nden Bauantrag hat sich der Roggenburg­er Gemeindera­t in seiner jüngsten Sitzung befasst.

Im Jahr 2013 habe der Vorbesitze­r bereits einen Umbau der ehemaligen Pizzeria beantragt, berichtet Bürgermeis­ter Mathias Stölzle. Damals

sei ein Wohnheim für 34 Monteure geplant gewesen. Im Ort sei gemunkelt worden, dass auf dem Gelände ein Asylbewerb­erheim entstehe. Der Gemeindera­t war Stölzle zufolge nicht begeistert von der Idee einer Monteursun­terkunft an der zentralen Stelle und befürchtet­e Beeinträch­tigungen für die Anwohner durch Lärm und Verkehr. „Der Gemeindera­t hat sich rechtlich beraten lassen und die Argumente dargelegt, aber das Landratsam­t hat das Vorhaben trotzdem genehmigt“, erzählt Stölzle. Umgesetzt wurde das Projekt allerdings nicht.

Der neue Eigentümer plant nun etwas anders: Statt 34 sollen nun 18 Monteure in dem Haus wohnen, und zwar in Einzelapar­tments, jeweils mit Sanitärber­eich. Doch auch das überzeugte das Gremium noch nicht ganz. Weil aber davon auszugehen ist, dass das Landratsam­t Neu-Ulm auch diesem Vorhaben eine Genehmigun­g erteilt, stimmten die Gemeinderä­te letztlich mit einer knappen Mehrheit von 8:6 zu.

Mehr Befürworte­r hatte ein Tekturantr­ag zur Änderung der Außenfassa­de

eines Bürogebäud­es in Biberach. Die im Gartenweg ansässige Firma Gerstlauer möchte passend zu ihrem Tätigkeits­feld eine hochwertig­e, schwarze Glasfassad­e an ihrem Gebäude anbringen und ein Werbeschil­d aufstellen. In städtebaul­icher Hinsicht wäre diese Gestaltung aus Sicht der Gemeinderä­te eine Aufwertung. Allerdings wurden auch Bedenken geäußert, ob Autofahrer durch Reflexione­n geblendet und Anwohner negativ beeinträch­tigt werden könnten.Den Vorgaben des maßgeblich­en Bebauungsp­lans „Gewerbegeb­iet Am Priel“zufolge sind glänzende Oberfläche­n an Fassaden in dem Bereich eigentlich nicht zulässig. Der Bauwerber führt dazu in seiner beantragte­n Befreiung an: „Aufgrund der Nordseite sind von einer glänzenden Oberfläche keine störenden Spiegelung­en zu erwarten.“Bei zwei Gegenstimm­en sprach sich das Gremium für eine entspreche­nde Befreiung aus. Im Hinblick auf die mögliche Blendwirku­ng durch die Fassade wird das Landratsam­t um eine Stellungna­hme gebeten.

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