Mittelschwaebische Nachrichten
Gästefans wieder erlaubt
Ab dem dritten Spieltag gibt es Tickets für den Auswärtsblock. Weiterhin fünf Wechsel
Augsburg Seit Ausbruch der Corona-Pandemie befindet sich die Bundesliga im Sicherheitsmodus. Bedeutet: nur vereinzelt Zuschauer, kein Alkohol, keine Gästefans. Nachdem die Politik grünes Licht für die Rückkehr der Fans zur neuen Saison gegeben hat, machten die 36 Profiklubs in der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom Mittwoch den Weg wieder frei für Gästefans. Demnach sollen – solange die Zuschauerzahlen reduziert sind – fünf Prozent der erlaubten Stadionkapazität an Fans des Auswärtsteams verkauft werden.
Sollten uneingeschränkt wieder Zuschauer ins Stadion gelassen werden, gilt wieder, dass zehn Prozent der Tickets an Gästefans gehen. Wegen des organisatorischen Aufwands gilt dies zum jeweils ersten Heimspiel der Klubs nicht, sodass ab dem dritten Spieltag (28. August) wieder Auswärtsfahrten erlaubt sind. Für den FC Augsburg bedeutet das: Zum Spiel bei Union Berlin am Samstag, 11. September, sind Auswärtsfahrten erlaubt. Fans des FC Bayern könnten an diesem Wochenende zum Spiel bei RB Leipzig reisen. Ein weiterer Beschluss: Die von den Ifab-Regelhütern vorgeschlagene Lösung, wonach weiterhin fünf Wechsel pro Spiel erlaubt sind, wird für die neue Saison verlängert. Die große Mehrheit der Vereine stimmte dafür. Die Regel war zu Beginn der vergangenen Saison als Reaktion auf den wegen Corona eng getakteten Spielplan eingeführt worden. Dass weiterhin fünf Wechsel erlaubt sind, stößt beim FC Augsburg auf Zustimmung, wie Geschäftsführer Michael Ströll sagte: „Wir glauben, dass durch fünf Auswechslungen
das Spiel attraktiver wird, weil mehr Möglichkeiten bestehen, frische Spieler zu bringen. Auch für die Belastungssteuerung ist es von Vorteil, wenn öfter gewechselt werden kann.“
Zudem soll zeitnah ein Nachfolger für den scheidenden DFL-Geschäftsführer Christian Seifert gefunden werden – nämlich noch in dieser Sommerpause. Seifert wird sein Amt im Juni 2022 niederlegen. Dem Vernehmen nach fasst die DFL eine Doppelspitze ins Auge.
Noch keine Entscheidung gab es erwartungsgemäß bei der 50+1-Regel, die den Investoreneinfluss innerhalb der Vereine beschränken soll. Hierbei gab es von den Klubs einen Auftrag ans DFL-Präsidium, zusammen mit dem Kartellamt eine Rechtssicherheit für die Regel zu schaffen und 50+1 zu halten. Das Bundeskartellamt hatte Ende Mai die Regel als generell rechtssicher erachtet. Die Ausnahmeregelungen für Wolfsburg, Leverkusen und Hoffenheim hatte die Behörde aber kritisiert. Dass eine einheitliche Regelung gefunden werden soll, begrüßt auch der FCA. Ströll sagte hierzu: „Wir begrüßen die Einschätzung des Bundeskartellamts, dass 50+1 im Grundsatz hält, und haben damit ein positives Alleinstellungsmerkmal in Deutschland. Auch wir haben immer gesagt, dass die Abweichungen ein Wettbewerbsnachteil für uns sind. Deswegen sind wir seit jeher der Auffassung, dass gleiches Recht für alle gelten sollte und man hier ansetzen muss.“