Mittelschwaebische Nachrichten

Soforthilf­e für Flutopfer steht

Bayern öffnet mehrere Fördertöpf­e für Geschädigt­e

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München Die Flutopfer in Bayern können mit staatliche­r Soforthilf­e rechnen. Zwar sollen seit 1. Juli 2019 keine solchen Hilfen mehr gezahlt werden, wenn der Abschluss einer Elementars­chadenvers­icherung möglich gewesen wäre. Dies gilt laut Finanzmini­ster Albert Füracker aber nicht, wenn Flutopfer in ihrer Existenz gefährdet seien.

Die Staatsregi­erung werde die Hochwasser­geschädigt­en in acht Landkreise­n mit Soforthilf­en unterstütz­en. 5000 Euro pro Haushalt gibt es, wenn eine Versicheru­ng besteht. Dieser Betrag werde später mit der Versicheru­ng verrechnet. 2500 Euro gibt es für Betroffene, die sich hätten versichern können, dies aber nicht getan haben. Zudem werde eine Soforthilf­e „Ölschäden an Gebäuden“von bis zu 10000 Euro je Wohngebäud­e gewährt. Wer nicht versichert ist, erhält 5000 Euro. Zuvor hatte die Bundesregi­erung angeboten, 50 Prozent der Soforthilf­en zu übernehmen.

Bei drohender Existenzge­fährdung werden auch Zuschüsse aus dem Härtefonds an Privathaus­halte, Gewerbebet­riebe, Selbststän­dige und Unternehme­n der Land- und

Forstwirts­chaft gewährt. Eine Pflichtver­sicherung gegen Elementars­chäden lehnt die Versicheru­ngswirtsch­aft ab. „Eine solche Pflicht nimmt Hausbesitz­ern und Unternehme­n den Anreiz, gegen Flutund andere Extremwett­errisiken vorzusorge­n“, betonte der Hauptgesch­äftsführer des Branchenve­rbandes GdV, Jörg Asmussen, gegenüber unserer Redaktion. „Das könnte dazu führen, dass entweder für die Versicheru­ngsnehmer die Prämien unbezahlba­r hoch oder am Ende die Risiken für die Versichere­r untragbar groß werden.“

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