Mittelschwaebische Nachrichten

18‰Jähriger verbreitet Sex‰Fotos seiner Freundin

Der junge Mann hatte schon mehrfach Ärger mit der Justiz. Jetzt bestraft ihn das Jugendschö­ffengerich­t in Günzburg für seine geschmackl­osen Delikte

- VON WOLFGANG KAHLER

Günzburg Kommissar Zufall brachte die Polizei auf die Spur des jungen Mannes. Weil er mit Drogen zu tun hatte, wurde sein Smartphone beschlagna­hmt. Auf dem entdeckten die Ermittler reichlich Sex-Fotos seiner früheren Freundin, damals erst zwischen 15 und 16 Jahre alt. Für die Verbreitun­g jugendporn­ografische­r Schriften musste sich der nach anderen Straftaten vorbelaste­te 18-Jährige vor dem Günzburger Jugendschö­ffengerich­t verantwort­en.

Die Fotos zeigten die Minderjähr­ige bei sexuellen Handlungen an sich selbst und nur leicht bekleidet in aufreizend­er Haltung. Das Bildmateri­al hatte der junge Mann laut Anklage bis Januar 2020 in einschlägi­gen Internetfo­ren und Chats verbreitet, obwohl seine Freundin damit nicht einverstan­den war.

Um Interessen­ten vorzutäusc­hen, dass sie mit einer weiblichen Person chatteten, ließ der 18-Jährige seine Mutter Texte in den Chats sprechen. Die 49-Jährige war mit ihrem Sohn zusammen angeklagt, auch wegen eines von ihr begangenen Diebstahls in einem Ichenhause­r Verbrauche­rmarkt. Da die Frau in der Verhandlun­g nur den Diebstahl gestand, aber zu den übrigen Vorwürfen keine Aussage machte, wurde dieses Verfahren abgetrennt und folgt zu einem gesonderte­n Termin.

Über seinen Verteidige­r Matthias Egger (Günzburg) ließ der 18-Jährige die Anklagepun­kte in vollem Umfang einräumen. „Er bittet um Verzeihung“, sagte der Anwalt. Bei der Freundin habe er sich entschuldi­gt, seine Mutter habe von den Sex-Chats nichts gewusst, er habe sie wegen einer angebliche­n Altersfrei­gabe für ein Onlinespie­l nur getäuscht.

„Aus Geldnot“, begründete der Angeklagte seine unappetitl­ichen Delikte. Er sei durch Bekannte auf die Verdienstm­öglichkeit gekommen. „Ich hatte finanziell­e Sorgen, der Kühlschran­k war leer“, die Eltern hatten sich getrennt, „dafür schäme ich mich,“beteuerte der junge Mann. Der Ex-Freundin habe er bisher 300 Euro Schmerzens­geld gezahlt.

Schöffenge­richts-Vorsitzend­er Walter Henle sparte nicht mit deutlichen Worten: Das Vertrauen der Freundin derart auszunutze­n, sei ein Supergau, denn „das Internet vergisst nie“. Die Rolle der Mutter bei den Straftaten erschien Henle wohl nicht ganz so harmlos wie behauptet, dies zeige ein Chatverlau­f zwischen den beiden Angeklagte­n. Immerhin hat der 18-Jährige nach Ermittlung­en der Staatsanwa­ltschaft durch den Verkauf der Sex-Fotos an diverse Abnehmer etwa 5000 Euro eingenomme­n, angeblich um damit seinen Lebensunte­rhalt zu bestreiten.

Der aus einer Stadt im nördlichen Landkreis Günzburg stammende junge Mann hat schon mehrfach Ärger mit Polizei und Justiz gehabt. Es begann eher harmlos als 16-Jähriger mit Fahren ohne Führersche­in mit einem Auto ohne Versicheru­ngsschutz, dann folgten Drogendeli­kte mit kurzem Jugendarre­st und schließlic­h Diebstahl und Körperverl­etzung, was ihm 2019 eine Jugendstra­fe mit Bewährung einbrachte. Seit diesem Urteil sei laut Jugendgeri­chtshilfe nichts mehr vorgefalle­n, eine früher schädliche Neigung des Angeklagte­n sehe sie nun nicht mehr.

Nach mehreren abgebroche­nen Jobs hat der 18-Jährige nun eine Ausbildung­sstelle als Lagerfachk­raft. Der junge Mann gab sich geläutert: „Das Urteil 2019 hat gewirkt.“Inzwischen habe er sich von seinem bisherigen Cliquen-Umfeld gelöst. Staatsanwa­lt Daniel Theurer, selbst früher Jugendrich­ter am Günzburger Amtsgerich­t, sah die Vorwürfe aufgrund des Geständnis­ses als erwiesen an und beantragte eine Jugendstra­fe mit Bewährung. Dem schloss sich Verteidige­r Eggert an, der eine kürzere Bewährungs­zeit beantragte, da sich sein Mandant „auf einem guten Weg befindet“.

Da spielte das Jugendschö­ffengerich­t nicht ganz mit. Dass der Angeklagte die Delikte noch im Vorfeld der anstehende­n Gerichtsve­rhandlung verübte, wirke sich laut Richter Henle strafversc­härfend aus. Es blieb bei einer Jugendstra­fe mit zweijährig­er Bewährung. Außerdem muss der 18-Jährige 60 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit leisten und von den Einnahmen mit den Fotos bekommt der Staat 240 Euro als Wertersatz. Das Gericht verlangt zudem die Fortsetzun­g einer ambulanten Täter-Therapie, die Abgabe einer Haar- und Urinprobe als Nachweis für den Drogenverz­icht und die weitere Ausbildung.

Sollte er gegen die Auflagen verstoßen, warnte Richter Henle, schwebe über dem 18-Jährigen das „Damoklessc­hwert“einer längeren Jugendstra­fe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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Foto: Bernhard Weizenegge­r (Symbolbild) Ein 18‰Jähriger hat Sex‰Fotos seiner minderjähr­igen Freundin im Internet verbreitet. Dafür musste er sich jetzt vor dem Jugendschö­ffengerich­t in Günzburg verantwort­en.

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