Mittelschwaebische Nachrichten
18Jähriger verbreitet SexFotos seiner Freundin
Der junge Mann hatte schon mehrfach Ärger mit der Justiz. Jetzt bestraft ihn das Jugendschöffengericht in Günzburg für seine geschmacklosen Delikte
Günzburg Kommissar Zufall brachte die Polizei auf die Spur des jungen Mannes. Weil er mit Drogen zu tun hatte, wurde sein Smartphone beschlagnahmt. Auf dem entdeckten die Ermittler reichlich Sex-Fotos seiner früheren Freundin, damals erst zwischen 15 und 16 Jahre alt. Für die Verbreitung jugendpornografischer Schriften musste sich der nach anderen Straftaten vorbelastete 18-Jährige vor dem Günzburger Jugendschöffengericht verantworten.
Die Fotos zeigten die Minderjährige bei sexuellen Handlungen an sich selbst und nur leicht bekleidet in aufreizender Haltung. Das Bildmaterial hatte der junge Mann laut Anklage bis Januar 2020 in einschlägigen Internetforen und Chats verbreitet, obwohl seine Freundin damit nicht einverstanden war.
Um Interessenten vorzutäuschen, dass sie mit einer weiblichen Person chatteten, ließ der 18-Jährige seine Mutter Texte in den Chats sprechen. Die 49-Jährige war mit ihrem Sohn zusammen angeklagt, auch wegen eines von ihr begangenen Diebstahls in einem Ichenhauser Verbrauchermarkt. Da die Frau in der Verhandlung nur den Diebstahl gestand, aber zu den übrigen Vorwürfen keine Aussage machte, wurde dieses Verfahren abgetrennt und folgt zu einem gesonderten Termin.
Über seinen Verteidiger Matthias Egger (Günzburg) ließ der 18-Jährige die Anklagepunkte in vollem Umfang einräumen. „Er bittet um Verzeihung“, sagte der Anwalt. Bei der Freundin habe er sich entschuldigt, seine Mutter habe von den Sex-Chats nichts gewusst, er habe sie wegen einer angeblichen Altersfreigabe für ein Onlinespiel nur getäuscht.
„Aus Geldnot“, begründete der Angeklagte seine unappetitlichen Delikte. Er sei durch Bekannte auf die Verdienstmöglichkeit gekommen. „Ich hatte finanzielle Sorgen, der Kühlschrank war leer“, die Eltern hatten sich getrennt, „dafür schäme ich mich,“beteuerte der junge Mann. Der Ex-Freundin habe er bisher 300 Euro Schmerzensgeld gezahlt.
Schöffengerichts-Vorsitzender Walter Henle sparte nicht mit deutlichen Worten: Das Vertrauen der Freundin derart auszunutzen, sei ein Supergau, denn „das Internet vergisst nie“. Die Rolle der Mutter bei den Straftaten erschien Henle wohl nicht ganz so harmlos wie behauptet, dies zeige ein Chatverlauf zwischen den beiden Angeklagten. Immerhin hat der 18-Jährige nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft durch den Verkauf der Sex-Fotos an diverse Abnehmer etwa 5000 Euro eingenommen, angeblich um damit seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Der aus einer Stadt im nördlichen Landkreis Günzburg stammende junge Mann hat schon mehrfach Ärger mit Polizei und Justiz gehabt. Es begann eher harmlos als 16-Jähriger mit Fahren ohne Führerschein mit einem Auto ohne Versicherungsschutz, dann folgten Drogendelikte mit kurzem Jugendarrest und schließlich Diebstahl und Körperverletzung, was ihm 2019 eine Jugendstrafe mit Bewährung einbrachte. Seit diesem Urteil sei laut Jugendgerichtshilfe nichts mehr vorgefallen, eine früher schädliche Neigung des Angeklagten sehe sie nun nicht mehr.
Nach mehreren abgebrochenen Jobs hat der 18-Jährige nun eine Ausbildungsstelle als Lagerfachkraft. Der junge Mann gab sich geläutert: „Das Urteil 2019 hat gewirkt.“Inzwischen habe er sich von seinem bisherigen Cliquen-Umfeld gelöst. Staatsanwalt Daniel Theurer, selbst früher Jugendrichter am Günzburger Amtsgericht, sah die Vorwürfe aufgrund des Geständnisses als erwiesen an und beantragte eine Jugendstrafe mit Bewährung. Dem schloss sich Verteidiger Eggert an, der eine kürzere Bewährungszeit beantragte, da sich sein Mandant „auf einem guten Weg befindet“.
Da spielte das Jugendschöffengericht nicht ganz mit. Dass der Angeklagte die Delikte noch im Vorfeld der anstehenden Gerichtsverhandlung verübte, wirke sich laut Richter Henle strafverschärfend aus. Es blieb bei einer Jugendstrafe mit zweijähriger Bewährung. Außerdem muss der 18-Jährige 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und von den Einnahmen mit den Fotos bekommt der Staat 240 Euro als Wertersatz. Das Gericht verlangt zudem die Fortsetzung einer ambulanten Täter-Therapie, die Abgabe einer Haar- und Urinprobe als Nachweis für den Drogenverzicht und die weitere Ausbildung.
Sollte er gegen die Auflagen verstoßen, warnte Richter Henle, schwebe über dem 18-Jährigen das „Damoklesschwert“einer längeren Jugendstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.