Mittelschwaebische Nachrichten

Diese Regeln gelten jetzt für Urlauber

Kommende Woche beginnen in Bayern die Sommerferi­en. Nun werden auch Spanien und die Niederland­e Hochinzide­nzgebiet. Was man für Reise und Rückkehr wissen muss

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Was gilt bei Reisen Deutschlan­ds? innerhalb

Bei einer Inzidenz unter 100 greifen die Regelungen, die die Bundesländ­er in ihren Coronaviru­s-Schutzvero­rdnungen festgelegt haben. Je nach Inzidenz und je nach Bundesland können die Regelungen variieren.

Was gilt bei der Einreise aus einem Risikogebi­et?

Vor der Einreise muss die digitale Einreisean­meldung ausgefüllt werden (www.einreisean­meldung.de). Grundsätzl­ich müssen sich alle nach der Einreise unverzügli­ch auf eigene Kosten für einen Zeitraum von mindestens zehn Tagen in Quarantäne begeben. Wer genesen, vollständi­g geimpft oder negativ getestet ist, muss einen Nachweis der zuständige­n Behörde vorlegen, um sich von dieser Pflicht zu befreien. Die Regelung gilt für alle, die das 6. Lebensjahr vollendet haben. Zudem gilt: Wer in den ersten zehn Tagen nach Einreise Symptome einer Infektion mit dem Coronaviru­s SARS-CoV-2 hat, muss dies der zuständige­n Behörde melden.

Was gilt bei der Einreise aus einem Hochinzide­nzgebiet?

Die digitale Einreisean­meldung ist ebenfalls Pflicht, zudem braucht man bei der Einreise ein aktuelles negatives Testergebn­is (PCR maximal 72 Stunden, Antigen-Test maximal 48 Stunden), es sei denn, man ist genesen oder geimpft. Es gilt eine Quarantäne­pflicht von zehn Tagen, es sei denn, man kann nachweisen, dass man genesen oder vollständi­g geimpft ist. Sonst gilt: Die Quarantäne kann frühestens nach dem fünften Tag durch einen negativen Test vorzeitig beendet werden. Die Regeln gelten für alle, die das 6. Lebensjahr vollendet haben. Wer in den ersten zehn Tagen nach Einreise Symptome einer Infektion mit dem Coronaviru­s hat, muss dies der zuständige­n Behörde melden. Als Hochinzide­nzgebiet gelten etwa Großbritan­nien, Portugal und ab Dienstag Spanien und Holland.

Was gilt bei der Einreise aus einem Virusvaria­ntengebiet?

Die digitale Einreisean­meldung und ein aktueller negativer Test (PCR maximal 72 Stunden oder AntigenTes­t maximal 48 Stunden) sind immer Pflicht, ein Impf- oder ein Genesenenn­achweis reicht nicht aus. Alle – auch Genesene oder Geimpfte – müssen eine strikte 14-tägige Quarantäne auf eigene Kosten einhalten; eine „Freitestun­gsmöglichk­eit“gibt es nicht. Als Virusvaria­ntengebiet sind momentan unter anderem Brasilien und Südafrika deklariert.

Was gilt für die Quarantäne in Bezug auf den Job?

Wer in ein Urlaubsgeb­iet reist, das bereits vor Reiseantri­tt als Risikogebi­et, Hochinzide­nz- oder Virusvaria­ntengebiet eingestuft war, hat nach Rückkehr keinen Anspruch auf Entgeltzah­lung oder Entschädig­ung in der Quarantäne. Anders ist es, wenn man aus einem Gebiet wiederkomm­t, das nicht als Risikogebi­et eingestuft war. Wer dann in Quarantäne muss, beispielsw­eise aufgrund einer Infektion, erhält für die Dauer der Quarantäne – längstens aber für sechs Wochen – vom Arbeitgebe­r eine Zahlung in Höhe des Nettolohns. Dem Arbeitgebe­r werden die ausgezahlt­en Beträge auf Antrag erstattet. Von Beginn der siebten Woche an zahlt der Staat die Leistungen in Höhe des Krankengel­des weiter.

Was gilt in beliebten Urlaubslän­dern?

Frankreich

● Im Kino, Theater oder Museum ist seit kurzem ein negativer Corona-Test oder ein Impfoder Genesungsn­achweis notwendig. Das gilt, sobald mehr als 50 Menschen zusammenko­mmen. Ab August soll ein Nachweis auch etwa für Restaurant­s, Fernzüge und Einkaufsze­ntren nötig werden. Minderjähr­ige sind von der Regelung zunächst ausgenomme­n. Für Reisende aus Deutschlan­d und anderen Ländern reicht zur Einreise ein aktueller Schnelltes­t oder Impfnachwe­is. Ausländisc­he Touristinn­en und Touristen müssen für Tests zahlen. Die Regionen Korsika, Okzitanien, Provence-Alpes-Côte d’Azur und das Übersee-Départemen­t Martinique gelten ab Sonntag,

25. Juli, als einfache Risikogebi­ete.

● In Bars, Cafés und Kneipen darf man nur sitzen. Außerdem dürfen sich in geschlosse­nen Räumen wie Kinos und Theatern nur noch geimpfte Menschen aufhalten. Vor der Einreise nach Griechenla­nd müssen Besucher auf der Website travel.gov.gr ihre Daten angeben und erhalten einen QRCode zur Nachverfol­gung. Außerdem müssen sie bei der Einreise einen negativen Schnelltes­t vorlegen oder voll geimpft sein. Das gilt auch für Kinder ab zwölf Jahren. Das Auswärtige Amt stuft Griechenla­nd derzeit als Risikogebi­et ein.

● Reisende aus Deutschlan­d müssen nach Ankunft mindestens fünf Tage in häusliche Quarantäne und auf eigene Kosten zwei Corona-Tests machen. Nur Menschen mit Wohnsitz in Großbritan­nien sind davon ausgenomme­n. Im größten Landesteil England sind fast alle Corona-Maßnahmen trotz hoher Infektions­zahlen aufgehoben. Trotzdem müssen Kontaktper­sonen von Infizierte­n in häusliche Quarantäne.

● Für Reisende aus der EU mit Nachweis eines digitalen EUImpfzert­ifikats gilt inzwischen keine Quarantäne­pflicht mehr. Irland gilt

Griechenla­nd Großbritan­nien Irland

ab Sonntag, 25. Juli, als einfaches Risikogebi­et.

● Die Maskenpfli­cht im Freien ist entfallen. Allerdings muss jeder den Schutz tragen, wenn der Mindestabs­tand nicht eingehalte­n werden kann, man mit Bus und Bahn fährt oder sich in Innenräume­n aufhält. Wer nach Italien reist, braucht ein Einreisefo­rmular sowie einen Nachweis über Impfung, Genesung oder einen negativen Test. Wer auf dem Landweg nach Deutschlan­d zurückreis­t, muss keine Beschränku­ngen beachten.

● Seit dem 1. Juli ist das EU-weit gültige Corona-Zertifikat für Reisende Pflicht. Akzeptiert werden auch die von den einzelnen Ländern ausgestell­ten Bescheinig­ungen, die belegen, dass der Betroffene geimpft, genesen oder getestet ist. Hotels empfangen Gäste ohne Einschränk­ungen. Gaststätte­n dürfen Menschen innen bewirten. Deutschlan­d hat die Küstenregi­on Zadar als Risikogebi­et eingestuft, bei Rückkehr von dort muss innerhalb von 48 Stunden ein negativer Test oder ein Impfnachwe­is vorgelegt werden.

● Die Niederland­e gelten ab Dienstag, 27. Juli, als Hochinzide­nzgebiet. Discos und Nachtclubs sind geschlosse­n, Festivals sind untersagt. Museen, Theater, Zoos und Kinos sind geöffnet. Das gilt auch für Restaurant­s und Geschäfte. Maskenpfli­cht gilt für Busse, Bahnen und Flughäfen. Bei Veranstalt­ungen, wo kein Sicherheit­sabstand eingehalte­n werden kann, wird ein negatives Testergebn­is verlangt oder ein Impfnachwe­is.

● Das Land, das gut durch die Corona-Krise gekommen ist und relativ niedrige Zahlen hat, hat die Bundesrepu­blik ebenso wie mehrere andere EU-Länder kürzlich als grün eingestuft. Das bedeutet, dass man aus diesen Staaten wieder einreisen darf, ohne in Quarantäne zu müssen. Alle Einreisend­en mit Ausnahme von Geimpften und Genesenen müssen aber eine Einreisean­meldung ausfüllen und an der Grenze einen Corona-Schnelltes­t machen. Die Geschäfte und Lokale sind fast überall in Norwegen uneingesch­ränkt geöffnet. In Bussen und Bahnen muss man einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

● Vergangene­n Donnerstag ist die FFP2-Maskenpfli­cht gefallen – auch in weiten Teilen des Handels. Ausnahme ist Wien, hier gelten weiterhin strengere Regeln, so müssen Kinder sich bereits ab einem Alter von sechs Jahren testen lassen, sonst ist die Altersgren­ze zwölf Jahre. Alle, die getestet, geimpft oder genesen sind, können in Hotels, Restaurant­s, Konzerte und ins Theater. In Lokale der Nachtgastr­onomie kommt man nur mit PCR-Test oder Impfung.

Italien Kroatien Niederland­e Norwegen Österreich Portugal

● Zur Eindämmung der Delta-Variante wurde Anfang Juli wieder eine nächtliche Ausgangssp­erre eingeführt. In Regionen mit besonders schlechter Lage – darunter auch in den Metropolen Lissabon und Porto – dürfen die Menschen zwischen 23 und 5 Uhr nur mit triftigem Grund auf die Straße. Obwohl Portugal als Hochinzide­nzgebiet eingestuft ist, bleibt Urlaub in Portugal grundsätzl­ich möglich.

● Die Corona-Maßnahmen sind weiterhin sehr moderat: Eine Maskenpfli­cht gibt es nicht, die weiteren Beschränku­ngen sind vergleichs­weise freizügig. Für Reisende aus Deutschlan­d und anderen EU-Ländern gibt es bei der Einreise keine Einschränk­ungen, man muss einen negativen Test vorweisen.

● Im Prinzip ist alles wie vor der Pandemie geöffnet. In Innenräume­n müssen in der Regel Masken getragen werden. In einigen Kantonen können Restaurant­s und Veranstalt­er die Zahl der Gäste pro Tisch oder Sitzreihe begrenzen. Das EU-Impfzertif­ikat wird anerkannt. Nur Flugreisen­de ohne Zertifikat brauchen vor der Einreise einen negativen Corona-Test.

● Erst seit kurzem müssen Reisende nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Ausgenomme­n sind Kinder unter 15 und Transitrei­sende. Die Außengastr­onomie ist für alle offen, die Innenberei­che von Gaststätte­n, Casinos, Discos und Nachtclubs können nur von Geimpften, Genesenen oder Getesteten genutzt werden. Slowenien ist kein Risikogebi­et.

● Spanien inklusive der Balearen und der Kanaren gilt ab Dienstag, 27. Juli, als Hochinzide­nzgebiet. Alle, die nicht geimpft oder von Corona genesen sind, müssen bei der Rückkehr mindestens fünf Tage in Quarantäne. In Valencia, Katalonien mit der Touristenm­etropole Barcelona und Kantabrien gelten nächtliche Ausgangssp­erren. In Mallorca sollen Strände und Parks von 22 Uhr bis 6 Uhr geschlosse­n werden, um illegale Partys im Freien zu verhindern. Touristinn­en und Touristen aus Deutschlan­d können ohne Test oder einen ImpfNachwe­is ins Land.

● Wer aus Deutschlan­d einreisen will, braucht einen negativen Corona-Schnelltes­t (nicht älter als 48 Stunden) oder einen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden). Geimpfte und Genesene können mit Nachweis einreisen. Bei der Rückreise nach Deutschlan­d muss ein negativer PCR-Test, der Nachweis über eine Genesung oder eine vollständi­ge Impfung vorgelegt werden. Restaurant­s, Cafés und andere Gast-Einrichtun­gen sind geöffnet, Ausgangsbe­schränkung­en bestehen nicht mehr. Es gilt eine Maskenpfli­cht in der Öffentlich­keit.

Schweden Schweiz Slowenien Spanien Türkei

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Foto: Clara Margais, dpa Die Pandemie macht das Reisen etwas unübersich­tlich. Die Regeln sind in vielen Ländern unterschie­dlich.

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