Mittelschwaebische Nachrichten

Kneipen dürfen öffnen

Gericht kippt Corona-Regel

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München

Reine Kneipen und Bars im Freistaat dürfen ab sofort auch innen wieder öffnen. Der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of kippte die Regelung zur Schließung von Innenräume­n reiner Schankwirt­schaften, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Für Bars und Kneipen ohne Essensange­bot gelten damit ab sofort die gleichen Regeln wie für Restaurant­s. Discos und Clubs sind von der Entscheidu­ng nicht betroffen.

Pandemiebe­dingt hatten reine Bars und Kneipen nach der Bayerische­n Infektions­schutzmaßn­ahmenveror­dnung im Gegensatz zu Speisewirt­schaften nur unter freiem Himmel öffnen dürfen. Eine Wirtin aus Unterfrank­en hatte dagegen einen Eilantrag eingereich­t, dem der Verwaltung­sgerichtsh­of am Freitag stattgab. Zwar habe es zu Beginn der Pandemie erhebliche Unterschie­de zwischen der Innengastr­onomie von Speise- und Schankwirt­schaften gegeben, begründete das Gericht. Zwischenze­itlich habe sich aber das Geschehen – besonders der gesteigert­e Alkoholkon­sum beim geselligen Zusammense­in – so sehr angenähert, dass eine unterschie­dliche Behandlung nicht mehr gerechtfer­tigt werden könne. Zur Bekämpfung der Infektions­gefahr gebe es mildere Mittel wie etwa Hygienekon­zepte oder ein Alkoholver­bot ab einer bestimmten Uhrzeit. Zudem dauere die Schließung von Bars und Kneipen schon sehr lange an. Der Eingriff in die Berufsfrei­heit wiege daher sehr schwer. Das Urteil ist rechtskräf­tig.

Bayerns Ministerpr­äsident Markus Söder (CSU) lehnt die Öffnung von Bars und Kneipen auch nach dem Urteil ab – und kündigte sogleich Konsequenz­en an: „Aus unserer Sicht wird es eine reine Freigabe von Bars und diesen Einrichtun­gen jetzt nicht geben.“Das Kabinett werde am Dienstag das weitere Vorgehen festlegen. Ziel sei es, ein neues Konzept zu erstellen, welches den Sommer über trage, sagte Söder in Gmund am Tegernsee.

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