Mittelschwaebische Nachrichten
Kreis will bei Sportstätten unterstützen
Auch der Kreisverkehr bei Nattenhausen war Thema
Landkreis Günzburg Um den Kreisverkehr Nattenhausen ging es in der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses am Dienstag. Die Zustimmung zur Planung des Kreisverkehrs bei Nattenhausen und die Übernahme der gesamten Baukosten durch den Landkreis Günzburg wurden bereits in der Sitzung am 12. April erteilt beziehungsweise beschlossen. Die Regierung von Schwaben hat mitgeteilt, dass das Vorhaben grundsätzlich förderfähig sei und die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn erteilt.
Das Staatliche Bauamt Krumbach hat die geplante Maßnahme mittlerweile öffentlich ausgeschrieben. Die Vergabe soll Ende Juli 2021 erfolgen und mit den Bauarbeiten soll bereits Anfang August 2021 begonnen werden. Da die Bauarbeiten im August und September 2021 durchgeführt werden sollen, wurde Landrat Hans Reichhart ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Der Beschluss fiel einstimmig.
Außerdem ging es um Investitionskostenbeteiligungen des Landkreises Günzburg an gemeindlichen Sportstätten. Generell gilt: Eine finanzielle Beteiligung an gemeindlichen Sportstätten kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nur in Betracht, wenn damit gesetzlich geregelte Aufgaben des Landkreises erfüllt werden können. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn die in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises stehenden Schulen eine gemeindliche Sportstätte mitbenutzen.
Mit dem Beschluss des Kreistags im Jahr 2016 wurde festgelegt, dass eine Beteiligung des Landkreises an Generalsanierungen von gemeindlichen Sportstätten auf Basis der tatsächlichen Kosten erfolgen soll, bei Neubaumaßnahmen jedoch auf Basis des jeweils gültigen Kostenrichtwerts zum Zeitpunkt der Ausschreibung. Hintergrund für diese Differenzierung war die Überlegung, dass gerade bei Generalsanierungen nicht immer alle Kosten absehbar sind und die Gemeinden das Kostenrisiko nicht alleine tragen sollten.
Erfahrungsgemäß ist aber festzustellen, dass mit dem vom Freistaat vorgegebenen Kostenrichtwerten in der Regel keine Baumaßnahme realistisch abgewickelt werden kann; zudem werden hier die tatsächlichen Preisentwicklungen nicht zeitnah berücksichtigt. Zukünftig sollen deshalb nicht nur Generalsanierungen, sondern auch Neubaumaßnahmen auf Basis der tatsächlichen Kosten gefördert werden. Das hat der Ausschuss einstimmig beschlossen. Dieser Beschluss gilt allerdings nur als Empfehlung für den Kreistag, der sich mit dem Thema ebenfalls befassen wird.