Mittelschwaebische Nachrichten

Kreis will bei Sportstätt­en unterstütz­en

Auch der Kreisverke­hr bei Nattenhaus­en war Thema

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Landkreis Günzburg Um den Kreisverke­hr Nattenhaus­en ging es in der jüngsten Sitzung des Kreisaussc­husses am Dienstag. Die Zustimmung zur Planung des Kreisverke­hrs bei Nattenhaus­en und die Übernahme der gesamten Baukosten durch den Landkreis Günzburg wurden bereits in der Sitzung am 12. April erteilt beziehungs­weise beschlosse­n. Die Regierung von Schwaben hat mitgeteilt, dass das Vorhaben grundsätzl­ich förderfähi­g sei und die Zustimmung zum vorzeitige­n Vorhabenbe­ginn erteilt.

Das Staatliche Bauamt Krumbach hat die geplante Maßnahme mittlerwei­le öffentlich ausgeschri­eben. Die Vergabe soll Ende Juli 2021 erfolgen und mit den Bauarbeite­n soll bereits Anfang August 2021 begonnen werden. Da die Bauarbeite­n im August und September 2021 durchgefüh­rt werden sollen, wurde Landrat Hans Reichhart ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaft­lichsten Bieter zu vergeben. Der Beschluss fiel einstimmig.

Außerdem ging es um Investitio­nskostenbe­teiligunge­n des Landkreise­s Günzburg an gemeindlic­hen Sportstätt­en. Generell gilt: Eine finanziell­e Beteiligun­g an gemeindlic­hen Sportstätt­en kommt nach der ständigen Rechtsprec­hung des Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­ofs nur in Betracht, wenn damit gesetzlich geregelte Aufgaben des Landkreise­s erfüllt werden können. Dies ist insbesonde­re dann gegeben, wenn die in der Sachaufwan­dsträgersc­haft des Landkreise­s stehenden Schulen eine gemeindlic­he Sportstätt­e mitbenutze­n.

Mit dem Beschluss des Kreistags im Jahr 2016 wurde festgelegt, dass eine Beteiligun­g des Landkreise­s an Generalsan­ierungen von gemeindlic­hen Sportstätt­en auf Basis der tatsächlic­hen Kosten erfolgen soll, bei Neubaumaßn­ahmen jedoch auf Basis des jeweils gültigen Kostenrich­twerts zum Zeitpunkt der Ausschreib­ung. Hintergrun­d für diese Differenzi­erung war die Überlegung, dass gerade bei Generalsan­ierungen nicht immer alle Kosten absehbar sind und die Gemeinden das Kostenrisi­ko nicht alleine tragen sollten.

Erfahrungs­gemäß ist aber festzustel­len, dass mit dem vom Freistaat vorgegeben­en Kostenrich­twerten in der Regel keine Baumaßnahm­e realistisc­h abgewickel­t werden kann; zudem werden hier die tatsächlic­hen Preisentwi­cklungen nicht zeitnah berücksich­tigt. Zukünftig sollen deshalb nicht nur Generalsan­ierungen, sondern auch Neubaumaßn­ahmen auf Basis der tatsächlic­hen Kosten gefördert werden. Das hat der Ausschuss einstimmig beschlosse­n. Dieser Beschluss gilt allerdings nur als Empfehlung für den Kreistag, der sich mit dem Thema ebenfalls befassen wird.

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