Mittelschwaebische Nachrichten

Wo in Stoffenrie­d neues Bauland entsteht

Die Planung für ein Gebiet im Ellzeer Ortsteil Stoffenrie­d wurde im Gemeindera­t vorgestell­t

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Westen an. „Insgesamt wurde bereits 2004 entspreche­nd vorgeplant“, nahm der Fachmann Bezug auf den Bebauungsp­lan von damals über 2,7 Hektar.

Vorgesehen sei, erklärte der Projektman­ager vor dem jüngsten Ellzeer Gemeindera­t, die fünf Grundstück­e in drei Teile und zwei Erschließu­ngen aufzuglied­ern. „Die Maße der Gebäude entspreche­n dem eines ländlichen Bereichs“, so der Referent. Konkret heißt das: Maximal zwei Wohneinhei­ten pro Grundstück, Sattel- oder Zeltdächer sowie Vorschrift­en zur Begrünung. Ein Baum pro Grundstück muss laut

Wiegand gepflanzt werden. Was den Immissions­schutz anbelange, sei die landwirtsc­haftlich bedingte Lärm-, Staub- und Geruchsbel­ästigung zu tolerieren.

Je eine Zufahrt ist in den Planungen auf der westlichen und auf der östlichen Seite vorgesehen, letztere mit einem Wendehamme­r für Versorgung­sfahrzeuge.

Darauf nahm Gemeindera­t Christian Honebeek Bezug: „Warum brauchen wir einen Wendehamme­r?“Dadurch ginge viel Bauland und damit auch Einnahmen für die Gemeinde verloren. Dies sei kosteninte­nsiv für fünf Bauplätze. Seine

Anregung: Die Versorgung­sfahrzeuge könnten rückwärts einfahren. Thomas Wiegand empfahl den Wendehamme­r aus seinen Erfahrunge­n heraus. „So ein Wagen muss nach hinten fahren können.“Man müsse darüber diskutiere­n.

Bürgermeis­terin Gabriela Schmucker überlegte: „Dürfen Versorgung­sfahrzeuge rückwärts einfahren?“Mit Einweisung schon, antwortete Thomas Wiegand. Michael Unterholzn­er vom Bauamt der VG Ichenhause­n fügte hinzu: „Zwei Häuser im Norden sollten über den Wendehamme­r angeschlos­sen werden.“Gemeindera­t Karl Gerhard

Schlosser sprach sich ebenfalls gegen den Wendehamme­r aus. Seine Überlegung: „Man weiß nicht, wie es weitergeht.“In ein paar Jahren könnte die Straße erweitert und verlängert werden. Seine Anregung: Die Tonnen der Anwohner müssten nach vorne gezogen werden.

Dieser Meinung schloss sich auch der Gemeindera­t an und so wird auf den Wendehamme­r verzichtet. Aufgrund des beschleuni­gten Verfahrens (§13b BauGB) braucht der Bebauungsp­lan nur einmal ausgelegt werden. Das geschieht jetzt. Wenn es keine Schwierigk­eiten gibt, dann kann die Ausschreib­ung erfolgen.

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