Mittelschwaebische Nachrichten
Wo in Stoffenried neues Bauland entsteht
Die Planung für ein Gebiet im Ellzeer Ortsteil Stoffenried wurde im Gemeinderat vorgestellt
Westen an. „Insgesamt wurde bereits 2004 entsprechend vorgeplant“, nahm der Fachmann Bezug auf den Bebauungsplan von damals über 2,7 Hektar.
Vorgesehen sei, erklärte der Projektmanager vor dem jüngsten Ellzeer Gemeinderat, die fünf Grundstücke in drei Teile und zwei Erschließungen aufzugliedern. „Die Maße der Gebäude entsprechen dem eines ländlichen Bereichs“, so der Referent. Konkret heißt das: Maximal zwei Wohneinheiten pro Grundstück, Sattel- oder Zeltdächer sowie Vorschriften zur Begrünung. Ein Baum pro Grundstück muss laut
Wiegand gepflanzt werden. Was den Immissionsschutz anbelange, sei die landwirtschaftlich bedingte Lärm-, Staub- und Geruchsbelästigung zu tolerieren.
Je eine Zufahrt ist in den Planungen auf der westlichen und auf der östlichen Seite vorgesehen, letztere mit einem Wendehammer für Versorgungsfahrzeuge.
Darauf nahm Gemeinderat Christian Honebeek Bezug: „Warum brauchen wir einen Wendehammer?“Dadurch ginge viel Bauland und damit auch Einnahmen für die Gemeinde verloren. Dies sei kostenintensiv für fünf Bauplätze. Seine
Anregung: Die Versorgungsfahrzeuge könnten rückwärts einfahren. Thomas Wiegand empfahl den Wendehammer aus seinen Erfahrungen heraus. „So ein Wagen muss nach hinten fahren können.“Man müsse darüber diskutieren.
Bürgermeisterin Gabriela Schmucker überlegte: „Dürfen Versorgungsfahrzeuge rückwärts einfahren?“Mit Einweisung schon, antwortete Thomas Wiegand. Michael Unterholzner vom Bauamt der VG Ichenhausen fügte hinzu: „Zwei Häuser im Norden sollten über den Wendehammer angeschlossen werden.“Gemeinderat Karl Gerhard
Schlosser sprach sich ebenfalls gegen den Wendehammer aus. Seine Überlegung: „Man weiß nicht, wie es weitergeht.“In ein paar Jahren könnte die Straße erweitert und verlängert werden. Seine Anregung: Die Tonnen der Anwohner müssten nach vorne gezogen werden.
Dieser Meinung schloss sich auch der Gemeinderat an und so wird auf den Wendehammer verzichtet. Aufgrund des beschleunigten Verfahrens (§13b BauGB) braucht der Bebauungsplan nur einmal ausgelegt werden. Das geschieht jetzt. Wenn es keine Schwierigkeiten gibt, dann kann die Ausschreibung erfolgen.