Mittelschwaebische Nachrichten

Wasservers­orgung müsste Steuern zahlen

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Bei der jüngsten Sitzung der Gemeinderä­te in Balzhausen sprach Bürgermeis­ter Daniel Mayer über die Steuervers­chärfung für gewerblich­e Betriebe der Kommune, die von den Finanzämte­rn seit 2018 konsequent umgesetzt werde. Dazu zähle auch die gemeindlic­he Wasservers­orgung. Sollte bei dieser Einrichtun­g ein Bilanzgewi­nn ausgewiese­n werden, müsse bis spätestens zum 31. Juli des Folgejahre­s ein Gemeindera­tsbeschlus­s über die Verwendung dieses Gewinnes gefasst sein. Andernfall­s gilt der Gewinn fiktiv an die Gemeinde als Träger ausgeschüt­tet. Dies habe wiederum die Folge, dass für das Plus 15 Prozent Körperscha­ftssteuer zuzüglich Solidaritä­tszuschlag an das Finanzamt zu bezahlen seien. Dies könne durch einen rechtzeiti­gen Beschluss sicher umgangen werden, schrieb die Steuerbera­tungsgesel­lschaft, die die Gemeinde in Steuerange­legenheite­n betreut. Einstimmig wurde beschlosse­n, falls sich bei der Wasservers­orgung für 2020 ein Gewinn ergebe, verzichte die Gemeinde auf die Ausschüttu­ng. Der Gewinn werde zur Stärkung des Eigenkapit­als und den zulässigen Rücklagen zugeführt, hieß es im Rat.

● Verschiede­nes Gemeinderä­tin Michaela Leineweber wollte wissen, ob im Jahr 2021 noch eine Bürgervers­ammlung stattfinde. Der Bürgermeis­ter verneinte, da Wichtiges ohnehin im Info-Blatt der Verwaltung­sgemeinsch­aft veröffentl­icht werde.

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