Mittelschwaebische Nachrichten
Was auf die Eisbären so alles zukommt
Eishockey-Landesliga führt unter anderem Quotientenregel ein
Burgau Mit einem Heimspiel gegen den SC Reichersbeuern werden die Eishockeyspieler des ESV Burgau in die Landesliga-Saison 2021/22 starten. Eröffnungsbully im örtlichen Eispalast ist am Freitag, 15. Oktober, um 20 Uhr. Das geht aus dem offiziellen Spielplan hervor, den Obmann Frank Butz vom Bayerischen Eissport-Verband (BEV) nun veröffentlicht hat.
Insgesamt 20 Landesligisten hat Butz in zwei Gruppen zu je zehn Teams eingeteilt. Die Eisbären treffen in Gruppe 2 auf EHC Bad Aibling, EV Bad Wörishofen, SC Forst, EV Fürstenfeldbruck, Wanderers Germering, ERC Lechbruck, EV Pfronten, SC Reichersbeuern sowie SG Schliersee/Miesbach 1b.
Nach der am 9. Januar 2022 endenden Einfachrunde innerhalb der Gruppe (jedes Team bestreitet 18 Begegnungen) schließen sich die Platzierungsrunden an.
Für die Aufstiegsrunde (gespielt wird ab 14. Januar) qualifizieren sich acht Mannschaften, demnach die vier Besten jeder Gruppe. Wiederum die besten vier Vereine dieser Runde spielen ab 11. März in einem Play-off-System zwei Aufsteiger in die Bayernliga aus.
Die Teilnehmer der Abstiegsrunde sind alle anderen Mannschaften, also die Tabellenplätze fünf bis zehn jeder Landesliga-Gruppe. Jedes Team spielt ab 14. Januar gegen alle sechs der anderen Gruppe ein Hinund ein Rückspiel (insgesamt zwölf Partien). Die erzielten Ergebnisse gegen die Absteigsrunden-Teilnehmer aus der eigenen Gruppe werden mitgenommen. Nach Abschluss dieser Runde spielen die vier schlechtesten Vereine in einem PlaydownSystem ab 4. März zwei Absteiger in die Bezirksliga aus.
Nach den Erfahrungen aus der coronabedingt ausgefallenen Vorsaison wurde im bayerischen Eishockey dasselbe Wertungssystem eingeführt, das bereits in anderen Sportarten wie Fußball und Handball angewendet wurde. Sollten zum Ende einer jeweiligen Runde eventuell ausgefallene Spiele nicht mehr nachgeholt werden können, wird die Tabelle nun nach der Quotientenregel errechnet.
Diskussionen über die Zahl zugelassener Fans in den Hallen hat der BEV von vornherein unterbunden. In den Bestimmungen zum Spielbetrieb heißt es bindend, er finde „in jedem Fall statt, sofern er vom Gesetzgeber genehmigt ist, auch wenn keine Zuschauer zugelassen sind oder eine Zuschauerbegrenzung verfügt wird.“