Mittelschwaebische Nachrichten

Damit Rauchmelde­r zuverlässi­g funktionie­ren

Die Geräte an der Decke sind inzwischen Pflicht. Doch ihre Sensorik wird oft gestört. Das sind die Gründe

- VON SUSANNE KLÖPFER

Augsburg Piep, Piep, Piep – schrillt der Rauchmelde­r: Ein Ton, der in den Ohren schmerzt, aber Leben rettet. Allein in Deutschlan­d sterben jährlich etwa 400 Menschen durch Wohnungsbr­ände. Die Todesursac­he Nummer eins ist der toxische Brandrauch. Da beim Schlafen der Geruchssin­n gehemmt ist, wird die Gefahr nicht rechtzeiti­g bemerkt. Die Opfer schlummern in den Tod. Rauchmelde­r schützen, weil sie rechtzeiti­g akustisch vor dem giftigen Rauch warnen. Auf was man laut dem Deutschen Feuerwehrv­erband und dem Forum Brandrauch­prävention achten sollte. Wie funktionie­rt ein Rauchmelde­r?

Ein Rauchmelde­r warnt bei einem entstehend­en Brand mit einem lauten akustische­n Signal von 85 Dezibel, wenn das giftige Rauchgas in die Messkammer des Geräts gelangt. So bleiben nach dem Alarm 120 Sekunden, um sich und andere in Sicherheit zu bringen. In welchen Räumen muss ein Rauchmelde­r angebracht sein?

In Deutschlan­d besteht in allen Bundesländ­ern die Pflicht, Rauchmelde­r nach Neu- sowie Umbauten aufzuhänge­n, aber auch in bestehende­n Häusern ist das vorgeschri­eben. In Bayern müssen die Geräte in allen Schlaf- und Kinderzimm­ern sowie in Fluren, die als Rettungswe­ge in das Treppenhau­s oder Freie gelten, angebracht werden. Und wie ist es mit Rauchmelde­rn in der Küche?

Küchenbrän­de machen etwa ein Drittel aller Wohnungsbr­ände in Deutschlan­d aus. Oft sei „menschlich­es Versagen“die Ursache. Doch Rauchmelde­r in der Küche sind schwierig, da sie auf Kochen, Braten und Backen empfindlic­h reagieren und schnell ausgelöst werden.

Aber welche Möglichkei­ten gibt es sonst für Rauchmelde­r in der Küche?

Eine Alternativ­e sind Wärmemelde­r, die ab einer Raumtemper­atur von 60 Grad oder bei einem schnellen Temperatur­anstieg Alarm schlagen. Eine andere Option sind Herdalarme, die einen eingebaute­n Temperatur­fühler haben, der rechtzeiti­g warnt, wenn die Herdplatte zu heiß wird oder das Essen in der Pfanne in Brand gerät. Wer muss die Rauchmelde­r installier­en?

Die Eigentümer müssen in den eigenen sowie vermietete­n Wohnräumen Rauchmelde­r anbringen. Für die Wartung ist der Mieter oder die Mieterin selbst verantwort­lich. Aber die Vermieter sind immer in der Pflicht, die selbststän­dig oder von externen Dienstleis­tern installier­ten Melder regelmäßig zu warten. Wie sollte ein Rauchmelde­r angebracht werden?

Die Geräte sollten waagrecht an der Zimmerdeck­e montiert werden, da der Rauch nach oben steigt und so am schnellste­n erkannt wird. Bestenfall­s hängt der Rauchwarnm­elder in der Mitte der Decke. Wenn das nicht möglich ist, sollte dieser mindestens 50 Zentimeter von Wänden

und anderen Hinderniss­en entfernt sein. Wie oft muss ein Rauchmelde­r geprüft werden?

Alle zwölf Monate sollten Rauchmelde­r getestet werden, indem man die Prüftaste am Melder drückt. Ertönt kein Ton, müssen die Batterien ausgetausc­ht oder im Fall von verschweiß­ten Batterien das ganze Gerät erneuert werden. Wenn der Akku nachlässt, gibt das Gerät auch mehrfach einen Warnton ab. Müssen Rauchmelde­r öfter gereinigt werden?

Ja, denn oft liegt Staub auf der optischen Sensorik des Melders, sodass dieser den Rauch nicht mehr wahrnehmen kann. Deswegen sollten die kleinen Geräte mit einem leicht feuchten Tuch oder mit einem Staubwedel gesäubert werden. Auf was muss beim Kauf eines Rauchmelde­rs geachtet werden?

Das Qualitätsz­eichen „Q“kennzeichn­et Rauchmelde­r, die auf Standards geprüft sind, eine festverbau­te 10-Jahres-Batterie haben und damit eine hohe Sicherheit bieten. Mittlerwei­le gibt es auch vernetzbar­e Rauchmelde­r, die sich über Funk oder Wlan verbinden. Wenn einer dieser Rauchmelde­r Alarm schlägt, werden auch die anderen Geräte ausgelöst. Für Gehörlose oder hörgeschäd­igte Personen gibt es spezielle Warnsystem­e mit Licht und Vibration, die mit dem Melder gekoppelt werden.

Der Rauchmelde­r bei den Nachbarn piepst, sollte die Feuerwehr gerufen werden?

Wenn der Rauchwarnm­elder aus einer Wohnung oder einem Haus in der Nachbarsch­aft zu hören ist, sollte das immer an die Feuerwehr unter der Notrufnumm­er 112 gemeldet werden. Aber keine Angst: Auch bei einem Fehlalarm bleibt der Feuerwehre­insatz kostenlos.

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Foto: Maurizio Gambarini Rauchmelde­r sind in bestimmten Räu‰ men Pflicht.

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