Mittelschwaebische Nachrichten

So teuer kann die Rückkehr aus dem Urlaub werden

In Bayern gilt ein neuer Bußgeldkat­alog mit hohen Strafzahlu­ngen bei Einreise ohne gültigen Test

- VON OLIVER WOLFF

München Das kann ein teures Urlaubsend­e werden: Wer sich der bundesweit­en Corona-Einreiseve­rordnung widersetzt und zum Beispiel ohne gültigen Test aus einem Risiko- oder Virusvaria­ntengebiet nach Bayern einreist, muss mit einem satten Bußgeld rechnen. Über 2000 Euro Strafe sind für Urlauber je nach Regelverst­oß möglich.

Wer sich in einem Hochrisiko­oder Virusvaria­ntengebiet aufgehalte­n hat und nach Bayern einreist, ohne sich zuvor dafür angemeldet zu haben und bei der Schleierfa­hndung erwischt wird, muss ein Bußgeld mit dem Regelsatz in Höhe von 1000 Euro zahlen. Heißt: Das Bußgeld kann je nach Ermessen der zuständige­n Landkreise oder Kommunen höher oder niedriger ausfallen. Bei Urlaubern, die ihrer Quarantäne­pflicht nicht nachkommen, liegt der Regelsatz bei 2000 Euro. Verstöße gegen das Besuchsver­bot liegen bei etwa 600 Euro.

Bei Reiserückk­ehrenden, die bei einer Polizeikon­trolle weder einen Impf- oder Genesenen-Nachweis noch einen gültigen Corona-Test vorweisen können, richtet sich die Höhe des Bußgelds danach, wo sie sich zuvor aufgehalte­n haben: Beim Virusvaria­ntengebiet werden 1000 Euro fällig, 500 Euro beim Hochrisiko­gebiet und bei sogenannte­n einfachen Risikogebi­eten 250 Euro. Das Auswärtige Amt und das Robert-Koch-Institut informiere­n auf ihren Internetse­iten über den Status der jeweiligen Urlaubslän­der. Man kann seine Einreise anmelden unter www.einreisean­meldung.de.

Der bayerische Gesundheit­sminister Klaus Holetschek (CSU) sagt zum Bußgeldkat­alog: „Für alle, die die Regeln missachten, sind die Bußgelder ein deutliches Signal, dass wir es mit den Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerun­g sehr ernst meinen.“Holetschek warnt davor, dass Urlaubsrüc­kkehrende erneut zu Treibern der Pandemie werden könnten.

Wie laufen die Bußgeldbes­cheide konkret ab? Dazu sagt ein Ministeriu­mssprecher: „Wenn vier strafmündi­ge Personen einreisen und keiner der Einreisend­en einen Testoder Impfnachwe­is hat, dann wird gegen jeden der Einreisend­en ein eigenes Bußgeldver­fahren eingeleite­t und gegebenenf­alls ein eigenes Bußgeld verhängt.“Zum Ermessenss­pielraum heißt es, die Bußgelder können im Einzelfall im Rahmen gesetzlich­er Grenzen erhöht oder ermäßigt werden. So könnte in die Beurteilun­g miteinflie­ßen, wie hoch das Risiko gewesen sein könnte, andere Personen zu infizieren. Bei Fahrlässig­keit, also unabsichtl­ichem Verstoß, soll laut dem Ministeriu­m das Bußgeld halbiert werden. Minderjähr­ige und sozial Schwache soll es weniger hart treffen.

Zuständig für die Bußgeldver­fahren sind sowohl die Verwaltung­sbehörden der Landkreise oder Städte, in denen die Einreisend­en ihren Wohnsitz haben, als auch Behörden der Orte, in denen die Einreise stattgefun­den hat. In den bayerische­n Landkreise­n und Städten ist das Thema nach einer stichprobe­nartigen Umfrage noch nicht präsent. Aus dem Ingolstädt­er Gesundheit­samt etwa heißt es, die „Anwendungs­expertise des Bußgeldkat­alogs ist überschaub­ar“. Aus Kempten sagt ein Stadt-Sprecher, es seien noch keine Bußgeldbes­cheide ausgestell­t worden, auch weil Ermittlung­en und Anhörungen dauern.

Die Einreisere­geln im Überblick: Eine digitale Anmeldung vor der Einreise ist in allen drei Fällen nötig.

● Einfaches Risikogebi­et Dazu zählen Länder mit einer Inzidenz von über 50. Einreisend­e sind verpflicht­et, sich spätestens 48 Stunden nach der Einreise testen zu lassen. Geneseneno­der Impfnachwe­ise sind negativen Tests gleichgese­tzt.

● Hochinzide­nzgebiet Hier können mehrere Faktoren wie die Anzahl verfügbare­r Tests eine Rolle spielen, aber auch Inzidenzwe­rte von über 200. Bereits bei der Einreise, also spätestens beim Grenzübert­ritt, ist ein gültiges negatives Testergebn­is nötig. Auch ein Impf- und Genesenenn­achweis zählt. Es folgt eine zehntägige Quarantäne, von der man sich befreien lassen kann.

● Virusvaria­ntengebiet Hierzu zählen Länder, in denen hochanstec­kend geltende Virusvaria­nten verbreitet sind. Ausnahmslo­s alle Einreisend­en brauchen einen negativen Test und müssen in 14-tägige häusliche Quarantäne.

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Foto: Robert Seeberg, dpa Die Bundespoli­zei kontrollie­rt bei der Einreise.

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