Mittelschwaebische Nachrichten
An Nachhaltigkeit führt kein Weg vorbei
Finanzen Ökologischer Gedanke soll bei Investitionen in den Vordergrund rücken
Nachhaltigkeit ist neben Corona das aktuelle Megathema, auch für die Region Augsburg. Um den Klimawandel und die Erderwärmung zumindest abzubremsen, wollen die EU und die Bundesregierung die Finanzund Geldströme in insbesondere ökologisch nachhaltige Geldanlagen und Investitionen lenken. Dabei spielen die Kreditinstitute eine entscheidende Rolle.
So sind diese laut der EU-Finanzmarktrichtlinie MIFID II unter anderem verpflichtet, ihre Kunden zu fragen, ob Nachhaltigkeit bei ihrer Geldanlage eine Rolle spielen soll. Entsprechend müssen dann auch geeignete Anlageprodukte angeboten werden. Mittlerweile gibt es viele sogenannte ESG-Fonds, die in Unternehmen mit einem guten Nachhaltigkeitsrating investieren, oder Impact-Fonds, die zum Beispiel direkt ökologische Projekte, Produktionen oder Unternehmen finanzieren. Grundsätzlich lohnt es sich aber, hier genau hinzusehen, welcher Fondsanbieter über die notwendige Expertise verfügt, die richtigen Anlagen auszuwählen.
Auf der anderen Seite sollen die Banken und Sparkassen Unternehmen, die sie mit ihren Krediten finanzieren, bei ihrem Umbau in Richtung nachhaltiges Geschäftsmodell begleiten und zu entsprechenden Förderprogrammen beraten.
Sowohl bei Gewerbetreibenden als auch bei Privatleuten soll die Nachhaltigkeit bei Bau und Sanierung oberste Priorität haben. Bis 2050 soll der Primärenergiebedarf von Gebäuden um 80 Prozent gegenüber 2008 durch die Kombination von Energieeinsparung und dem Einsatz von erneuerbaren Energien gesenkt werden.
Das ist neu seit Juli
Seit dem 1. Juli 2021 gibt es daher interessante Verbesserungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Diese gelten sowohl für Wohngebäude als auch für gewerblich genutzte Immobilien, kommunale Gebäude und Krankenhäuser:
● Die Tilgungszuschüsse von Finanzierungen über die KfW sind deutlich gestiegen. Erfolgt die Investition ohne Förderdarlehen, ist ein Investitionszuschuss in gleicher Höhe vorgesehen.
● So wird beispielsweise der Neubau eines Wohngebäudes im Effizienzhaus-Standard 40 mit einem Investitions- oder Tilgungszuschuss in Höhe von 20 Prozent der Investitionssumme (aus maximal 120000 Euro) gefördert. Besonders effiziente Bauvorhaben im EffizienzhausStandard 40 Plus erhalten sogar bis zu 25 Prozent Investitions- oder Tilgungszuschuss der Investitionssumme (aus maximal 150 000 Euro).
● Der Neubau einer Gewerbehalle im Effizienzhaus-Standard 40 wird ebenfalls mit einem Investitionsoder Tilgungszuschuss in Höhe von 20 Prozent der Investitionssumme (aus maximal 30000000 Euro) gefördert.
Hier ein fiktives Beispiel. Neubau einer Gewerbehalle mit 500 Quadratmetern, Effizienzhaus-Standard 40, PV-Anlage auf dem Dach:
● Maximaler Darlehensbetrag bei der Förderbank für die Halle: 1 000 000 Euro
● Tilgungszuschuss zum Förderdarlehen: 200 000 Euro
● Kondition bei zehnjähriger Laufzeit (bonitäts- & sicherheitenabhängig): ab 0,83 Prozent p.a.
● Finanzierung einer PV-Anlage auf dem Hallendach: 250000 Euro
● Tilgungszuschuss: keiner
● Kondition bei zehnjähriger Laufzeit (bonitäts- & sicherheitenabhängig): ab 0,73 Prozent p.a.
Die naturnahe Gestaltung der Außenanlagen ist leider nicht förderfähig. Falls das Unternehmen hier aber der Natur und der Artenvielfalt etwas Gutes tut, kann es dies gegebenenfalls positiv im eigenen Nachhaltigkeitsbericht erwähnen.
Dipl. Oec. Ursula Brandhorst-Burk ist Bereichsdirektorin bei der Stadtsparkasse Augsburg und verantwortlich für Nachhaltigkeit und Zukunftsstrategie.