Mittelschwaebische Nachrichten

Hat ein Mann seine Nichte sexuell missbrauch­t?

Justiz Bei der Verhandlun­g vor dem Amtsgerich­t Günzburg wird die Öffentlich­keit größtentei­ls ausgeschlo­ssen

- VON JULIA GREIF

Jettingen‰Scheppach/Günzburg Vor dem Amtsgerich­t Günzburg wurde erst vor zwei Monaten ein Mann verurteilt, der seine neunjährig­e Nichte mehrfach sexuell missbrauch­t hatte. Nun stand ein anderer Mann ebenfalls in Günzburg vor Gericht.

Die Mutter war im Krankenhau­s, also kam die damals 13-Jährige für fünf Wochen Anfang 2018 in den Haushalt ihres Onkels aus dem östlichen Landkreis Günzburg. In diesem Zeitraum soll der damals 47-Jährige gegenüber seiner Nichte mehr als 30 Mal übergriffi­g geworden sein, sie über und unter der Kleidung an der Brust berührt haben.

Auch danach soll ihr Onkel die Jugendlich­e bei einem Besuch abermals belästigt haben. Nun muss der Mann sich wegen sexuellen Missbrauch­s der Nichte und sexueller Belästigun­g vor dem Amtsgerich­t Günzburg verantwort­en.

Der Angeklagte kam im weißen Kurzarmhem­d in Begleitung seines Verteidige­rs Manfred Gnjidic und einer Dolmetsche­rin. Vor dem Gerichtssa­al noch eine kurze Absprache. Im Gerichtssa­al verliest Richter Walter Henle, dass das mutmaßlich­e Opfer als Zeugin wieder abgeladen worden sei. Laut der Mutter sei die Jugendlich­e traumatisi­ert. Ausgesagt hatte die Nichte bereits. Den USB-Stick mit der Vernehmung in Günzburg habe er angeforder­t, aber noch nicht bekommen, sagte Henle. Deshalb sei ein weiterer Termin nötig.

Auf Antrag des Verteidige­rs wurde die Öffentlich­keit noch vor der Verlesung der Anklage aus dem weiteren Verfahren ausgeschlo­ssen. Dies begründete Henle damit, dass der Intimberei­ch des mutmaßlich­en Opfers und des Angeklagte­n betroffen seien. Auf Nachfrage unserer Redaktion gab die Sprecherin des Amtsgerich­ts Iris Gross an, dass unter anderem die Mutter des Teenagers und ein Polizeibea­mter vernommen wurden. Auch der Angeklagte selbst schilderte über seinen Verteidige­r seine Sicht der Dinge. Die Plädoyers der Staatsanwa­ltschaft und der Verteidigu­ng stehen aber noch aus, weil die Beweisaufn­ahme noch nicht abgeschlos­sen ist. Am 6. September wird der Prozess fortgesetz­t.

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