Mittelschwaebische Nachrichten
Hat ein Mann seine Nichte sexuell missbraucht?
Justiz Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Günzburg wird die Öffentlichkeit größtenteils ausgeschlossen
JettingenScheppach/Günzburg Vor dem Amtsgericht Günzburg wurde erst vor zwei Monaten ein Mann verurteilt, der seine neunjährige Nichte mehrfach sexuell missbraucht hatte. Nun stand ein anderer Mann ebenfalls in Günzburg vor Gericht.
Die Mutter war im Krankenhaus, also kam die damals 13-Jährige für fünf Wochen Anfang 2018 in den Haushalt ihres Onkels aus dem östlichen Landkreis Günzburg. In diesem Zeitraum soll der damals 47-Jährige gegenüber seiner Nichte mehr als 30 Mal übergriffig geworden sein, sie über und unter der Kleidung an der Brust berührt haben.
Auch danach soll ihr Onkel die Jugendliche bei einem Besuch abermals belästigt haben. Nun muss der Mann sich wegen sexuellen Missbrauchs der Nichte und sexueller Belästigung vor dem Amtsgericht Günzburg verantworten.
Der Angeklagte kam im weißen Kurzarmhemd in Begleitung seines Verteidigers Manfred Gnjidic und einer Dolmetscherin. Vor dem Gerichtssaal noch eine kurze Absprache. Im Gerichtssaal verliest Richter Walter Henle, dass das mutmaßliche Opfer als Zeugin wieder abgeladen worden sei. Laut der Mutter sei die Jugendliche traumatisiert. Ausgesagt hatte die Nichte bereits. Den USB-Stick mit der Vernehmung in Günzburg habe er angefordert, aber noch nicht bekommen, sagte Henle. Deshalb sei ein weiterer Termin nötig.
Auf Antrag des Verteidigers wurde die Öffentlichkeit noch vor der Verlesung der Anklage aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen. Dies begründete Henle damit, dass der Intimbereich des mutmaßlichen Opfers und des Angeklagten betroffen seien. Auf Nachfrage unserer Redaktion gab die Sprecherin des Amtsgerichts Iris Gross an, dass unter anderem die Mutter des Teenagers und ein Polizeibeamter vernommen wurden. Auch der Angeklagte selbst schilderte über seinen Verteidiger seine Sicht der Dinge. Die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung stehen aber noch aus, weil die Beweisaufnahme noch nicht abgeschlossen ist. Am 6. September wird der Prozess fortgesetzt.