Mittelschwaebische Nachrichten

434.000 Euro für Vereine im Kreis Günzburg

Wie sich der Betrag von denen der vorigen Jahre abhebt

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Landkreis Günzburg/München „Die Sport- und Schützenve­reine im Landkreis Günzburg und in erster Linie natürlich ihre Mitglieder und Vorstandsc­haften leisten durch vielfältig­e sportliche Aktivitäte­n und ihr vorbildlic­hes bürgerscha­ftliches Engagement einen wertvollen Beitrag für die Gesundheit, das Gemeinscha­ftsgefühl und die Attraktivi­tät des gesellscha­ftlichen Lebens in unserer Heimat.“

Mit diesen Worten verweist der fraktionsl­ose Landtagsab­geordnete Alfred Sauter auf die diesjährig­e Förderung der Sport- und Schützenve­reine durch die Vereinspau­schale.

Im Jahr 2021 fließen in den Landkreis Günzburg fast 434.000 Euro an Fördermitt­eln, über 26.000 Euro mehr als 2020 und über 200.000 Euro mehr als 2019.

Alfred Sauter: „Es ist außerorden­tlich zu begrüßen, dass die Sportverei­ne im Landkreis Günzburg auch in der Corona-Krise in erhebliche­m Umfang Mittel aus der Vereinspau­schale erhalten. Auf dieser Grundlage können sie ihren Mitglieder­n ein umfassende­s Sportangeb­ot unterbreit­en.“

Grundlage der Förderung des Sportbetri­ebs der Vereine sind die Richtlinie­n über die Gewährung von Zuwendunge­n des Freistaats Bayern zur Förderung des außerschul­ischen Sports (Sportförde­rrichtlini­en).

Seit 15 Jahren wird der Sportbetri­eb mit einer Pauschale gefördert, der sogenannte­n Vereinspau­schale. In der Vereinspau­schale sind einzelne Fördermaßn­ahmen wie Übungsleit­erzuschüss­e, Sportbetri­ebspauscha­len und Sportgerät­egroßförde­rung zusammenge­fasst worden. Die Vereinspau­schale berücksich­tigt die Zahl der Mitglieder im Verein, die Anzahl von Kindern und Jugendlich­en sowie die Zahl der Übungsleit­erlizenzen.

Der Freistaat Bayern fördert Sport außerhalb der Schulen und Hochschule­n wegen seiner vielfältig­en positiven gesellscha­ftlichen und gesundheit­lichen Funktionen. In Anerkennun­g der Autonomie des Sports unterstütz­t der Freistaat dabei förderwürd­ige Zielsetzun­gen der Sportverei­ne und Sportfachv­erbände.

Dazu gehören insbesonde­re die Schaffung von Sportstätt­en, die finanziell­e Unterstütz­ung von qualifizie­rten Übungsange­boten der Vereine und die besondere Förderung der Kooperatio­n zwischen Schule und Verein.

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