Mittelschwaebische Nachrichten
434.000 Euro für Vereine im Kreis Günzburg
Wie sich der Betrag von denen der vorigen Jahre abhebt
Landkreis Günzburg/München „Die Sport- und Schützenvereine im Landkreis Günzburg und in erster Linie natürlich ihre Mitglieder und Vorstandschaften leisten durch vielfältige sportliche Aktivitäten und ihr vorbildliches bürgerschaftliches Engagement einen wertvollen Beitrag für die Gesundheit, das Gemeinschaftsgefühl und die Attraktivität des gesellschaftlichen Lebens in unserer Heimat.“
Mit diesen Worten verweist der fraktionslose Landtagsabgeordnete Alfred Sauter auf die diesjährige Förderung der Sport- und Schützenvereine durch die Vereinspauschale.
Im Jahr 2021 fließen in den Landkreis Günzburg fast 434.000 Euro an Fördermitteln, über 26.000 Euro mehr als 2020 und über 200.000 Euro mehr als 2019.
Alfred Sauter: „Es ist außerordentlich zu begrüßen, dass die Sportvereine im Landkreis Günzburg auch in der Corona-Krise in erheblichem Umfang Mittel aus der Vereinspauschale erhalten. Auf dieser Grundlage können sie ihren Mitgliedern ein umfassendes Sportangebot unterbreiten.“
Grundlage der Förderung des Sportbetriebs der Vereine sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien).
Seit 15 Jahren wird der Sportbetrieb mit einer Pauschale gefördert, der sogenannten Vereinspauschale. In der Vereinspauschale sind einzelne Fördermaßnahmen wie Übungsleiterzuschüsse, Sportbetriebspauschalen und Sportgerätegroßförderung zusammengefasst worden. Die Vereinspauschale berücksichtigt die Zahl der Mitglieder im Verein, die Anzahl von Kindern und Jugendlichen sowie die Zahl der Übungsleiterlizenzen.
Der Freistaat Bayern fördert Sport außerhalb der Schulen und Hochschulen wegen seiner vielfältigen positiven gesellschaftlichen und gesundheitlichen Funktionen. In Anerkennung der Autonomie des Sports unterstützt der Freistaat dabei förderwürdige Zielsetzungen der Sportvereine und Sportfachverbände.
Dazu gehören insbesondere die Schaffung von Sportstätten, die finanzielle Unterstützung von qualifizierten Übungsangeboten der Vereine und die besondere Förderung der Kooperation zwischen Schule und Verein.