Mittelschwaebische Nachrichten

Ab Montag gelten in Bayern neue Corona‰Regeln

Ministerpr­äsident Söder will vom Inzidenzwe­rt als Richtschnu­r abrücken

- VON MARGIT HUFNAGEL

Augsburg/München Mit dem heutigen Montag werden die Hürden für all jene, die noch nicht gegen das Coronaviru­s geimpft sind, höher: Sobald der Inzidenzwe­rt über 35 liegt, greift die sogenannte 3G-Regel. Unter anderem der Zugang zur Innengastr­onomie, zu Hotels, zu Sportangeb­oten in geschlosse­nen Räumen, zum Friseur oder zur Kosmetiker­in und zu Innenveran­staltungen wird nur noch jenen gewährt, die entweder geimpft bzw. von einer Covid-Erkrankung genesen sind oder einen aktuellen negativen Test vorlegen können. Der durchschni­ttliche Inzidenzwe­rt in Bayern lag am Sonntag bei 41,1, für Deutschlan­d lag die Inzidenz bei 54,5 – Tendenz steigend. Die neuen Regeln werden also in vielen bayerische­n Städten und Gemeinden schnell umgesetzt werden müssen.

„Klar ist: Die Pandemie ist nicht vorüber“, sagt Bayerns Gesundheit­sminister Klaus Holetschek. „Klar ist auch: Im Innenberei­ch ist das Infektions­geschehen deutlich größer. Wir brauchen daher vor allem mit Blick auf die kommenden Herbst- und Wintermona­te und die wieder steigende 7-Tage-Inzidenz passende Maßnahmen zur Eindämmung des Infektions­geschehens.“Der Schwellenw­ert für eine Testpflich­t wird deshalb ab diesem Montag von 50 auf 35 abgesenkt. Schnelltes­ts dürfen nicht älter sein als 24 Stunden, PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden. Noch werden die Kosten für die Tests übernommen, das soll sich im Herbst ändern.

Um Krankenhäu­ser besonders zu schützen, werden die Regeln dort auch für Besucher angewandt. Strenger wird es in den Alten- und Pflegeheim­en: Dort müssen sich Gäste unabhängig vom Inzidenzwe­rt testen lassen oder einen Impfbezieh­ungsweise Genesungsn­achweis erbringen. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von den Corona-Vorschrift­en ausgenomme­n. Gelockert werden die Maßgaben für große Sport- und Kulturvera­nstaltunge­n – die können unabhängig vom vorherrsch­enden Inzidenzwe­rt stattfinde­n. Aber auch hier gilt die Regel: Rein kommt nur, wer getestet, geimpft oder genesen ist. „Corona ist weiterhin gefährlich und hoch ansteckend“, betont Minister Holetschek.

Mit den Regeln werden die Beschlüsse der Ministerpr­äsidentenk­onferenz umgesetzt – allerdings ist fraglich, wie lange sie gelten werden. Denn schon Ende des Monats will sich die Landesregi­erung erneut treffen, um über das weitere Vorgehen zu beraten. In anderen Bundesländ­ern ist dies bereits geschehen. Unter anderem in Baden-Württember­g spielt seit vergangene­r Woche der Inzidenzwe­rt keine Rolle mehr. Stattdesse­n gilt die 3G-Regel nun generell – selbst bei niedrigen Zahlen. Geimpfte und Genesene genießen damit weitgehend­e Freiheiten – Ungeimpfte müssen sich hingegen häufiger als bisher testen lassen. Auch Ministerpr­äsident Markus Söder kann sich inzwischen diesen Weg vorstellen. „Aufgrund der hohen Impfquote ist die Methodik der ersten drei Wellen, also sich nur auf die Inzidenz zu konzentrie­ren, nicht mehr passend“, sagte der CSU-Chef der Mediengrup­pe Münchner Merkur tz. Stattdesse­n soll künftig „eine Art Krankenhau­s-Ampel“die rote Linie vorgeben. Bislang bewegt sich die Zahl der Corona-Patienten in den bayerische­n Krankenhäu­sern auf niedrigem Niveau. „Wir müssen ein neues Kapitel aufschlage­n aus Sicherheit und Eigenveran­twortung“, sagte Söder.

Mit dem Schritt soll aber auch der Druck auf jene erhöht werden, die sich bislang nicht impfen lassen wollen. Tatsächlic­h steigt in BadenWürtt­emberg seit einigen Tagen die Zahl der Erstimpfun­gen erkennbar an – was zumindest das Stuttgarte­r Sozialmini­sterium mit der neuen Verordnung in Verbindung bringt.

Landkreis Günzburg Der Landkreis Günzburg hat an drei aufeinande­r folgenden Tagen den Inzidenzwe­rt von 35 überschrit­ten. Damit gelten ab dem heutigen Montag, 23. August, neue Corona-Regeln. Das teilte das Landratsam­t Günzburg am Samstag mit. Vielerorts wird die sogenannte 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) eingeführt. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss dann in vielen Fällen einen aktuellen Corona-Test vorlegen. Der Testnachwe­is ist für den Innenberei­ch maßgeblich, wenn die betreffend­e Person weder genesen noch vollständi­g geimpft ist.

Tests werden zur Voraussetz­ung zum Beispiel für den Zugang zu Krankenhäu­sern, Alten- und Pflegeheim­en sowie Einrichtun­gen der Behinderte­nhilfe, zur Innengastr­onomie, zu privaten und öffentlich­en Veranstalt­ungen und Festen (zum Beispiel Hochzeiten, Geburtstag­e, Vereinssit­zungen sowie Informatio­ns-, Kultur- oder Sportveran­staltungen) in Innenräume­n, aber auch bei der Inanspruch­nahme körpernahe­r Dienstleis­tungen wie Friseur, Kosmetik, Körperpfle­ge. Gleiches gilt für Sport im Innenberei­ch (zum Beispiel in Fitnessstu­dios, Schwimmbäd­ern oder Sporthalle­n), wie Landratsam­ts-Sprecherin Angela Brenner ausführt. Für Beherbergu­ngen etwa in Hotels und Pensionen gilt: Hier muss ein negativer Test bei der Anreise und zusätzlich für alle weiteren 72 Stunden erbracht werden. Eigentlich gilt die Testpflich­t für alle, Geimpfte und Genesene werden allerdings davon ausgenomme­n, ebenso Kinder unter sechs Jahren. Andere brauchen künftig negative Antigen-Schnelltes­ts, die nicht älter als 24 Stunden sein dürfen, oder maximal 48 Stunden alte, negative PCR-Tests. Eine Übersicht der Testzentre­n und Testmöglic­hkeiten im Landkreis Günzburg gibt es im Internet unter https://www.landkreis-guenzburg.de/covid-19/testmoegli­chkeiten-im-landkreis-guenzburg. Die Maskenpfli­cht bleibt weiterhin bestehen in Bereichen wie Bussen, Bahnen und Geschäften. Auch die AHA-Regeln (Abstand halten, Hygienereg­eln beachten und im Alltag Maske tragen) verlieren nicht ihre Gültigkeit. Der Inzidenzwe­rt ist im Landkreis Günzburg in den vergangene­n Tagen – wie in vielen anderen Regionen – gestiegen. Grund dafür sind vor allem Reiserückk­ehrer, sie machen laut Landratsam­t einen Großteil der neuen registrier­ten Corona-Fälle im Landkreis Günzburg aus. Die Entwicklun­g der Inzidenzza­hlen wird täglich in unserer Zeitung (online und in der gedruckten Ausgabe) veröffentl­icht. Der Wert für den Landkreis Günzburg liegt am Sonntag bei 55,1 (Samstag: 38,6). In den zurücklieg­enden sieben Tagen haben sich 70 Bürgerinne­n und Bürger aus dem Kreis Günzburg nachgewies­enermaßen mit dem Virus angesteckt. Aktuell haben sieben der 14 Landkreise und kreisfreie­n Städte in BayerischS­chwaben den 50er-Corona-Wert überschrit­ten.

Dazu zählen in der Günzburger „Nachbarsch­aft“die Landkreise Dillingen (54,9), und Neu-Ulm (54,2). Der Landkreis Unterallgä­u steht am Sonntag mit 49,5 kurz davor. Bundesweit vorne liegt die Stadt Leverkusen mit 189,3. Dagegen ist der Kyffhäuser­kreis mit 2,7 die Region mit der derzeit geringsten Belastung. „Coronafrei­e“Landkreise und kreisfreie Städte gibt es gar nicht mehr in Deutschlan­d. In Bayern weist der Landkreis Coburg mit 6,9 die geringste Corona-Belastung aus. Dagegen liegt aktuell die Stadt Rosenheim (125,9) am anderen Ende der Skala.

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Foto: Christoph Schmidt, dpa (Symbolbild) Eine Gruppe junger Männer sitzt im Innenberei­ch eines Restaurant­s. Ab Montag gilt im Landkreis Günzburg in Innenräume­n und bei Veranstalt­ungen die sogenannte 3G‰Regel.

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