Mittelschwaebische Nachrichten
Mann besitzt 15.000 Kinderpornos
Vor Gericht verantwortet er sich mit gesenktem Kopf
Landkreis Augsburg Über 10.000 pornografische Fotos und Videos von kleinen Kindern, um die 5000 pornografische Dateien von Jugendlichen: Das alles fanden Kriminalbeamte auf Datenträgern eines Mannes, der im südlichen Landkreis Augsburg lebt. Wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Schriften musste der 49-Jährige sich vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten. Mit gesenktem Blick und hochrotem Kopf ließ der Mann den Prozess über sich ergehen.
Ein Computer, eine Festplatte und ein USB-Stick. Darauf: der Tatbestand, der für den Angeklagten eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten und eine Geldstrafe von 7500 Euro bedeutet. Dateien, die Richterin Rita Greser zu Gesicht bekam und als „abartig“bezeichnet. Beispiele, die in die Anklageschrift aufgenommen wurden, sind etwa ein Video von einem ein Jahr alten, schreienden Kind, das mit Kerzenwachs beträufelt wird.
Die Dateien tauchten auf, als die Polizei im Mai 2020 Mobilfunkdaten auswertete. Kriminalbeamte stießen auf pornografische Dateien, die die Nummer des Angeklagten bei WhatsApp empfing. Kurz darauf kam es zum Durchsuchungsbeschluss. Der Kriminalbeamte, der die Durchsuchung unterstützte und als Zeuge im Prozess geladen war, erinnerte sich an eine „normale Wohnung“und einen unauffälligen Haushalt: Flur, Küche, Wohnzimmer. Ein Fitnessraum. Im Büro des Angeklagten entdeckten er und ein Kollege dann den PC, den USBStick und – etwas versteckt – die Festplatte.
Diese nahmen sie mit. „Der Angeklagte ist in Fahrwasser geraten, die er heute zutiefst bereut“, erklärte sein Verteidiger. Seit einem Jahr sei er in psychologischer Behandlung, die er aus eigener Tasche zahle. Kaum wahrnehmbar nickte der 49-jährige Angeklagte mit nach unten geneigtem Kopf zu den Worten seines Verteidigers.
Das Schöffengericht um Richterin Rita Greser schloss sich beim Strafmaß dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Eine monatlich in Raten abzuzahlende Geldstrafe solle den Angeklagten immer wieder an seine Tat erinnern und ihm helfen, nicht rückfällig zu werden. Zu der Strafauflage gehören deshalb auch weitere Termine beim Psychologen.