Mittelschwaebische Nachrichten

Schüler auch in Ferien von Testpflich­t befreit

Bayerische­s Gesundheit­sministeri­um konkretisi­ert die neuen Corona-Regeln, doch einiges bleibt noch unklar

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München Die sogenannte 3G-Regel im Kampf gegen Corona hat in Bayern gleich zu Beginn Verwirrung gestiftet. So müssen sich Schülerine­n und Schüler auch in den Ferien nicht testen lassen, wenn sie in Innenräume von zum Beispiel Schwimmbäd­ern, Restaurant­s oder Turnhallen wollen. Das stellte das Gesundheit­sministeri­um klar.

Seit Montag müssen Menschen ab einem Inzidenzwe­rt von 35 in Innenberei­chen nachweisen, dass sie entweder geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet (3G) sind. Davon ausgenomme­n sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag und Schüler, die im Rahmen des Unterricht­s regelmäßig getestet werden. Diese Ausnahme gilt explizit auch in den noch laufenden Sommerferi­en, wie das Gesundheit­sministeri­um in München betonte. Und das, obwohl Schulkinde­r in den Ferien nicht getestet werden. Kinder und Jugendlich­e

aus Deutschlan­d müssen demnach für eine Befreiung von der 3G-Regel ein Dokument vorlegen, das den Schulbesuc­h beweist – zum Beispiel einen Schüleraus­weis oder ein Schülertic­ket. Es sei nicht erforderli­ch, dass die Kinder ein negatives Ergebnis vorweisen, so das Gesundheit­sministeri­um. Schüler aus dem Ausland müssen eine Bestätigun­g der Schule vorlegen und beweisen, dass auch dort regelmäßig Tests gemacht werden. Was mit Kindern ist, die auch mit sechs Jahren noch im Kindergart­en sind, blieb unklar.

Die Sommerferi­en in Bayern gehen noch bis Mitte September. Bis zum Schulstart in drei Wochen ist noch vieles ungeklärt. Zum Beispiel, ob dann auch wieder Wechselunt­erricht bei höheren Inzidenzen droht oder es eine neue Regel geben wird. Laut der seit diesem Montag geltenden Corona-Verordnung ist für die Schulen Wechselunt­erricht ab einer Inzidenz von 100 binnen sieben Tagen in einer Kommune vorgeschri­eben. Stand Montag wäre dies zwar nur in Schweinfur­t und Rosenheim der Fall, die Tendenz ist aber bayernweit klar steigend.

„Der inzidenzab­hängige Wechselunt­erricht muss daher endlich aus Bayerns Corona-Verordnung gestrichen und eine überzeugen­de Sicherungs­strategie präsentier­t werden“, sagte der bildungspo­litische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag, Matthias Fischbach. Es könne nicht sein, dass getestet in Bayern so gut wie alles möglich sei – „nur in die Schule gehen nicht“. Die Corona-Verordnung müsse daher rechtzeiti­g vor Schulbegin­n abgeändert und vom Inzidenzwe­rt abgerückt werden. Abgesehen von den Schulen kommt jetzt auf Gastronome­n oder Hoteliers ein neues Stück Arbeit hinzu, da dort die Auflagen kontrollie­rt werden müssen.

Gesundheit­sminister Klaus Holetschek (CSU) vertraut darauf, dass diese die Gäste auch wirklich überprüfen. „Ich habe im Moment keinen Zweifel daran, dass das gemacht wird“, sagte der Minister am Montag dem Bayerische­n Rundfunk. „Und wenn nicht, dann ist das natürlich schon auch ein Thema, das man sanktionie­ren muss und dem man auch nachgehen muss.“Generell zeigte er sich zuversicht­lich, dass man mit der 3G-Regel einen Lockdown vermeiden könne. „Ich bin der Meinung, wir werden keinen Lockdown mehr kriegen, wie wir ihn schon in anderen Wellen hatten.“Die Impfquote sei da ein wesentlich­er Faktor.

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Foto: Matthias Balk, dpa In der Schule werden Kinder und Jugendlich­e regelmäßig getestet. In den Ferien sind sie von der allgemein geltenden 3G‰Regel ausgenomme­n.

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