Mittelschwaebische Nachrichten
Kassenwart veruntreut 16.000 Euro seines Vereins
Ein Mann aus dem Landkreis Neu-Ulm hat seinen ehrenamtlichen Posten ausgenutzt und mehrmals Geld abgezweigt. Nun stand er vor Gericht
Landkreis NeuUlm Ganze 77-mal hat der Angeklagte zugelangt. Und das über einen Zeitraum von 2019 bis 2020. Als Kassenwart eines Vereins hatte er Zugang zu Konten und zur Barkasse. Der Versuchung, so seine Geldsorgen – zumindest zum Teil – zu beseitigen, konnte er nicht widerstehen. Unbemerkt blieb sein Treiben aber nicht. Jetzt kam es zum Prozess am Amtsgericht in Memmingen.
Direkt zu Beginn der Verhandlung erklärte der Anwalt im Namen seines Mandanten, dass er die ihm zur Last gelegten Taten begangen hat: „Er bereut, was er getan hat. Er wusste nicht mehr ein und aus.“Der Kassenwart in einem Verein im Landkreis Neu-Ulm ehrenamtlich tätige Mann verwaltete sowohl die Barkasse als auch zwei Bankkonten der Organisation. Für letztere besaß er entsprechende Karten, mit denen er Geld abheben konnte.
An beiden Geldaufbewahrungsstellen bediente sich der Angeklagte dann über einen Zeitraum von knapp zwei Jahren insgesamt 77 Mal. Meist hob er kleinere Summen von den Konten ab und behielt das Geld dann für sich. So entstand dem Verein insgesamt ein Schaden von 16.257 Euro. Der Mann, der die Organisation eigentlich schon 2019 verlassen wollte, hat seit mehreren Jahren immense Schulden.
Diese wirtschaftliche
Notlage stellte sich im Verlauf des Prozesses dann auch als das Hauptmotiv für seine Handlungen heraus. Wie der Verteidiger berichtet, sei sein Mandant nach einem Auslandseinsatz als Soldat gesundheitlich schwer gezeichnet. Versuche, längerfristig in einem Job zu bleiben, scheiterten aufgrund dessen mehrfach, so der Angeklagte.
Er betonte: „Es tut mir leid. Ich habe mit dem Geld ja keine Wertgegenstände gekauft. Ich wusste einfach nicht, wie ich meine Medikamente zahlen sollte. Hinter meinen Taten steckt keine böse Absicht, es war eine Notsituation.“
Der Mann, der seinen Ausführungen zufolge, immer mehr Arzneimittel gebraucht hat, musste daals rüber hinaus seine Familie ernähren. Ein Ende fanden seine Handlungen letztlich, als die Polizei sein Haus durchsuchte und ihn abführte. Das war allerdings nicht das erste Mal für den Angeklagten, dass er in Konflikt mit dem Gesetz geriet. Kontakt mit der Polizei hatte er unter anderem schon wegen Kennzeichenmissbrauchs oder des Besitzes und Führens einer verbotenen Waffe.
Dies griff auch die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer auf. Zudem kritisierte sie den langen Zeitraum, über den der Angeklagte das Geld des Vereins abzweigte. Auch die Höhe der Summe von 16.000 Euro falle ins Gewicht, so die Juristin. Das Geständnis des Angeklagten stufte sie hingegen als „glaubhaft“ein. Gleiches gelte für seine Entschuldigung und im Prozess gezeigte Reue. „Die wirtschaftliche Notlage rechtfertigt nicht die Taten des Angeklagten, dennoch müssen die besonderen Umstände berücksichtigt werden“, sagte die Staatsanwältin. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, sowie eine Geldauflage in Höhe von 1.800 Euro.
Der Verteidiger folgte seiner Vorrednerin größtenteils und plädierte auf eine „angemessene Strafe zur Bewährung“.
Er führte nochmals an, dass es sein Mandant nach dem Auslandseinsatz nur mit Problemen zu kämpfen gehabt hätte und es ihm von vielen