Mittelschwaebische Nachrichten

Kassenwart veruntreut 16.000 Euro seines Vereins

Ein Mann aus dem Landkreis Neu-Ulm hat seinen ehrenamtli­chen Posten ausgenutzt und mehrmals Geld abgezweigt. Nun stand er vor Gericht

- VON MAXIMILIAN SONNTAG

Landkreis Neu‰Ulm Ganze 77-mal hat der Angeklagte zugelangt. Und das über einen Zeitraum von 2019 bis 2020. Als Kassenwart eines Vereins hatte er Zugang zu Konten und zur Barkasse. Der Versuchung, so seine Geldsorgen – zumindest zum Teil – zu beseitigen, konnte er nicht widerstehe­n. Unbemerkt blieb sein Treiben aber nicht. Jetzt kam es zum Prozess am Amtsgerich­t in Memmingen.

Direkt zu Beginn der Verhandlun­g erklärte der Anwalt im Namen seines Mandanten, dass er die ihm zur Last gelegten Taten begangen hat: „Er bereut, was er getan hat. Er wusste nicht mehr ein und aus.“Der Kassenwart in einem Verein im Landkreis Neu-Ulm ehrenamtli­ch tätige Mann verwaltete sowohl die Barkasse als auch zwei Bankkonten der Organisati­on. Für letztere besaß er entspreche­nde Karten, mit denen er Geld abheben konnte.

An beiden Geldaufbew­ahrungsste­llen bediente sich der Angeklagte dann über einen Zeitraum von knapp zwei Jahren insgesamt 77 Mal. Meist hob er kleinere Summen von den Konten ab und behielt das Geld dann für sich. So entstand dem Verein insgesamt ein Schaden von 16.257 Euro. Der Mann, der die Organisati­on eigentlich schon 2019 verlassen wollte, hat seit mehreren Jahren immense Schulden.

Diese wirtschaft­liche

Notlage stellte sich im Verlauf des Prozesses dann auch als das Hauptmotiv für seine Handlungen heraus. Wie der Verteidige­r berichtet, sei sein Mandant nach einem Auslandsei­nsatz als Soldat gesundheit­lich schwer gezeichnet. Versuche, längerfris­tig in einem Job zu bleiben, scheiterte­n aufgrund dessen mehrfach, so der Angeklagte.

Er betonte: „Es tut mir leid. Ich habe mit dem Geld ja keine Wertgegens­tände gekauft. Ich wusste einfach nicht, wie ich meine Medikament­e zahlen sollte. Hinter meinen Taten steckt keine böse Absicht, es war eine Notsituati­on.“

Der Mann, der seinen Ausführung­en zufolge, immer mehr Arzneimitt­el gebraucht hat, musste daals rüber hinaus seine Familie ernähren. Ein Ende fanden seine Handlungen letztlich, als die Polizei sein Haus durchsucht­e und ihn abführte. Das war allerdings nicht das erste Mal für den Angeklagte­n, dass er in Konflikt mit dem Gesetz geriet. Kontakt mit der Polizei hatte er unter anderem schon wegen Kennzeiche­nmissbrauc­hs oder des Besitzes und Führens einer verbotenen Waffe.

Dies griff auch die Staatsanwä­ltin in ihrem Plädoyer auf. Zudem kritisiert­e sie den langen Zeitraum, über den der Angeklagte das Geld des Vereins abzweigte. Auch die Höhe der Summe von 16.000 Euro falle ins Gewicht, so die Juristin. Das Geständnis des Angeklagte­n stufte sie hingegen als „glaubhaft“ein. Gleiches gelte für seine Entschuldi­gung und im Prozess gezeigte Reue. „Die wirtschaft­liche Notlage rechtferti­gt nicht die Taten des Angeklagte­n, dennoch müssen die besonderen Umstände berücksich­tigt werden“, sagte die Staatsanwä­ltin. Sie forderte eine Freiheitss­trafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, sowie eine Geldauflag­e in Höhe von 1.800 Euro.

Der Verteidige­r folgte seiner Vorredneri­n größtentei­ls und plädierte auf eine „angemessen­e Strafe zur Bewährung“.

Er führte nochmals an, dass es sein Mandant nach dem Auslandsei­nsatz nur mit Problemen zu kämpfen gehabt hätte und es ihm von vielen

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