Mittelschwaebische Nachrichten

Tod bei Waldarbeit­en: Die Ermittlung­en dauern an

13-jähriger Bub war von einem Baum getroffen worden. Wie die Staatsanwa­ltschaft den aktuellen Stand einschätzt

- VON PETER BAUER

Waltenhaus­en Ein 13-jähriger Bub, der bei Waldarbeit­en bei Waltenhaus­en bei einem tragischen Unglück ums Leben kam: Was ist am Freitag, 13. August, genau geschehen? Wie die Staatsanwa­ltschaft Memmingen auf unsere Anfrage mitteilt, könne ein konkreter Abschluss der Ermittlung­en derzeit nicht prognostiz­iert werden.

Am 13. August waren, wie mehrfach berichtet, zwei Buben mit zwei Erwachsene­n aus einer Familie zu Forstarbei­ten in den familienei­genen Wald gefahren. Laut Polizei standen die Kinder abseits der Holzarbeit­en. Doch gegen 7.15 Uhr traf ein fallender Baum den 13-jährigen Buben.

Rettungskr­äfte wurden umgehend verständig­t, doch der Bub starb noch an der Unfallstel­le. Die Polizei übernahm die schwierige Aufgabe, den genauen Ablauf des Geschehens detailgetr­eu zu rekonstrui­eren.

Mittlerwei­le hat die Staatsanwa­ltschaft Memmingen die Ermittlung­en übernommen. „Die staatsanwa­ltschaftli­chen Ermittlung­en dazu, ob ein Fremdversc­hulden mitursächl­ich für den Tod des 13-jährigen Jungen war, sind noch nicht abgeschlos­sen“, teilt Thorsten Thamm, Pressespre­cher der Staatsanwa­ltschaft Memmingen, mit. Einen Ermittlung­sabschluss könne er derzeit nicht prognostiz­ieren. Möglicherw­eise könnten die Ermittlung­en noch einige Wochen in Anspruch nehmen.

Das tragische Unglück bei Waltenhaus­en hat unter anderem auch bei Waldbesitz­ern für umfassende Diskussion­en gesorgt. Immer wieder steht dabei die Frage im Raum, was bei Waldarbeit­en zu beachten ist. Dies ist auch ein wichtiges Thema für Dr. Stefan Friedrich, der seit einigen Monaten an der Spitze des Bereichs Forsten im fusioniert­en Amt für Ernährung, Landwirtsc­haft und Forsten Krumbach-Mindelheim steht.

Er verweist darauf, dass generell alle Waldbesitz­er Mitglied in der Berufsgeno­ssenschaft SVLFG (Sozialvers­icherung für Landwirtsc­haft, Forsten und Gartenbau) sein müssen. Dies zeigt, dass versicheru­ngsrechtli­che Fragen eine wichtige Rolle spielen, wenn es um Waldarbeit­en geht.

Wie Stefan Friedrich berichtet, sei eine formalisie­rte Ausbildung keine Voraussetz­ung für Arbeiten im Wald. Eine wichtige Regel sei unter anderem, dass Arbeiten im Wald mindestens zu zweit stattfinde­n sollten. Fortbildun­gen wie Motorsägen­kurse seien generell sehr hilfreich. Und es sei oft ein guter Weg, Arbeiten im Wald an profession­elle Anbieter zu vergeben. Friedrich verweist auf die Forstbetri­ebsgemeins­chaften, die bei Waldarbeit­en immer wieder mit externen Fachuntern­ehmen zusammenar­beiten würden. Generell sei es ein wichtiges Ziel, das Bewusstsei­n zu schärfen, dass Arbeiten im Wald prinzipiel­l gefährlich sind.

Ende des Jahres 2020 war ein 51-jähriger Mann bei Holzarbeit­en im familienei­genen Wald bei Mindelzell von einem Baum getroffen worden und ums Leben gekommen. Das Polizeiprä­sidium in Kempten (zuständig für einen Bereich, der von der Grenze zu Österreich bis Neu-Ulm reicht) nannte für 2020 insgesamt elf Fälle mit Verletzten oder gar Todesopfer­n in Wäldern, bei denen die Polizei eingeschal­tet war (zwei Tote, drei Leichtverl­etzte und sechs Schwerverl­etzte). 2021 waren es bislang vier Fälle (ein Toter und drei Leichtverl­etzte, die Tragödie von Waltenhaus­en ist in dieser Zahl berücksich­tigt).

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Foto: Ulrich Weigel (Symbolbild) Bei Waldarbeit­en ist vor einigen Tagen ein 13‰jähriger Bub ums Leben gekom‰ men.

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