Mittelschwaebische Nachrichten
Tod bei Waldarbeiten: Die Ermittlungen dauern an
13-jähriger Bub war von einem Baum getroffen worden. Wie die Staatsanwaltschaft den aktuellen Stand einschätzt
Waltenhausen Ein 13-jähriger Bub, der bei Waldarbeiten bei Waltenhausen bei einem tragischen Unglück ums Leben kam: Was ist am Freitag, 13. August, genau geschehen? Wie die Staatsanwaltschaft Memmingen auf unsere Anfrage mitteilt, könne ein konkreter Abschluss der Ermittlungen derzeit nicht prognostiziert werden.
Am 13. August waren, wie mehrfach berichtet, zwei Buben mit zwei Erwachsenen aus einer Familie zu Forstarbeiten in den familieneigenen Wald gefahren. Laut Polizei standen die Kinder abseits der Holzarbeiten. Doch gegen 7.15 Uhr traf ein fallender Baum den 13-jährigen Buben.
Rettungskräfte wurden umgehend verständigt, doch der Bub starb noch an der Unfallstelle. Die Polizei übernahm die schwierige Aufgabe, den genauen Ablauf des Geschehens detailgetreu zu rekonstruieren.
Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft Memmingen die Ermittlungen übernommen. „Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen dazu, ob ein Fremdverschulden mitursächlich für den Tod des 13-jährigen Jungen war, sind noch nicht abgeschlossen“, teilt Thorsten Thamm, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Memmingen, mit. Einen Ermittlungsabschluss könne er derzeit nicht prognostizieren. Möglicherweise könnten die Ermittlungen noch einige Wochen in Anspruch nehmen.
Das tragische Unglück bei Waltenhausen hat unter anderem auch bei Waldbesitzern für umfassende Diskussionen gesorgt. Immer wieder steht dabei die Frage im Raum, was bei Waldarbeiten zu beachten ist. Dies ist auch ein wichtiges Thema für Dr. Stefan Friedrich, der seit einigen Monaten an der Spitze des Bereichs Forsten im fusionierten Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach-Mindelheim steht.
Er verweist darauf, dass generell alle Waldbesitzer Mitglied in der Berufsgenossenschaft SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) sein müssen. Dies zeigt, dass versicherungsrechtliche Fragen eine wichtige Rolle spielen, wenn es um Waldarbeiten geht.
Wie Stefan Friedrich berichtet, sei eine formalisierte Ausbildung keine Voraussetzung für Arbeiten im Wald. Eine wichtige Regel sei unter anderem, dass Arbeiten im Wald mindestens zu zweit stattfinden sollten. Fortbildungen wie Motorsägenkurse seien generell sehr hilfreich. Und es sei oft ein guter Weg, Arbeiten im Wald an professionelle Anbieter zu vergeben. Friedrich verweist auf die Forstbetriebsgemeinschaften, die bei Waldarbeiten immer wieder mit externen Fachunternehmen zusammenarbeiten würden. Generell sei es ein wichtiges Ziel, das Bewusstsein zu schärfen, dass Arbeiten im Wald prinzipiell gefährlich sind.
Ende des Jahres 2020 war ein 51-jähriger Mann bei Holzarbeiten im familieneigenen Wald bei Mindelzell von einem Baum getroffen worden und ums Leben gekommen. Das Polizeipräsidium in Kempten (zuständig für einen Bereich, der von der Grenze zu Österreich bis Neu-Ulm reicht) nannte für 2020 insgesamt elf Fälle mit Verletzten oder gar Todesopfern in Wäldern, bei denen die Polizei eingeschaltet war (zwei Tote, drei Leichtverletzte und sechs Schwerverletzte). 2021 waren es bislang vier Fälle (ein Toter und drei Leichtverletzte, die Tragödie von Waltenhausen ist in dieser Zahl berücksichtigt).