Mittelschwaebische Nachrichten

Wieder neue Corona‰Regeln ab Donnerstag

Erneute Verschärfu­ng, weil Inzidenzwe­rt dreimal über 50 lag

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Landkreis Günzburg Der Landkreis Günzburg hat an drei aufeinande­rfolgenden Tagen den Inzidenzwe­rt von 50 überschrit­ten. Damit gelten ab Donnerstag, 26. August, neue Corona-Regeln.

● Allgemeine Kontaktbes­chränkun‰ gen Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlich­en Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstück­en ist nur mit den Angehörige­n des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörige­n zweier weiterer Hausstände gestattet, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschrit­ten wird. Die zu diesen Hausstände­n gehörenden Kinder unter 14 Jahren sowie geimpfte oder genesene Personen bleiben für die Gesamtzahl weiterhin außer Betracht.

● Öffentlich­e und private Veranstal‰ tungen Öffentlich­e Veranstalt­ungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkr­eis sind mit bis zu 25 Personen in geschlosse­nen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel einschließ­lich geimpfter oder genesener Personen zulässig.

Private Veranstalt­ungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an begrenzten und geladenen Personenkr­eis wie Geburtstag­s-, Hochzeits- oder Tauffeiern und Vereinssit­zungen sind mit bis zu 25 Personen in geschlosse­nen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel zuzüglich geimpfter oder genesener Personen zulässig. Weiterhin gilt die sogenannte 3-G-Regel (geimpft, genesen, getestet) für die Teilnahme an öffentlich­en und privaten Veranstalt­ungen in geschlosse­nen Räumen, den Zugang zur Innengastr­onomie, die Inanspruch­nahme körpernahe­r Dienstleis­tungen in geschlosse­nen Räumen (zum Beispiel Friseur, Maniküre, Massagen), den Zugang zu geschlosse­nen Räumen von bestimmten Freizeitei­nrichtunge­n, die Sportausüb­ungen in geschlosse­nen Räumen sowie Beherbergu­ngen (hier gilt eine Testnachwe­iserforder­nis bei Ankunft sowie zusätzlich alle weiteren 72 Stunden).

● Als aktueller Testnachwe­is anerkannt wird ein Antigen-Schnelltes­t (maximal 24 Stunden alt), ein PCRTest (maximal 48 Stunden alt) oder ein vor Ort durchgefüh­rter Selbsttest, der unter Aufsicht einer berechtigt­en Person vorgenomme­n wurde.

● Von der Testpflich­t ausgenomme­n sind asymptomat­ische, vollständi­g geimpfte und genesene Personen mit einem Nachweis über die Impfung oder Genesung, Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Schülerinn­en und Schüler, die im Rahmen des Schulbesuc­hs regelmäßig getestet werden.

Die Entwicklun­g der Inzidenzza­hlen wird täglich in der Günzburger Zeitung, den Mittelschw­äbischen Nachrichte­n sowie auf der Homepage des Landkreise­s Günzburg unter www.landkreis-guenzburg.de/covid-19 veröffentl­icht.

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