Mittelschwaebische Nachrichten
Claudia Roth meldet Nebeneinkünfte nach
Auch die Augsburger Grünen-Politikerin muss eine Sonderzahlung in Höhe von 5000 Euro nachträglich angeben. Zuvor galt sie gegenüber der heutigen Parteichefin Baerbock als positives Transparenz-Beispiel
Berlin Die Grünen-Politikerin und Vizepräsidentin des Bundestags, Claudia Roth, hat Nebeneinkünfte von rund 5000 Euro nachgemeldet. Das geht aus Angaben hervor, welche die Politikerin auf der Internetseite des Bundestags gemacht hat. Demnach handelt es sich um eine Sonderzahlung, die Roth 2013 in ihrer Funktion als Parteivorsitzende der Grünen erhalten hat.
Zuerst hatte das Portal abgeordnetenwatch.de über die nachgereichten Nebeneinkünfte der Stufe 2 berichtet. Das verpflichtende Regelwerk des Bundestags sieht vor, dass Politikerinnen und Politiker Nebeneinkünfte angeben, die mehr als 1000 Euro pro Monat oder 10000 Euro im Jahr betragen. Die Angaben werden in Form von zehn Stufen veröffentlicht. Von Stufe 1 (mehr als 1000 bis 3500 Euro) bis Stufe 10 (Einkünfte über 250 000 Euro).
Diese Transparenzregeln sollen es den Wählerinnen und Wählern ermöglichen, sich selbst ein Bild über mögliche Interessenverknüpfungen und die Unabhängigkeit eines Mandats machen zu können.
Die Maskenaffäre um hochrangige Unions-Politiker hatte zuletzt dazu geführt, dass überdurchschnittlich viele Abgeordnete in den Folgewochen ihre Angaben zu Nebeneinkünften nachgebessert hatten. Das ergab eine Recherche des Spiegel
zusammen mit abgeordnetenwatch.de. Demnach wurde vielfach gegen die Meldefrist verstoßen.
Darunter fiel unter anderem auch Claudia Roths Parteikollegin und Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock. Sie meldete zuletzt Sonderzahlungen in Höhe von 25000 Euro nach. Zum Großteil handelte es sich dabei um Weihnachtsgeldzahlungen. Auch der Grünen-Verkehrspolitiker Cem Özdemir hatte Weihnachtsgeld der Jahre 2014 bis 2017 in Höhe von 20500 Euro mit Verspätung gemeldet. Die obersten Grünen erhalten laut Finanzund Ehrenordnung des Grünen-Vorstandes für den Parteivorsitz kein Gehalt, wenn sie gleichzeitig ein Bundestagsmandat haben. Allerdings erhalten sie Sonderzahlungen wie andere Mitarbeiter der Grünen-Parteizentrale, zuletzt unter anderem auch eine Corona-Prämie.
Mit diesen Vorfällen hängt auch die Nachmeldung von Roth zusammen. „Im Zuge der Nachforschungen zu den Sonderzahlungen an die Mitglieder des Bundesvorstands von Bündnis 90/Die Grünen habe ich über die Parteizentrale erfahren, dass ich das erstmalig 2011 eingeführte Weihnachtsgeld für den Parteivorstand auch 2013 erhalten habe“, sagte die Grünen-Politikerin unserer Redaktion. Bereits im Mai wurde bekannt, dass Roth die Weihnachtsgeldzahlungen als damalige Parteichefin für 2011 und 2012 ordnungsgemäß beim Bundestag angegeben hatte. Damals galt Roth in der Transparenzfrage als positives Beispiel gegenüber der heutigen Vorsitzenden Baerbock.
„Die Zahlungen aus den ersten zwei Jahren wurden fristgerecht beim Bundestagspräsidenten angezeigt, was aber im Jahr 2013 offensichtlich aufgrund der Hektik des Wahljahres 2013 und des folgenden Rücktritts als Bundesvorsitzende einmalig versäumt worden ist“, sagt
Roth, die sich in Augsburg wieder um das Direktmandat bewirbt. „Sobald mir die Information aus der Partei über die Sonderzahlung vorlag, habe ich die Anzeige des Weihnachtsgeldes für das Jahr 2013 über 5008 Euro beim Bundestagspräsidenten nachgeholt.“Verstöße gegen die Anzeigepflichten können je nach Schwere des Falls verschieden geahndet werden. Etwa mit einer Ermahnung des Betroffenen durch den Präsidenten, einer zu veröffentlichenden Feststellung der Pflichtverletzung durch das Präsidium oder einem Ordnungsgeld.
Bundestagsvizepräsidentin verweist auf Wahlkampfhektik