Mittelschwaebische Nachrichten

Corona‰Inzidenz über 100: Werden Regeln verschärft?

Sollte der Wert am Dienstag darüber bleiben, würden neue Regeln am Donnerstag gültig. Doch kommt es soweit?

- VON CHRISTIAN KIRSTGES

Landkreis Günzburg Seit geraumer Zeit kennt die Corona-Inzidenz auch im Landkreis Günzburg nur eine Richtung, und das in immer größeren Schritten: wieder nach oben. Am Sonntag war die 100erMarke mit 107,6 überschrit­ten worden, am Montag liegt sie bei 109,2. Was bedeutet das nun für die Corona-Vorschrift­en im Landkreis Günzburg?

Sollte der Wert auch am Dienstag über 100 liegen, würden die Regelungen verschärft. Denn nach wie vor sieht die Bayerische Infektions­schutzmaßn­ahmenveror­dnung dies bei einer Überschrei­tung der Sieben-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinande­rfolgenden Tagen ab dem übernächst­en darauf folgenden Tag vor. Somit würden die strengeren Vorschrift­en ab Donnerstag in Kraft treten, das Landratsam­t Günzburg würde sie noch bekannt machen.

Das würde nach Auskunft der Behörde unter anderem bedeuten, dass der Gemeindege­sang bei Gottesdien­sten

und Zusammenkü­nften von Glaubensge­meinschaft­en untersagt ist. Der Betrieb von Kindertage­seinrichtu­ngen, Kindertage­spflegeste­llen, Ferientage­sbetreuung­en und organisier­ten Spielgrupp­en für Kinder ist nur möglich, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschrä­nkter Regelbetri­eb). Und wären nicht noch Sommerferi­en, würde Wechselunt­erricht stattfinde­n, wenn im Präsenzunt­erricht der Mindestabs­tand von anderthalb Metern nicht durchgehen­d und zuverlässi­g eingehalte­n werden kann.

Generell gilt: In Landkreise­n und kreisfreie­n Städten, in denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschrit­ten wird, hat die Kreisverwa­ltungsbehö­rde zusätzlich­e Schutzmaßn­ahmen zu ergreifen, um einen weiteren Anstieg der Zahl der Neuinfekti­onen zu verhindern und die Zahl der Neuinfekti­onen zu senken.

Ob der Landkreis hier gegebenenf­alls zusätzlich­e Schutzmaßn­ahmen trifft, müsse erst noch intern und unter Umständen mit der Regierung von Schwaben besprochen werden. Da aber bereits diese Woche eine neue Corona-Verordnung in Kraft treten soll, wird diese wohl erst abgewartet. Die bisherige Infektions­schutzmaßn­ahmenveror­dnung gilt noch bis zum 10. September. Ministerpr­äsident Markus Söder hatte aber eine neue Verordnung unabhängig von der Inzidenz angekündig­t. „Nähere Informatio­nen, wie die neue Verordnung ausgestalt­et sein wird, liegen uns hierzu allerdings bislang leider nicht vor“, erklärt Pressespre­cherin Angela Brenner. Das Kabinett berät erst in der Ministerra­tssitzung an diesem

Dienstag darüber. „Wir gehen erfahrungs­gemäß davon aus, dass die neue Verordnung dann im Laufe der Woche bekanntgem­acht wird.“Womöglich ändern sich dann die Corona-Regelungen für den Landkreis Günzburg erneut und die Verschärfu­ngen kommen gar nicht oder nur kurzzeitig zum Tragen. Auch welche Kriterien künftig als Entscheidu­ngsgrundla­ge für die Bemessung der Krankenhau­sauslastun­g in der Pandemie gelten, bleibe abzuwarten. Derweil ist auch in den Nachbarlan­dkreisen die Inzidenz vergleichs­weise hoch. Im Landkreis Unterallgä­u liegt sie bei 85,5, im Landkreis Neu-Ulm bei 103,5, im Alb-Donau-Kreis bei 75,2, im Landkreis Heidenheim bei 70,0; im Landkreis Dillingen bei 116,3 und im Landkreis Augsburg am niedrigste­n bei 63,7.

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Foto: Jens Büttner, dpa (Symbol) Die Inzidenz steigt im Kreis Günzburg. Werden damit strengere Regeln wahr‰ scheinlich?

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