Mittelschwaebische Nachrichten
Ab 1. September wieder persönlich arbeitslos melden
Während der Corona-Pandemie konnten dies Bürgerinnen und Bürger telefonisch oder online erledigen
Landkreis Günzburg Diese Regelung gilt bundesweit verbindlich ab dem 1. September. Das heißt: Es ist nur noch bis zum 31. August möglich, sich auf alternativen Wegen, also telefonisch oder online, arbeitslos zu melden. Über Änderungen, zum Beispiel bei einer erneuten Verschlechterung der pandemischen Lage, informiert die Agentur für Arbeit Günzburg rechtzeitig.
Die Agentur für Arbeit empfiehlt, für die persönliche Arbeitslosmeldung vorher über die gebührenfreie Hotline 0800/4555500 einen Termin zu vereinbaren. Auch wegen der andauernden Pandemie sollten längere Wartezeiten oder ein hohes Kundenaufkommen vermieden werden. Die persönliche Arbeitslosmeldung ist aber auch ohne vorherige Terminvereinbarung möglich.
Für persönliche Arbeitslosmeldungen erreichen Sie die Arbeitsagentur aktuell ohne Terminvereinbarung ab 1. September in der Agentur für Arbeit Günzburg zu diesen Öffnungszeiten:
● Montag von 8 bis 11 Uhr
● Mittwoch von 8 bis 11 Uhr
● Donnerstag von 14 bis 16 Uhr Um längere Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Arbeitsagentur die Bürgerinnen, einen Nachweis bezüglich der 3G-Regeln (geimpft, genesen oder getestet) und unbedingt den eigenen gültigen Ausweis oder den Pass mit Meldebescheinigung sowie die eigene Sozialversicherungsnummer mitzubringen. Nichtdeutsche sollen auch einen Nachweis zum Aufenthaltsstatus dabeihaben. Idealerweise halten die
Bürger zusätzlich Ihren Lebenslauf bereit.
Für Beratungsgespräche und alle anderen Anliegen können Bürgerinnen unter der gebührenfreien Servicenummer 0800/4555500 anrufen oder eine Mail an die Adresse Guenzburg.114-Eingangszone@arbeitsagentur.de schicken. Viele weitere Kundenanliegen lassen sich weiter über die digitalen e-Services der BA erledigen.
Die Arbeitsagentur weist in diesem Zusammenhang auf den Unterschied zwischen den Begriffen arbeitssuchend und arbeitslos hin: Arbeitssuchend ist, wer noch beschäftigt ist, aber schon weiß, dass das Arbeitsverhältnis bald endet. Diese
Personen müssen sich spätestens drei Monate, bevor das Arbeitsverhältnis endet, arbeitssuchend melden. Erfährt jemand kurzfristig, dass er oder sie seine Stelle verliert, muss sich derjenige spätestens drei Tage nach Bekanntwerden arbeitssuchend melden, online, schriftlich, persönlich oder telefonisch unter der Service-Nummer 0800/4555500.
Arbeitslos, betont die Arbeitsagentur in ihrer Pressemitteilung, sei man ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung. Die persönliche Arbeitslosmeldung muss spätestens an diesem Tag erfolgen. Sie ist eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld.