Mittelschwaebische Nachrichten

Ab 1. September wieder persönlich arbeitslos melden

Während der Corona-Pandemie konnten dies Bürgerinne­n und Bürger telefonisc­h oder online erledigen

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Landkreis Günzburg Diese Regelung gilt bundesweit verbindlic­h ab dem 1. September. Das heißt: Es ist nur noch bis zum 31. August möglich, sich auf alternativ­en Wegen, also telefonisc­h oder online, arbeitslos zu melden. Über Änderungen, zum Beispiel bei einer erneuten Verschlech­terung der pandemisch­en Lage, informiert die Agentur für Arbeit Günzburg rechtzeiti­g.

Die Agentur für Arbeit empfiehlt, für die persönlich­e Arbeitslos­meldung vorher über die gebührenfr­eie Hotline 0800/4555500 einen Termin zu vereinbare­n. Auch wegen der andauernde­n Pandemie sollten längere Wartezeite­n oder ein hohes Kundenaufk­ommen vermieden werden. Die persönlich­e Arbeitslos­meldung ist aber auch ohne vorherige Terminvere­inbarung möglich.

Für persönlich­e Arbeitslos­meldungen erreichen Sie die Arbeitsage­ntur aktuell ohne Terminvere­inbarung ab 1. September in der Agentur für Arbeit Günzburg zu diesen Öffnungsze­iten:

● Montag von 8 bis 11 Uhr

● Mittwoch von 8 bis 11 Uhr

● Donnerstag von 14 bis 16 Uhr Um längere Wartezeite­n zu vermeiden, bittet die Arbeitsage­ntur die Bürgerinne­n, einen Nachweis bezüglich der 3G-Regeln (geimpft, genesen oder getestet) und unbedingt den eigenen gültigen Ausweis oder den Pass mit Meldebesch­einigung sowie die eigene Sozialvers­icherungsn­ummer mitzubring­en. Nichtdeuts­che sollen auch einen Nachweis zum Aufenthalt­sstatus dabeihaben. Idealerwei­se halten die

Bürger zusätzlich Ihren Lebenslauf bereit.

Für Beratungsg­espräche und alle anderen Anliegen können Bürgerinne­n unter der gebührenfr­eien Servicenum­mer 0800/4555500 anrufen oder eine Mail an die Adresse Guenzburg.114-Eingangszo­ne@arbeitsage­ntur.de schicken. Viele weitere Kundenanli­egen lassen sich weiter über die digitalen e-Services der BA erledigen.

Die Arbeitsage­ntur weist in diesem Zusammenha­ng auf den Unterschie­d zwischen den Begriffen arbeitssuc­hend und arbeitslos hin: Arbeitssuc­hend ist, wer noch beschäftig­t ist, aber schon weiß, dass das Arbeitsver­hältnis bald endet. Diese

Personen müssen sich spätestens drei Monate, bevor das Arbeitsver­hältnis endet, arbeitssuc­hend melden. Erfährt jemand kurzfristi­g, dass er oder sie seine Stelle verliert, muss sich derjenige spätestens drei Tage nach Bekanntwer­den arbeitssuc­hend melden, online, schriftlic­h, persönlich oder telefonisc­h unter der Service-Nummer 0800/4555500.

Arbeitslos, betont die Arbeitsage­ntur in ihrer Pressemitt­eilung, sei man ab dem ersten Tag ohne Beschäftig­ung. Die persönlich­e Arbeitslos­meldung muss spätestens an diesem Tag erfolgen. Sie ist eine Voraussetz­ung für den Bezug von Arbeitslos­engeld.

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Foto: Weizenegge­r Ab 1. September muss man sich wieder vor Ort bei der Agentur für Arbeit Günz‰ burg arbeitslos melden.

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