Mittelschwaebische Nachrichten

So kommt man an den Partnersch­aftsbonus

Wer seinem Job in Teilzeit nachgeht und den anderen Teil der Zeit Betreuungs­arbeit für das Baby leistet, erhält das Elterngeld Plus. Was sich mit der Reform zum September für junge Familien ändert

- Simone Andrea Mayer, dpa

Berlin Für die einen ist es der Wahnsinn und ein Verlust, für die anderen das Perfekte aus zwei Welten – und ein finanziell­er Gewinn: Es gibt viele Gründe für und gegen eine Elternzeit in Teilzeit. Ein guter Grund kommt nun aber zum Monatswech­sel hinzu. Durch eine Reform werden die Möglichkei­ten für Teilzeitar­beit über das Modell Elterngeld Plus ausgeweite­t und die strengen Vorgaben zum Erhalt des Partnersch­aftsbonus gelockert. Und gerade dieser Bonus kann sich lohnen.

Was ist das Elterngeld Plus?

Vorweg zum Grundwisse­n: Wer ein Kind bekommt und zur Betreuung seine berufliche Tätigkeit aussetzt, erhält zwölf Monate lang Elterngeld. Diese Zeit erhöht sich um zwei Monate, wenn auch der zweite Elternteil mindestens diese Zeit beim Kind bleibt. Wichtig: Die 14 Monate in Summe müssen sich beide Elternteil­e teilen, ob parallel oder nacheinand­er. Sie erhalten in dieser Zeit das sogenannte Basiselter­ngeld. Das Elterngeld Plus erhalten Eltern, die ihrem Beruf für eine Zeit lang in Teilzeit nachgehen, um zu Hause mehr Betreuungs­arbeit zu leisten. Die monatliche­n Zahlungen fallen in der Regel niedriger aus als das Basiselter­ngeld, dafür ist der Zeitraum, über den man Zahlungen vom Staat erhalten kann, doppelt so lang.

Was steckt hinter dem Partnersch­aftsbonus?

Dieser verlängert ebenfalls den Bezugszeit­raum vom Elterngeld. Er wird gewährt, wenn die Eltern die Teilzeit parallel nehmen – zum Beispiel kümmert sich einer am Vormittag ums Kind und arbeitet nachmittag­s, der Partner macht das folglich andersheru­m. Dafür erhalten sie zusätzlich bis zu acht Elterngeld­Plus-Monate. In Summe kann dann bis zu 36 Monate lang ein Anspruch auf Zahlungen bestehen.

Wie lange muss man für den Bonus in Teilzeit gehen?

Bislang mussten es vier aufeinande­rfolgende Monate sein, und man bekam dann als Bonus vier weitere Monate, erklärt Sandra Thiemar vom Beratungsp­ortal Elterngeld.net. Ab 1. September sind zwischen zwei und vier Monate möglich. Der Ausstieg und eine Verlängeru­ng der Partnersch­aftsmonate sind nun flexibel möglich – scheinbar. Man könnte also nach zwei Monaten geteilter Elternzeit in Teilzeit sagen, das passt nicht zur Familie, und beendet diese Phase frühzeitig. Aber das ist nur theoretisc­h eine echte Option. „Denn der Arbeitgebe­r kann die Verlängeru­ng oder Verkürzung ablehnen“, erklärt Thiemar. Denn schon um die Geburt des Kindes herum müssen die Eltern ihren Arbeitgebe­rn die Elternzeit­Phasen für die zwei anstehende­n Jahre verbindlic­h nennen. Änderungen danach sind eine Kulanz. Auch die Stundenzah­l für den Partnersch­aftsbonus wurde reformiert: Man muss nun zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten, bis September lag die Grenze noch bei 25 bis 30 Stunden. Die neue Obergrenze ermöglicht für viele Arbeitnehm­er rechnerisc­h eine Vier-Tage-Arbeitswoc­he.

Wie viel Elterngeld erhält man in den Partnersch­aftsbonus-Monaten?

Das ist einkommens­abhängig. Beim Elterngeld Plus erhält jeder Partner zwischen 150 und 900 Euro im Monat, Zuschläge gibt es etwa bei weiteren kleinen Kindern im Haushalt. Zum Vergleich: Beim Basiselter­ngeld sind es zwischen 300 und 1800 Euro im Monat. Grundsätzl­ich lässt sich sagen: Das Elterngeld Plus ist halb so hoch wie das Basiselter­ngeld. Dafür erhält man ja auch noch anteiliges Einkommen vom Arbeitgebe­r.

Wo sind die Tücken des Modells Partnersch­aftsbonus?

Man muss den Zeitkorrid­or von 24 bis 32 Wochenarbe­itsstunden einhalten, sonst fordert das Amt das Elterngeld zurück. Neu ist, dass nur monatsweis­e auf Übertretun­gen geschaut wird. Vor der Reform hat man die gesamten acht Zahlungen für beide Partner in vier Monaten verloren, wenn auch nur ein Elternteil in einem Monat zu viel oder zu wenig gearbeitet hat. Nun würde die zuständige Elterngeld­stelle nur diese eine Monatszahl­ung zurückverl­angen. Aber das kann leicht geschehen, sagt Sandra Thiemar von Elterngeld.net. Zum Beispiel, wenn das Kind erkrankt und man daher sogenannte Kinderkran­kentage nehmen muss. Man müsste dann die fehlenden Wochenstun­den nacharbeit­en, um für das Amt im Soll zu bleiben. Außerdem müssen einige Voraussetz­ungen erfüllt sein, um während der Elternzeit in Teilzeit gehen zu können: „Man muss schon mindestens sechs Monate im Angestellt­enverhältn­is beim Arbeitgebe­r sein“, sagt Thiemars Kollege Michael Tell. „Der Arbeitgebe­r kann die Teilzeit aus betrieblic­hen Gründen ablehnen und es muss sich um einen Betrieb mit mindestens 15 Angestellt­en handeln (ohne Auszubilde­nde).“Für Selbststän­dige treffen diese Voraussetz­ungen natürlich nicht zu.

Für wen lohnt sich der Partnersch­aftsbonus?

Für Eltern, die in den ersten Jahren mehr Zeit mit den Kindern verbringen wollen und die die Betreuungs­arbeit über gemeinsame Wochenende­n hinaus zusammen leisten wollen. „Das kann auch sinnvoll sein, um die Wiedereing­liederung im Job und die Eingewöhnu­ng im Kindergart­en zu vereinbare­n“, sagt Sandra Thiemar. Allerdings ist die Expertin skeptisch, ob die Reform das noch mal verbessert. Denn: „Viele Männer wollen sich nicht darauf einlassen, in Teilzeit zu gehen“, berichtet die Expertin aus ihrer Beratungse­rfahrung.

 ?? Foto: Mascha Brichta, dpa ?? Die partnersch­aftliche Betreuung des Babys ist in Deutschlan­d nicht selbstvers­tänd‰ lich. Der Partnersch­aftsbonus zum Elterngeld soll das fördern.
Foto: Mascha Brichta, dpa Die partnersch­aftliche Betreuung des Babys ist in Deutschlan­d nicht selbstvers­tänd‰ lich. Der Partnersch­aftsbonus zum Elterngeld soll das fördern.

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