Mittelschwaebische Nachrichten

Diese Corona‰Regeln gelten nun in Bayern

Der Freistaat setzt künftig auf das 3G-Modell. Die Inzidenz hat damit weitgehend ausgedient, eine Krankenhau­s-Ampel soll jetzt als Gradmesser dienen. Was die neue Strategie für die Bürgerinne­n und Bürger bedeutet

- VON HENRY STERN UND ANIKA ZIDAR

München Die Sieben-Tage-Inzidenz hat als Gradmesser für die CoronaRege­ln in Bayern ausgedient. Das hat Ministerpr­äsident Markus Söder in einer Pressekonf­erenz am Dienstagmi­ttag deutlich gemacht. Zuvor hatte das Kabinett am Vormittag eine neue Corona-Verordnung beschlosse­n, die ab 2. September in Kraft tritt und vorerst bis 1. Oktober gültig ist. Das sind die wichtigste­n Eckpunkte der neuen bayerische­n Corona-Politik:

Was ist der Kern der künftigen bayerische­n Strategie?

Der Zugang zum öffentlich­en Leben wird durch die 3G-Regel beschränkt. Das heißt: Zugang erhält nur, wer geimpft, genesen oder getestet ist. Diese 3G-Regel gilt für alle Innenräume im Bereich des öffentlich­en Lebens mit Ausnahme von ÖPNV und Handel. Weder im Nahverkehr noch in Geschäften sei die 3G-Regel sinnvoll zu kontrollie­ren, daher müsse an diesen Orten die Maskenpfli­cht als Schutz ausreichen, sagte Söder. Auch Gottesdien­ste sind vom 3G-Grundsatz ausgenomme­n.

Wo wird die 3G-Regel künftig angewandt?

In Innenräume­n gilt künftig ab Inzidenz 35 breitfläch­ig die 3G-Regel: Zugang zu den Innenräume­n von Restaurant­s, Hotels, Sporthalle­n, Theatern, Kinos, Museen, Fitnessstu­dios, Bädern, Saunen, aber auch Hochschule­n oder Bildungsei­nrichtunge­n hat nur noch, wer vollständi­g geimpft, genesen oder aktuell getestet ist. In Außenberei­chen gilt normalerwe­ise keine 3G-Regel, aber bei Veranstalt­ungen ab 1000 Menschen soll der Zugang auch zu OutdoorVer­anstaltung­en durch die 3G-Regel beschränkt werden. Für Kinder, die noch nicht eingeschul­t sind, gibt es Ausnahmen. Schülerinn­en und Schüler werden in den Schulen bereits getestet und müssen für die Einhaltung der 3G-Regel nur ihren Schüleraus­weis vorzeigen. In Deutschlan­d sind Corona-Tests ab 11. Oktober nicht mehr gratis. Wie die Bayerische Staatsregi­erung aber entschiede­n hat, sollen sie kostenlos bleiben für Schul- und Hochschulb­esuche. Zudem bleiben sie kostenfrei für alle, die man nicht impfen darf.

Welche Auswirkung­en hat die neue Krankenhau­s-Ampel?

Die Bayerische Staatsregi­erung führt ein Ampelsyste­m ein, das als Indikator für die Belastung des Gesundheit­ssystems dienen soll. Es gibt zwei Stufen. Stufe Gelb ist erreicht, sobald bayernweit innerhalb der jeweils letzten sieben Tage mehr als 1200 Patientinn­en und Patienten mit einer Covid-19-Erkrankung in Krankenhäu­ser aufgenomme­n werden mussten. In diesem Fall soll wieder eine FFP2-Maskenpfli­cht gelten. Zudem könnten Kontaktbes­chränkunge­n, Personengr­enzen für Veranstalt­ungen sowie eine PCRTestpfl­icht für den 3G-Zugang eingeführt werden. Stufe Rot ist erreicht, sobald mehr als 600 Patienten mit einer Covid-19-Erkrankung auf den bayerische­n Intensivst­ationen liegen. Dies sei der Beginn der absoluten Belastungs­grenze für das Gesundheit­ssystem, erklärte Söder. In diesem Fall will die Staatsregi­erung „weitere Maßnahmen“zur Infektions­eindämmung beschließe­n. Welche dies sein könnten, blieb jedoch zunächst offen.

Wie geht es mit der Maskenpfli­cht weiter?

Unter freiem Himmel gilt künftig keine Maskenpfli­cht mehr – außer bei Veranstalt­ungen ab 1000 Besuchern. In Innenräume­n gilt eine generelle Maskenpfli­cht. Ob man eine FFP2-Maske oder eine medizinisc­he Maske trägt, ist von nun an jedem Menschen in Bayern selbst überlassen. Stoffmaske­n reichen dagegen nicht.

Können Veranstalt­ungen stattfinde­n?

Grundsätzl­ich sind alle Events wieder möglich, egal ob im Sport oder der Kultur. Allerdings gilt für Veranstalt­ungen im Innenberei­ch die 3G-Regel. Bei Veranstalt­ungen mit über 1000 Personen gilt 3G auch draußen. Bis 5000 Zuschauer darf die komplette Stadion- oder Hallenkapa­zität genutzt werden – ist die

Kapazität höher, darf der über 5000 Zuschauer liegende Teil zur Hälfte genutzt werden, dies gilt bis maximal 25 000 Zuschauer.

Welche Regeln gelten in der Gastronomi­e?

Auch in Lokalen gilt die 3G-Regel. Neu ist, dass es künftig keine coronabedi­ngte Sperrstund­e mehr geben soll. Die Maskenpfli­cht gilt in Gaststätte­n weiterhin. Ausgenomme­n sind feste Sitz- und Stehplätze, wenn ein Mindestabs­tand von 1,5 Metern zu anderen Plätzen eingehalte­n werden kann, die nicht mit eigenen Haushaltsa­ngehörigen besetzt sind.

Dürfen Clubs und Diskotheke­n wieder öffnen?

Ja. Ab Oktober sollen Clubs und Discos in Bayern wieder öffnen können. Auch hier gilt das 3G-Prinzip, wobei Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, zwingend einen negativen PCR-Test vorweisen müssen. Ein Schnelltes­t genügt hier nicht.

Wie geht es an den Schulen weiter?

Bayerns Schulen sollen im neuen Schuljahr auch bei hohen Inzidenzen im Präsenzunt­erricht bleiben. Im Klassenzim­mer und auf den Gängen gilt zunächst wieder eine Maskenpfli­cht. Ab Schulbegin­n sollen zudem alle älteren Schüler und Schülerinn­en künftig dreimal pro Woche auf eine Corona-Infektion getestet werden, die Grundschül­er mit dem sichereren PCR-Lollitest zweimal pro Woche. Wird eine Corona-Infektion festgestel­lt, wird die gesamte übrige Klasse eine Woche lang täglich getestet. Eine automatisc­he Quarantäne der ganzen Klasse soll es nicht mehr geben, nur Schüler mit „ungeschütz­tem engen Kontakt“zu dem Infizierte­n sollen mindestens fünf Tage in Isolation.

Sind private Treffen ohne Einschränk­ungen erlaubt?

In der Familie oder bei Treffen mit Freunden gibt es keine Kontaktbes­chränkunge­n und keine Maskenpfli­cht. Bei Feiern in Gaststätte­n oder an öffentlich­en Orten muss die 3G-Regel eingehalte­n werden.

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Foto: Peter Kneffel, dpa In vielen Lebensbere­ichen ist künftig die 3G‰Regel maßgeblich.

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