Mittelschwaebische Nachrichten
Hohe Honorare für CSU-Abgeordneten
Oppositionspolitiker kritisieren frühere Zahlungen an Weidenbusch und wittern Affäre
München Ist das ein neuer „CSUAmigofall“, wie Oppositionspolitiker im Landtag schon mutmaßen? Oder ist im Fall des christsozialen Abgeordneten Ernst Weidenbusch, 58, alles mit rechten Dingen zugegangen, wie er selbst beteuert? Folgendes steht jedenfalls im Raum: Der Münchner Weidenbusch, seit 2003 Mitglied der CSU-Fraktion, überdies als Rechtsanwalt tätig und seit Dezember Präsident des Bayerischen Jagdverbandes, hat 2016 und 2018 hohe Honorarzahlungen der Bayerischen Landesbank erhalten – nicht in seiner Funktion als Abgeordneter, sondern als Anwalt.
Öffentlich wurde der erste Betrag durch die Antwort der Staatsregierung auf eine Anfrage der LandtagsFDP, über die die Süddeutsche Zeitung berichtet hatte. Demnach erhielt Weidenbusch für ein Mandat im Jahr 2016 gut 250000 Euro von der Landesbank. Später teilte die Bank der SZ auf Nachfrage mit, dass Weidenbusch 2018 eine weitere Zahlung von knapp 180000 Euro bekommen habe – in Summe also rund 430 000 Euro.
Das Geld bekam Weidenbusch jeweils für heikle Verhandlungen, um für die BayernLB teils Milliardensummen zu retten, etwa nach dem Desaster um die Übernahme der Bank Hypo Alpe Adria. Fraktionsübergreifend attestierte man dem damaligen Sonderbeauftragten der Staatsregierung auch eine gute Arbeit. Zuständiger Finanzminister war damals übrigens, zumindest bis März 2018, Markus Söder.
Nun kritisiert Matthias Fischbach (FDP), man frage sich, „weshalb Weidenbuschs Zusatzeinnahmen von der BayernLB so lange unter dem Deckel gehalten worden sind“. Die Affäre erschüttere das Vertrauen in die Politik der Staatsregierung bis ins Mark. SPD-Fraktionschef Florian von Brunn findet: „Hier wurden staatliche Aufträge einfach an einen CSU-Abgeordneten vergeben. Wieder hat ein CSU-Parlamentarier als Anwalt dem Staat eine Riesensumme in Rechnung gestellt.“
Weidenbusch weist die Vorwürfe zurück. Er betont, der Landtag sei nicht nur informiert gewesen, sondern habe seinem Engagement auch zugestimmt. „Beauftragt wurde ich 2016 von der Staatskanzlei und 2018 von der BayernLB. In beiden Fällen war der Haushaltsausschuss informiert und hat dem auch ausdrücklich zugestimmt – sonst hätte ich das nicht gemacht.“
Auch die Honorare waren laut Weidenbusch Thema. „Im ersten Fall habe ich das geplante Honorar ausdrücklich beziffert, das am Ende von der BayernLB im Rahmen des Vergleichs gezahlt werden musste. Und im zweiten Fall habe ich deutlich gemacht, dass ich finanzielle Risiken eingehen und zudem Leistungen von extern zukaufen muss, weshalb das ein sechsstelliges Honorar kosten wird.“Er fügt allerdings hinzu: „Ob ich den genauen Betrag genannt habe, weiß ich nicht mehr.“
Dass die Mandatierungen Weidenbuschs Thema im Haushaltsausschuss waren, bestätigen auch Abgeordnete aus den Reihen der Opposition – und auch, dass dort jedenfalls die Höhe des ersten Honorars genannt worden sei. Bestätigt wird in diesen Kreisen zudem die Darstellung Weidenbuschs, dass dieser im zweiten Fall ausdrücklich auf die hohen Risiken und Kosten verwiesen habe. Andere Ausschussmitglieder können sich dagegen nur erinnern, dass die Mandate Thema waren – aber nicht mehr, ob in einem oder in beiden Fällen auch Honorare genannt wurden.