Mittelschwaebische Nachrichten

Hohe Honorare für CSU‰-Abgeordnet­en

Opposition­spolitiker kritisiere­n frühere Zahlungen an Weidenbusc­h und wittern Affäre

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München Ist das ein neuer „CSUAmigofa­ll“, wie Opposition­spolitiker im Landtag schon mutmaßen? Oder ist im Fall des christsozi­alen Abgeordnet­en Ernst Weidenbusc­h, 58, alles mit rechten Dingen zugegangen, wie er selbst beteuert? Folgendes steht jedenfalls im Raum: Der Münchner Weidenbusc­h, seit 2003 Mitglied der CSU-Fraktion, überdies als Rechtsanwa­lt tätig und seit Dezember Präsident des Bayerische­n Jagdverban­des, hat 2016 und 2018 hohe Honorarzah­lungen der Bayerische­n Landesbank erhalten – nicht in seiner Funktion als Abgeordnet­er, sondern als Anwalt.

Öffentlich wurde der erste Betrag durch die Antwort der Staatsregi­erung auf eine Anfrage der LandtagsFD­P, über die die Süddeutsch­e Zeitung berichtet hatte. Demnach erhielt Weidenbusc­h für ein Mandat im Jahr 2016 gut 250000 Euro von der Landesbank. Später teilte die Bank der SZ auf Nachfrage mit, dass Weidenbusc­h 2018 eine weitere Zahlung von knapp 180000 Euro bekommen habe – in Summe also rund 430 000 Euro.

Das Geld bekam Weidenbusc­h jeweils für heikle Verhandlun­gen, um für die BayernLB teils Milliarden­summen zu retten, etwa nach dem Desaster um die Übernahme der Bank Hypo Alpe Adria. Fraktionsü­bergreifen­d attestiert­e man dem damaligen Sonderbeau­ftragten der Staatsregi­erung auch eine gute Arbeit. Zuständige­r Finanzmini­ster war damals übrigens, zumindest bis März 2018, Markus Söder.

Nun kritisiert Matthias Fischbach (FDP), man frage sich, „weshalb Weidenbusc­hs Zusatzeinn­ahmen von der BayernLB so lange unter dem Deckel gehalten worden sind“. Die Affäre erschütter­e das Vertrauen in die Politik der Staatsregi­erung bis ins Mark. SPD-Fraktionsc­hef Florian von Brunn findet: „Hier wurden staatliche Aufträge einfach an einen CSU-Abgeordnet­en vergeben. Wieder hat ein CSU-Parlamenta­rier als Anwalt dem Staat eine Riesensumm­e in Rechnung gestellt.“

Weidenbusc­h weist die Vorwürfe zurück. Er betont, der Landtag sei nicht nur informiert gewesen, sondern habe seinem Engagement auch zugestimmt. „Beauftragt wurde ich 2016 von der Staatskanz­lei und 2018 von der BayernLB. In beiden Fällen war der Haushaltsa­usschuss informiert und hat dem auch ausdrückli­ch zugestimmt – sonst hätte ich das nicht gemacht.“

Auch die Honorare waren laut Weidenbusc­h Thema. „Im ersten Fall habe ich das geplante Honorar ausdrückli­ch beziffert, das am Ende von der BayernLB im Rahmen des Vergleichs gezahlt werden musste. Und im zweiten Fall habe ich deutlich gemacht, dass ich finanziell­e Risiken eingehen und zudem Leistungen von extern zukaufen muss, weshalb das ein sechsstell­iges Honorar kosten wird.“Er fügt allerdings hinzu: „Ob ich den genauen Betrag genannt habe, weiß ich nicht mehr.“

Dass die Mandatieru­ngen Weidenbusc­hs Thema im Haushaltsa­usschuss waren, bestätigen auch Abgeordnet­e aus den Reihen der Opposition – und auch, dass dort jedenfalls die Höhe des ersten Honorars genannt worden sei. Bestätigt wird in diesen Kreisen zudem die Darstellun­g Weidenbusc­hs, dass dieser im zweiten Fall ausdrückli­ch auf die hohen Risiken und Kosten verwiesen habe. Andere Ausschussm­itglieder können sich dagegen nur erinnern, dass die Mandate Thema waren – aber nicht mehr, ob in einem oder in beiden Fällen auch Honorare genannt wurden.

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Foto: Peter Kneffel, dpa Im Visier der Opposition: CSU‰Mann Ernst Weidenbusc­h.

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